Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Mag. Bf Andreas, Straße, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 27.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 (St.Nr. 123) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26. Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2022 betreffend Einkommensteuer 2021 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Jänner 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011, St.Nr. 04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin beantragte am 16.04.2026 bei der belangten Behörde die Bewilligung einer Zahlungserleichterung für die Entrichtung ihrer Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2024. Begründend führte sie Folgendes aus: "Da ich sehr hohen finanziellen Verpflichtungen…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 22. April 2026 beantragte der Beschwerdeführer beim Finanzamt Österreich die Gewährung einer Nachsicht für eine Einkommensteuernachzahlung in Höhe von € 2.189,00 gemäß § 236 BAO sowie hilfsweise eine Stundung gemäß § 212 BAO. In diesem Antrag führte…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. August 2022 wurde der Beschwerdeführerin (Bf) eine Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2019 in Höhe von € 3.888,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. Mai 2024 wurde die Einkommensteuer 2019 mit…
…2023 ein Stundungsansuchen ein, in welchem er begründend ausführte, er sei nicht in der Lage, die Einkommensteuernachzahlung für 2018 aus seinem laufenden Einkommen zu entrichten. Um die unerwartet hohe Abgabenschuld begleichen zu können, müsse die geforderte Liquidität erst durch Umschuldung seiner Kredite, Kreditaufnahme (eine solche…
…ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 88,32 fest, da die am 14. Jänner 2019 fällige Einkommensteuernachzahlung 2013 in Höhe von € 4.416.- nicht zeitgerecht entrichtet wurde. Mit Eingabe vom 25. Februar 2019 hat der Bf. dagegen Beschwerde erhoben und diese im Wesentlichen mit…
… 295 Abs. 1 BAO geändertem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde eine Einkommensteuernachzahlung mit € 31.725,35 und entsprechende Anspruchszinsen mit € 5.046,11 (zusammen: € 36.771,46) festgesetzt. Die Änderung erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Graz-Stadt zu Steuernummer…
…§ 295 BAO geändert. Dadurch kam es zu einer Einkommensteuernachzahlung für die gem. § 205 BAO Anspruchszinsen vorgeschrieben wurden. Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 15.1.2013 wurde mit Berufung bekämpft über die mit Erkenntnis vom heutigen Tage vom BFG entschieden wurde. In seiner Beschwerde wandte sich der…
…in der Folge kurz Bf. genannt) den Antrag gemäß § 236 BAO, die bereits fällige Einkommensteuernachzahlung 1997 samt Anspruchszinsen in Höhe von insgesamt € 15.038,34 nachzusehen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Bf. im Veranlagungsjahr 1997 Gesellschafter der XY OHG, nunmehr XY GmbH&Co…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache Bf, Wohnort, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, Adr., über die Beschwerde vom 28.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 06.11.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
…auf Anforderungen der Unterlagen nicht reagieren würde. Wir ersuchen deshalb die Behörde höflichst um Aussetzung folgender Beträge: Anspruchszinsen 2016 € 56,37, Einkommensteuernachzahlung 2016 € 4.564,00, Einkommensteuervorauszahlung 2018 € 4.974,00 bis zum 31.03.2019. Wir hoffen bis dahin alle Unterlagen…