…EStG 1988: 12.749,38 € Dies mit folgender Begründung: "Die Nachversteuerung erfolgt in der Weise, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung - isoliert vom Einkommen des Jahres des Eigenkapitalabfalls - mit dem Hälftesteuersatz jenes Jahres versteuert wird, in dem die ursprüngliche Begünstigung in Anspruch genommen worden ist…
…möglich. Der beantragte Freibetrag von 100.000,-- Euro ist nicht zu gewähren. 2. Nachversteuerung Eine Eigenkapitalminderung im Jahr 2008 führt zur Nachversteuerung von in Vorjahren gebildeten Begünstigungen. Der geltend gemachte Freibetrag für nicht entnommene Gewinne 2007 ist zur Gänze im Jahr 2008 nachzuversteuern. Im Einkommensteuerbescheid…
…gemäß § 11a EStG mit dem halben Steuersatz zu versteuern. Bei dem von der Abgabenbehörde eigenkapitalmindernd angesetzten Betrag von 132.775,79 € handle es sich nicht um Entnahmen aus dem Gewerbebetrieb sondern um eine Forderung, dem Saldo auf dem Verrechnungskonto gegenüber der Gärtnerei. 3. Die…
…1. Jänner 2007 ein um 84.802,61 € vermindertes Eigenkapital von 101.176,38 € aus. Die Eigenkapitalminderung entspricht der Summe aus den in der Einbringungsbilanz explizit angesetzten Verbindlichkeiten für "Barentnahmen gem. § 16(5) UmgrStG" (54.802,61 €) sowie für "Unbare Entnahmen gem…
…sinkt. Begrenzt ist die Nachversteuerung mit jenem Betrag, der in den vorangegangenen sieben Wirtschaftsjahren begünstigt besteuert ist. Die Nachversteuerung wird dadurch bewirkt, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen und mit dem ermäßigten Steuersatz (§ 37 Abs. 1 EStG 1988) zu erfassen ist (vgl. Hofstätter/Reichel…
…dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen sei und mit dem ermäßigten Steuersatz des § 37 Abs. 1 EStG 1988 erfasst werde. Eigenkapitalabbau sei dabei die „Vorzeichenumkehrung“ des Eigenkapitalanstiegs (also die Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger Einlagen überstiegen den Gewinn). Eigenkapitalminderungen aufgrund von Verlusten würden dabei allerdings ausgeblendet…
…darin, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen ist und mit dem ermäßigten Steuersatz des § 37 Abs. 1 erfasst wird. Eigenkapitalabbau ist dabei die "Vorzeichenumkehrung" des Eigenkapitalanstiegs (also die Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger Einlagen übersteigen den Gewinn). Eigenkapitalminderungen auf Grund von Verlusten werden dabei allerdings ausgeblendet…
…soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese besteht darin, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen ist und mit dem ermäßigten Steuersatz des § 37 Abs. 1 erfasst wird. Eigenkapitalabbau ist dabei die "Vorzeichenumkehrung…
…Ergebnis zur selben Wertminderung geführt. Auch diese Wertminderung muss nach dem Zweck des Gesetzes erfasst werden, da diese zu einer Eigenkapitalminderung führte. Dies zeigt sich auch durch die nachfolgende Behandlung des gesamten Betrages als Darlehen des Bf an die Gesellschaft. Die dafür gezahlten Zinsen sollen…
…wenn § 11a auf den Anstieg des Eigenkapitals in der Vergangenheit aufgrund der Deckelung mit € 100.000,- nicht zur Gänze zur Anwendung kam. Die Nachversteuerung wird dadurch bewirkt, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen und mit dem ermäßigten Steuersatz des § 37 Abs. 1 zu…
…| x Steuersatz 18,11 % aus 2009 | Steuer € 8.188,50 Ein zuvor begünstigter Eigenkapitalanstieg (2009) soll in Zeiten einer Eigenkapitalminderung (auch im Betriebsaufgabejahr 2011) nachversteuert (Rückgängigmachung der Begünstigung) werden. Der Eigenkapitalabfall 2011(€ -80.475,38) ist höher als der nachzuversteuernde Betrag…
… 11a Abs. 3 bis 6 EStG unverändert in Geltung. Darin wird eine zeitlich befristete Nachversteuerungspflicht bei einer entnahmebedingten Eigenkapitalminderung in einem folgenden Wirtschaftsjahr normiert. Diese kommt nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige von der begünstigten vorgezogenen pauschalen Nachversteuerung Gebrauch gemacht hat. Im vorliegenden Fall beträgt…
…93 *) Berichtigung der anrechenbaren Kapitalertragsteuer (KZ 365) um 56,25 Euro (347,25 Euro lt. Erklärung abzüglich 56,25 Euro = 291,00 Euro) Eigenkapitaländerungen 2009 und 2010 laut Erkenntnis: | Ankäufe lt. Umsatzliste/Bank (Entnahmen) | 16.019,58 | 22.796,79 |…
…März 2013, Bp a). Die Nachversteuerung erfolgt in der Weise, dass der Betrag der Eigenkapitalminderung - isoliert vom restlichen Einkommen - mit dem Hälftesteuersatz jenes Jahres versteuert wird, in dem die ursprüngliche begünstigte Besteuerung in Anspruch genommen worden ist. Festsetzung von Anspruchszinsen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
Mittels Abtretungsvertrag vom 18. Juli 2017 hätten die Gesellschafter der Bf. ihre Beteiligungen an der Bf. um insgesamt 100.000,00 € an die ***12*** veräußert. Der Verkehrswert der Bf. zu diesem Stichtag habe nach Einschätzung der Käufer- und Verkäuferseite 100.000,00 € betragen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf. (vormals: Bf2-AG), Adresse1, PLZ_Ort, vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Lehargasse 1, 1060 Wien, gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Wien 1/23, vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf*** (ehemals ***Bf***), ***Bf-Adr***, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck…