…22.02.2021) den hier angefochtenen Gebührenbescheid, mit welchem hinsichtlich der 28 Eingaben gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) ein Gesamtbetrag von € 6.720,- (pro Eingabe € 240,-) festgesetzt wurde, sowie den hier ebenfalls angefochtenen Bescheid über eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs 1 GebG in der…
…VfGH, Zahl ***5***, eingebracht. 6.) Gebührenbescheide: Das Finanzamt Österreich hat mit angefochtenem Gebührenbescheid vom 31.01.2025 die Gebühr zu den Beschwerden gemäß Art 144 B-VG vom 26.06.2024 in Höhe von Euro 480,00 festgesetzt. Begründend wurde auf die Eingaben gemäß § 17a…
…GebG). Zur Entrichtung der Eingabengebühr ist gemäß § 13 Abs 1 Z 1 GebG derjenige, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird, verpflichtet. Für die an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Anträge, datiert mit 8.8.2021, ist gemäß § 17a Z 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) eine Eingabengebühr von 240…
…Im Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Eingabe beim VfGH, das ist der Schriftsatz vom 19.04.2022, war daher weder ein Verfahrenshilfeantrag anhängig noch eine Verfahrenshilfe zugesprochen. Die Festsetzung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG für die zwei an den VfGH gerichteten Ansuchen erfolgte daher zu Recht. Gebührenerhöhung…
…und begründete dies wie folgt: "Die beim Verfassungsgerichtshof unter Zahl E 2006/2021 am 20.05.2021 eingelangte Eingabe betreffend Anfechtung von Akt LVwG unterliegt gem. § 17a VfGG einer Gebühr von € 240,00. Da dieser Betrag nicht entrichtet wurde, erfolgte die bescheidmäßige Festsetzung. Gemäß …
…erwogen: 1. Rechtsgrundlagen Gemäß § 17a VfGG ist für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro … 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird…
…220,-- von der Beschwerdeführerin bis spätestens 24. Jänner 2013 zu entrichten gewesen wäre. Die Gebührenschuld für die Beschwerde entsteht gemäß § 17a Z. 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag…
…der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Gemäß § 17a Z. 6 VfGG sind auf…
…der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Gemäß § 17a Z. 6 VfGG sind auf…
…der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Gemäß § 17a Z. 6 VfGG sind auf…
…der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Gemäß § 17a Z. 6 VfGG sind auf…
…der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Gemäß § 17a Z. 6 VfGG sind auf…
…unter einem übermittelten Beschluss (Erkenntnis) über Ihre zur oben angeführten Zahl protokollierte und gemäß § 17a VfGG gebührenpflichtige Eingabe entschieden. Da ihm bis heute kein Nachweis vorliegt, dass Sie die (bereits mit Überreichung der Eingabe fällig gewordene) Eingabengebühr in Höhe von € 220,-- ordnungsgemäß entrichtet haben…
…Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen. Die Eingabengebührenschuld entsteht gemäß § 17a Z. 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum…
…gemäß § 17a VfGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben…
…des § 17a VfGG zu entrichten gewesen. Eine Verfahrenshilfe wurde nicht bewilligt, sodass eine solche Befreiung von der Eingabengebühr auch nicht rückwirkend eintreten konnte. Die Eingabengebührenschuld entsteht gemäß § 17a Z. 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird…
…des § 17a VfGG zu entrichten gewesen. Eine Verfahrenshilfe wurde nicht bewilligt, sodass eine solche Befreiung von der Eingabengebühr auch nicht rückwirkend eintreten konnte. Die Eingabengebührenschuld entsteht gemäß § 17a Z. 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird…
…Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen. Die Eingabengebührenschuld entsteht gemäß § 17a Z. 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum…
…des Einlangens der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 30. September 2016 nichts zu ändern. Die Gebührenschuld für die Beschwerde entsteht gemäß § 17a Z. 3 VfGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt auch fällig. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitstag…
…auf und übermittelte diesen dem zuständigen Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (im Folgenden auch nur: Finanzamt). Das Finanzamt setzte dem Beschwerdeführer mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) im Betrag von € 240,00 fest. Gleichzeitig schrieb das Finanzamt dem Bf…