…dieser Besteuerung eine Doppelbesteuerung ihrer Pensionseinkünfte erfolgt sei, ist unberechtigt. Die nichtselbständigen Einkünfte werden nur einmal im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfasst. Die während des Jahres nur für die nichtselbständigen Einkünfte abgezogene Lohnsteuer („anrechenbare Lohnsteuer“ laut Kennzahl 260 des Lohnzettels, im vorliegenden Fall € 448,21)…
…keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorlägen. Gleichzeit erging auch ein Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2014, der auf der für 2012 vorgenommenen Einkommensteuerveranlagung basiert. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde verwahrte sich der Beschwerdeführer dagegen, dass er eine Aufforderung zur Ergänzung oder einen Verbesserungsauftrag des Finanzamtes erhalten habe…
…Die festgesetzte Einkommensteuer belief sich auf - 2.451,00 Euro (Abgabengutschrift). Am 5.3.2023, also nach erfolgter Einkommensteuerveranlagung, übermittelte die ***Arbeitgeberin 2*** via ELDA einen den Zeitraum 1.10.2022 bis 31.12.2022 umfassenden Lohnzettel. Das Finanzamt nahm daraufhin mit Bescheid vom 2…
…der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Einkommensteuerveranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich der Gesetzgeber des 3…
…betreffend Rückzahlung eines Guthabens zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Verrechnung der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2018 mit den vor Insolvenzeröffnung entstandenen Abgabenverbindlichkeiten ist nicht zulässig. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gestellt. Ergänzend wurde begründend im Wesentlichen vorgebracht, dass mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 19. November 2012 das Abschöpfungsverfahren eingeleitet worden sei. Das sich aus der Einkommensteuerveranlagung 2015 ergebende Guthaben sei den Bezügen zuzuordnen, welche von der Abtretungserklärung gemäß § 199 Abs. 2 IO erfasst seien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, F-Straße-xx, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, Gd Y, S-Straße-yy, vom 16. April 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht…
…1 Z. 9 EO handle und diese Bestimmung daher keine Anwendung finde. Ebenfalls am 12.6.2015 wurde das Guthaben des Bf. aus der Einkommensteuerveranlagung 2014 in Höhe von € 1.031,00 gegen eine aushaftende Einkommensteuerschuld 2005 des Bf. aufgerechnet, sodass sich mit 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 20.01.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.01.2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 12.03.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 17.6.2009, betreffend die Abweisung des Antrages auf Rückerstattung der Lohnsteuer für die Jahre 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14.07.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26. Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
…mit Ende Februar 2012 eingestellt und das Land verlassen. Ab diesem Zeitraum (ab März 2012) wird kein in Österreich steuerpflichtiges Einkommen mehr erzielt. Eine Veranlagung (egal ob Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuerveranlagung) bedingt aber zwingend die Zurechenbarkeit von Einkünften. Nach Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Kommentar zum Einkommensteuergesetz, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Jänner 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011, St.Nr. 04…
"Es ist davon auszugehen, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will. Ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 ausnehmen würde, würde - wie das Bundesfinanzgericht…