…in der Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid noch im Zuge der mündlichen Verhandlung seine Einkommens- und Vermögenssituation offengelegt. Der Hinweis auf eine Wohnliegenschaft im Ausland, weitere in Liegenschaften gebundene Vermögenswerte sowie die in Österreich gelegene Liegenschaft, aus der der Bf. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht…
…sofort) entrichten zu müssen, abzuwägen. Aufgrund der Höhe des aushaftenden Abgabenbetrages einerseits und der Einkommens- und Vermögenssituation des Revisionswerbers andererseits ergäbe sich bei einer sofortigen Entrichtung eine Beeinträchtigung für dessen Lebensunterhalt. Allfällige Eintreibungsmaßnahmen der Abgabenbehörde würden darüber hinaus dazu führen, dass der Revisionswerber durch den…
…zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation getätigt. Im Beschwerdeschreiben erschöpft sich das diesbezügliche Vorbringen des Beschwerdeführers in dem Hinweis, dass er eine 50%ige Beteiligung an der OG und eine 100%ige Beteiligung an der GmbH besitze, sich in beiden Gesellschaften "wesentliches Immobilienvermögen" befinde und er…
…Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Im Stundungsansuchen hat der Bf. kein Vorbringen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation getätigt. Im Beschwerdeschreiben erschöpft sich das diesbezügliche Vorbringen des Bf. in dem Hinweis, dass…
…Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der beschwerdeführenden Partei besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen…
…In diesen Gebühren sind Verpflegung und Unterkunft enthalten. Lebenserhaltungskosten ***Kind1*** und ***Kind2*** Die Höhe der Lebenserhaltungskosten der Kinder konnte nicht festgestellt werden. Nicht erwiesen ist, dass die Bf bzw ihr Ehemann den überwiegenden Unterhalt ihrer Kinder getragen hat. Einkommens- und Vermögenssituation Die Einkommenssituation der Bf…
…eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der beschwerdeführenden Partei besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen…
…haften derzeit 166.229,03 € an in der mündlichen Verhandlung dargestellten Abgabenschuldigkeiten aus. Die in der mündlichen Verhandlung dargestellten dargestellte Einkommens- und Vermögenssituation ist unstrittig. Eine Verkehrswertschätzung eines Sachverständigen zum Hälfteanteil der Liegenschaft der beschwerdeführenden Partei sowie eine sachverständige Einschätzung der diesbezüglichen Verwertungsmöglichkeiten liegt…
…hervorgekommen. Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation des Bf. besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe und angesichts des bis zu…
…Milderungsgründe sind nicht hervorgekommen. Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der beschwerdeführenden Partei, welche keine Angaben hierzu gemacht hat, besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Zu…
…eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der beschwerdeführenden Partei besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen…
…sondern vielmehr eine subjektive Wahrnehmung vorliege. Unabhängig davon sei die Argumentation grundsätzlich wenig tauglich, da insbesondere unter Einbeziehung der Einkommens- und Vermögenssituation mehrere Verwendungsmöglichkeiten gleich denkmöglich wie die Vermietung seien. Zu nennen wären etwa die unentgeltliche Überlassung an die Eltern, die Verwendung als Ferien- /Zweitwohnsitz…
…Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation des Beschwerdeführers besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen…
…Dezember 2021 zu Post gebrachten und am 15. Dezember 2021 vom Verwaltungsgericht Wien gemäß § 6 AVG an den Magistrat der Stadt Wien als zuständige Stelle weitergeleitete Eingabe hat der Antragsteller die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers beantragt und diese unter Darstellung seiner Einkommens- und Vermögenssituation folgendermaßen begründet: …
…Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der Beschwerdeführerin besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen…
…schuld- und tatangemessen. Weitere Milderungsgründe wurden weder vorgebracht noch sind sie dem Akt zu entnehmen. Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation der Bf. besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher…
…wie vor von einer bereits dort genannten, in Summe als durchschnittlich einzustufenden Einkommens- und Vermögenssituation des Bf. auszugehen. Berücksichtigt man nun sämtliche der vorstehend genannten Teilaspekte und daneben auch die nahezu strafrechtsimmanenten zusätzlichen Gesichtspunkte der Spezial- und Generalprävention, so erscheint eine Geldstrafe im Ausmaß von…
…abzuhalten, war dennoch, unter Berücksichtigung der besonderen Sachverhaltskonstellation, eine Geldstrafe zu verhängen. Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation des Beschwerdeführers besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Der Beschwerdeführer machte dazu trotz Vorhalts in der mündlichen Verhandlung keine Angaben…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe gibt es demzufolge nicht. Es sind keine rechtskräftigen verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen aktenkundig, zudem zeigte der Bf. während des gegenständlichen Verfahrens trotz fremdsprachlicher Hürden ein kooperatives Verhalten, sodass ihm dies gesamt gesehen verwaltungsstrafrechtlich als Milderungsgrund zu Gute kommt. Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation…
…Für eine ungünstige Einkommens- und Vermögenssituation des Beschwerdeführers besteht nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt, sodass von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen ist. Sorgepflichten sind ebenfalls nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und spezialpräventiven Erwägungen…