IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache der Bf., vetrteten durch Mag. Rudolf Fidesser, Rechtsanwalt, Wildpretmarkt 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes *** vom 21. April 2009, betreffend…
…vernommenen Prostituierten gibt es dazu nicht. Dem Senat schien diese Frage aber im Rahmen der Gesamtbetrachtung aller Kriterien nicht ausschlaggebend für die Beurteilung der Einbindung der Damen in den Betrieb der Bf. Aus den Aussagen der Prostituierten ergibt sich auch, dass die Preispakete vorgegeben waren…
…am 28.9.2007 Vorgang: Einbringung von Mitunternehmeranteilen Stichtag: 31.12.2006 übernehmende Gesellschaft: Bf.GmbH Gesellschafter: E 13.8.1978 Einbringungsbilanz: zum 31.12.2006 Schlussbilanz: zum 31.12.2006 Buchwertfortführung Gesellschaftsrechte: Gewährung neuer Anteile § 19 (1), Hälfte in bar und Rest Sacheinlage Vermögen…
…am 28.9.2007 Vorgang: Einbringung von Mitunternehmeranteilen Stichtag: 31.12.2006 übernehmende Gesellschaft: Bf.GmbH Gesellschafter: Bf. 13.8.1978 Einbringungsbilanz: zum 31.12.2006 Schlussbilanz: zum 31.12.2006 Buchwertfortführung Gesellschaftsrechte: Gewährung neuer Anteile § 19 (1), Hälfte in bar und Rest Sacheinlage Vermögen…
…welchem die nachfolgenden Unterlagen eingereicht wurden: 1. das Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung der N GmbH 2. Einbringungsvertrag über die Einbringung der Mitunternehmeranteile in die N GmbH 3. Schlussbilanz der N GmbH & Co KG zum 31.12.2006 4. Einbringungsbilanz zum 31.12.2006 - Die…
…der Einbringung der Abgaben sowie den berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen (vgl. Ritz, BAO 5 , § 303 Tz 33, und die dort zit. VwGH-Judikate). Im konkreten Fall begründete das Finanzamt die strittigen Wiederaufnahmebescheide jeweils wie folgt: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der…
…handelte, ähnlich der Arbeitsteilung eines Vorstandes und seines Aufsichtsrates in Österreich. Daraus kann eine Geschäftsführertätigkeit, auch eine faktische Geschäftsführertätigkeit, nicht abgeleitet werden. Ungeachtet dessen war der Beschwerdeführer der geistige Vater und der Kopf der Gesamtorganisation (siehe Anlagen 2 bis 4 unserer Berufungsschrift vom 26. 7…
…Das Werknutzungsrecht berechtigt die Firma (GmbH) nur dazu, das Werk auf die vereinbarte Art zu nutzen. Nur natürliche Personen kommen als originäre Rechtsinhaber in Betracht, nicht juristische Personen. Die Einbringung erfolgte als Privatperson und ist nicht steuerbar. Diesem Argument ist vom Bundesfinanzgericht Folgendes zu entgegnen:
…Zweckmäßigkeit und Billigkeit bzw. zwischen dem öffentlichen Anliegen an der Einbringung der Abgaben sowie den berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen (vgl. Ritz, BAO 5 , § 303 Tz 33, und die dort zit. VwGH-Judikate). Dem Spruch der hier in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide vom 19. Dezember 2013 ist…
…erscheint, dass nach der (nunmehr als so wesentlich erachteten) Fälligkeit weit mehr als ein Jahr keinerlei Schritte zur Einbringung der Forderung unternommen worden sein sollen. Bei einer Forderung in dieser Größenordnung ist dies ausgesprochen unglaubwürdig und widerspricht zudem den Erfahrungen des täglichen Lebens. Unter Pkt…
…zwischen dem öffentlichen Anliegen an der Einbringung der Abgaben sowie den berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen (vgl. Ritz, BAO 5 , § 303 Tz 33, und die dort zit. VwGH-Judikate). Das Finanzamt legte im Hinblick auf die hier strittigen Verfahrenswiederaufnahmen 2004 bis 2007 in der (zusätzlichen) Bescheidbegründung…
…September 2004 sein auf der Liegenschaft befindliches Superädifikat in die Z-GmbH als übernehmende Gesellschaft eingebracht hat. Im Zuge dieser Einbringung wurde zugunsten der Z-GmbH das Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes an der gesamten Liegenschaft in EZ a GB b bestellt. Das Baurecht zugunsten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Notar Dr. Hellfried Klaftenegger, Hans Sachs Gasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 25. November 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…O***) getrennt abgeschlossen, sodass von keinem einheitlichen gemeinsamen Tätigwerden aller Miteigentümer gesprochen werden kann. Dass die beschwerdeführende Partei selbst als Bauwerberin auftrat, ändert nichts an ihrer Einbindung in das vorgegebene Gesamtprojekt. Da die wesentlichen baulichen Parameter (äußere Gestaltung, Geschossanzahl und die grundlegende Zuordnung der Einheiten…
…Bf4***) getrennt abgeschlossen, sodass von keinem einheitlichen gemeinsamen Tätigwerden aller Miteigentümer gesprochen werden kann. Dass die beschwerdeführende Partei selbst als Bauwerberin auftrat, ändert nichts an ihrer Einbindung in das vorgegebene Gesamtprojekt. Da die wesentlichen baulichen Parameter (äußere Gestaltung, Geschossanzahl und die grundlegende Zuordnung der Einheiten…
…Bf4x***) getrennt abgeschlossen, sodass von keinem einheitlichen gemeinsamen Tätigwerden aller Miteigentümer gesprochen werden kann. Dass die beschwerdeführende Partei selbst als Bauwerberin auftrat, ändert nichts an ihrer Einbindung in das vorgegebene Gesamtprojekt. Da die wesentlichen baulichen Parameter (äußere Gestaltung, Geschossanzahl und die grundlegende Zuordnung der Einheiten…
…O***) getrennt abgeschlossen, sodass von keinem einheitlichen gemeinsamen Tätigwerden aller Miteigentümer gesprochen werden kann. Dass die beschwerdeführende Partei selbst als Bauwerberin auftrat, ändert nichts an ihrer Einbindung in das vorgegebene Gesamtprojekt. Da die wesentlichen baulichen Parameter (äußere Gestaltung, Geschossanzahl und die grundlegende Zuordnung der Einheiten…
…Marke1***" gerichtet war, dass sich die beschwerdeführende Partei mit dem Kauf des Grundstücks in das vorliegende Gesamtkonzept einbinden hat lassen und dass zwischen dem Erwerb des Hauses und des für die Aufstellung des Hauses geeigneten Grundstücks ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang besteht, ergeben sich aus den…
…errichtenden Reihenhauses gerichtet war, dass sich die beschwerdeführende Partei mit dem Kauf des Grundstücks in das vorliegende Gesamtkonzept einbinden hat lassen und dass zwischen dem Erwerb des Hauses und des für die Aufstellung des Hauses geeigneten Grundstücks ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang besteht, ergeben sich aus…
…der damit verbundenen Vermögensschaffung und an der Lukrierung späterer Mieteinnahmen. Dafür wurde von der auch hier auftretenden Firmengruppe ein Konzept geboten, in welches sich die Interessenten einbinden ließen. Völlig auszuschließen und jeder Lebenserfahrung widersprechend wäre die Annahme, es wären auch Interessenten zum Anteilserwerb zugelassen worden…