…sei sie auf entsprechende Judikatur des VwGH verwiesen, in welcher dieser einen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung auch im Falle einer Einflussnahme des Erwerbers auf die Größe, den Grundriss und die Auswahl der Baustoffe bejaht habe. Hinsichtlich des Baurisikos wurde seitens der belangten Behörde bemerkt…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabenpflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabenpflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag sei als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung sei somit nicht gegeben. Als sonstige Leistungen seien die Baukosten inkl. USt laut Werkvertrag herangezogen worden. In der nunmehr als Beschwerde zu behandelnden…
…Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag sei als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung sei somit nicht gegeben. Als sonstige Leistungen seien die Baukosten inkl. USt laut Werkvertrag herangezogen worden. In der nunmehr als Beschwerde zu behandelnden…
…Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag sei als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung sei somit nicht gegeben. Als sonstige Leistungen seien die Baukosten inkl. USt laut Werkvertrag herangezogen worden. In der nunmehr als Beschwerde zu behandelnden…
…Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag sei als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung sei somit nicht gegeben. Als sonstige Leistungen seien die Baukosten inkl. USt laut Werkvertrag herangezogen worden. In der nunmehr als Beschwerde zu behandelnden…
…Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag sei als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung sei somit nicht gegeben. Als sonstige Leistungen seien die Baukosten inkl. USt laut Werkvertrag herangezogen worden. In der nunmehr als Beschwerde zu behandelnden…
…Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag sei als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung sei somit nicht gegeben. Als sonstige Leistungen seien die Baukosten inkl. USt laut Werkvertrag herangezogen worden. In der als Beschwerde zu behandelnden Berufung…
…nur der Auskunft der B-GmbH, sondern auch dem tatsächlichen Zeitablauf (Planung durch die B-GmbH vor Auftragserteilung an die B-GmbH und vor Erwerb des unbebauten Grundstückes). Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder…
…sei sie auf entsprechende Judikatur des VwGH verwiesen, in welcher dieser einen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung auch im Falle einer Einflussnahme des Erwerbers auf die Größe, den Grundriss und die Auswahl der Baustoffe bejaht habe. Hinsichtlich des Baurisikos wurde seitens der belangten Behörde bemerkt…
…nur der Auskunft der B-GmbH, sondern auch dem tatsächlichen Zeitablauf (Planung durch die B-GmbH vor Auftragserteilung an die B-GmbH und vor Erwerb des unbebauten Grundstückes). Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder…
…Die beschwerdeführende Partei scheint auch nicht in der Personengruppe auf, die nach den Bestimmungen in Punkt 3 des Kooperationsvertrages von dessen Anwendung ausgenommen ist. Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden…
…Gemäß § 9a Abs. 2 BAO haften diese Personen für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Die Gesetzesmaterialien führen zu dieser Bestimmung aus: "Nach dem Vorbild des § 6a Abs. 2 und 3 KommStG 1993 soll der Personenkreis, den die Ausfallshaftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri1***, die Richterin ***Ri2***, den fachkundigen Laienrichter ***Ri3*** und die fachkundige Laienrichterin ***Ri4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 11. August 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4…
…bringen können. Ausschlaggebend für die Qualifikation als Bauherrenmodell ist vielmehr, ob die von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten Kriterien (Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses, Tragung des Baurisikos und Tragung des finanziellen Risikos) für das Vorliegen der Bauherreneigenschaft erfüllt sind oder nicht. Darüber kann…
…maßgebende Finanzierungen und vertragliche Beziehungen in Betracht kommen. Der Einflussnahme im finanziellen Bereich kommt dabei für den Begriff der "einheitlichen Leitung" eine Schlüsselstellung zu. Zum Ausdruck gelangt damit ein Konzernverständnis im Sinne gesellschaftsrechtlicher Einflussnahme. Hingegen erschöpft sich die umgründungssteuerrechtlich vorgesehene Vermögenszurechnung (mit dem dem Einbringungsstichtag…
…abgeschlossen war. Zu diesem Zeitpunkt ist dem Bf allerdings noch nicht die Stellung eines Liegenschaftseigentümers, sondern lediglich die eines bloßen "Interessenten" zugekommen, dessen Planungswünsche oder bauliche Einflussnahme, solange er eben noch keinen Übereignungsanspruch erworben hat, nach der hg. Judikatur bloß als unverbindliche Anregungen zu qualifizieren…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…