…die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer und quasi eine Vorausentrichtung der zu veranlagenden Einkommensteuer darstellt und die Löhne entsprechend der Feststellungen auch tatsächlich gezahlt wurden, war der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid wie folgt abzuändern: Die von der AG1 einbehaltene und damit anrechenbare Lohnsteuer…
…Bundesfinanzgericht von der Abgabenbehörde vorgelegten Unterlagen und der folgenden Beweiswürdigung: 2. Beweiswürdigung Der Bf war im Zeitraum Juni bis September 2012 bei der Firma A GmbH und im Zeitraum September bis November 2012 bei der Firma B Bauunternehmung GmbH beschäftigt. Die Einbehaltung von Lohnsteuer ist…
…2 mwN) Somit liegt für eine derartige begünstigte Überlassung einer Beteiligung Entgelt von dritter Seite vor, für das der Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten gehabt hätte. Die Einbehaltung von Lohnsteuer wurde lediglich durch die bereits zuvor durch den GF im Rahmen der Selbstanzeige entrichtete Einkommensteuer (richtigerweise) unterlassen…
…zur Abfuhr und Einbehaltung der Lohnsteuer verpflichtet gewesen. Dadurch, dass sie gegen diese gesetzliche Verpflichtung jedoch zumindest mit bedingtem Vorsatz verstoßen habe, sei der Tatbestand der Abgabenhinterziehung sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht erfüllt und komme daher auch die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahre…
…in der Höhe von € 261,28. Am 17.12.2020 brachte der Bf. eine Beschwerde ein und brachte - soweit für das gegenständliche Beschwerdeverfahren relevant - im Wesentlichen vor, dass er nicht gleichzeitig mehrere Einkommen bezogen habe, dass er zur Einbehaltung von Lohnsteuer nicht verpflichtet wäre…
…hat er nichts davon gewusst, dass die einbehaltene Lohnsteuer von den Arbeitgebern nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Umso weniger kann davon ausgegangen werden, dass der Bf. mit seinen Arbeitgebern vorsätzlich zusammengewirkt hat, um Lohnsteuer zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 83 Abs…
…2012 wurde der Beschwerde gegen sämtliche Bescheide "teilweise stattgegeben". Die Haftungsbescheide betreffend die Lohnsteuer 2008 bis 2010 wurden aufgehoben, da sich aufgrund der geringen Höhe der zugeflossenen Einkünfte keine Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer ergebe. Im Übrigen wurde die Beschwerde betreffend die Frage des Vorliegens…
…der Mitarbeiter des Theater Ort-1 seien nicht von der Primärschuldnerin, sondern vom Insolvenzentgeltfonds bezahlt worden. Die Zahlung des Insolvenzentgeltfonds sei von der Primärschuldnerin (mangels Liquidität oder sonstigem Vermögen) nicht erstattet worden, weshalb diese auch keine Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Lohnabgaben treffen könne…
…dass diese Vereinbarung einen Werkvertrag darstellt, der kein Dienstverhältnis begründet. Es erfolgt daher weder eine Einbehaltung von Lohnsteuer, noch eine Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Auftraggeber. Die Auftragnehmer wird deshalb insbesondere die auf sein Einkommen und sonstige steuerbare Umstände entfallenden Steuern und Abgaben selbst entrichten…
…Entsendungsvereinbarung geregelt. Das Gehalt wurde - einschließlich des auf die Tätigkeiten im Ausland entfallenden Anteils - vom Arbeitgeber in Österreich (Ansässigkeitsstaat) ohne Einbehaltung von Lohnsteuer ausbezahlt. Beschäftigung in Mexiko ab 02.05.2013: Mit Entsendungsvertrag vom 02.05.2013 wurde er zu einer Baustelle nach Mexiko entsandt …
…mir mitzuteilen, falls dieser Nachweis nicht ausreichen sollte. Durch die Einbehaltung von Rechnungszahlungen in der Höhe von insgesamt € 28.020, die einige Geschäfte mit Ministerien betraf, kam es eher zu einer Bevorzugung in diese Richtung. Weiters habe ich den Fragebogen 'wirtschaftliche Verhältnisse' (siehe Anlage…
…Juni 2012 als Arbeitgeberin für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer in Anspruch, setzte den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fest und schrieb ihr einen Säumniszuschlag für die Lohnsteuer vor. Den Bescheiden lagen die im Zuge einer Lohnsteuerprüfung getroffenen Feststellungen zu Grunde (Bericht über das…
…betreffend die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer für das Jahr 2009 den Betrag iHv € 16.043,62 und für das Jahr 2010 den Betrag iHv € 15.580,00 zur Entrichtung vor und verwies zur Begründung jeweils auf den Bericht über das Ergebnis der…
…der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 10.8.2009 betreffend die Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag samt Säumniszuschlägen für Lohnsteuer und den Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2004…
…April 2009 als Arbeitgeberin für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer in Anspruch und setzte den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fest und schrieb ihr einen Säumniszuschlag für die Lohnsteuer vor. In der dagegen fristgerecht erhobenen und nunmehr als Beschwerde zu erledigenden Berufung vom 28…
…bis 2014, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 2012 bis 2014 und Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer für 2011 bis 2015 erlassen. Dabei ist das FA von der Selbstberechnung der beschwerdeführenden Partei (bP) abgewichen. Mit Schriftsatz des steuerlichen Vertreters vom 31.5.2017, ergänzt…
…Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide vom 13.9.2010 werden aufgehoben. Die Beschwerden gegen die Bescheide betreffend die Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für das Jahre 2006 werden gemäß § 279…
…nahm das Finanzamt die Bf. mit den Haftungsbescheiden vom 18. März 2022 als Arbeitgeberin für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer betreffend die Jahre 2016 bis 2019 in Anspruch, weiters wurden Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für diese Jahre festgesetzt. In der Begründung der Bescheide…
…22.6.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 18.5.2011 betreffend die Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer samt Säumniszuschlag für das Jahr 2010 und den Zeitraum 1-2/2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß…
…Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer in Anspruch und setzte den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fest. Mit Bescheid vom 9. Juni 2011 nahm das Finanzamt Frau ****, unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin), als Haftungspflichtige gemäß § 12 Bundesabgabenordnung (BAO) für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der ****KG im Ausmaß von…