…sind. Unter Hinweis darauf hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, dass Aufwendungen, die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu…
…89/14/0088, mit weiteren Nachweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…wird im Einvernehmen dergestalt geteilt, dass jedem Antragsteller jene Gegenstände zukommen, die in der - beiliegenden Inventarliste dem jeweiligen Antragsteller zugeordnet sind. V. Die anfallenden Grunderwerbsteuern und Einverleibungsgebühren werden von jenem Antragsteller getragen, der die Liegenschaftsanteile erwirbt. Die Gerichtsgebühr für die einvernehmliche Ehescheidung tragen die Antragsteller…
…außergewöhnliche Belastung dar, ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein können, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem…
…der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf…
…zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." Aus der Wortgruppe "nicht entziehen kann" schließt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass Aufwendungen im Gefolge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen, sondern auf ein Verhalten zurückgehen…
…sind. Unter Hinweis darauf hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, dass Aufwendungen, die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu…
…89/14/0088, mit weiteren Verweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…sind. Unter Hinweis darauf hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, dass Aufwendungen, die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu…
…alleinigen Nutzung verbleiben. 2.5. Vermögensausgleich: Aus Anlass und im Falle der Ehescheidung und in Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens verpflichtet sich die Zweitantragstellerin an den Erstantragsteller einen Betrag von Euro 10.000,00 binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Scheidungsbeschlusses gem. …
…alleinigen Nutzung verbleiben. 2.5. Vermögensausgleich: Aus Anlass und im Falle der Ehescheidung und in Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens verpflichtet sich die Zweitantragstellerin an den Erstantragsteller einen Betrag von Euro 10.000,00 binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Scheidungsbeschlusses gem. …
…den Einkommensteuerbescheiden 2012 und 2014 richtet sich Ihr Begehren gegen die Nichtanerkennung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Ihrer einvernehmlichen Scheidung von Frau ***15***. ***16*** ***17*** als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes führt dazu in seiner Entscheidung VwGH vom 22.06.2022…
…bzw. der BankA in Höhe von € 332.006, 04 zu begleichen und den Ehemann schad- und klaglos zu halten. Einvernehmlich festgehalten wird, dass im Zuge dieser Generalbereinigung sämtliche Geschäftsverbindungen mit der BankB bzw. der BankA, lautend auf die Ehefrau und/oder den Ehemann bzw…
…die Familienbeihilfe. Die Ehe der Kindeseltern wurde laut Beschluss des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 8.11.2012 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden; dieser Scheidung war allerdings eine Klage des Beschwerdeführers auf Ehescheidung vom 12.10.2012 vorausgegangen. Mit Eingabe vom 27.11.2012…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I) Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 01.10.2014, GZ-X, über die Scheidung im Einvernehmen gemäß § 55a Ehegesetz wurde ausgesprochen, dass die zwischen den Antragstellern - die Beschwerdeführerin (kurz: Bf) und Herrn NA (in der Folge: Ehegatte)…
…diesbezüglich mit dieser ein Vergleich vom 29.3.2007 geschlossen (Zahlung von 44.916,14 Euro in Raten; Blatt 20). Mit Beschluss über die Scheidung der Ehe im Einvernehmen vom 10.4.2009 wurde die Ehe geschieden. diesbezüglich wurde mit gleichem Datum ein Vergleich geschlossen…
…des Gebäudes oder - in Höhe eines von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteten Wertes zu berechnen. Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler unter Berücksichtigung der Grundsätze einer einfachen und sparsamen Verwaltung durch Verordnung sowohl die näheren Umstände und Modalitäten für die Hochrechnung des…
…Denkprozess, der in der Erledigung seinen Niederschlag findet, sowohl für den Abgabepflichtigen als auch im Fall der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes für diesen nachvollziehbar ist. Dabei muss erkennbar sein, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen das Verwaltungsgericht zur Ansicht gelangt ist…
…hat im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler unter Berücksichtigung der Grundsätze einer einfachen und sparsamen Verwaltung durch Verordnung sowohl die näheren Umstände und Modalitäten für die Hochrechnung des Bodenwertes und die Ermittlung des Gebäudewertes als auch den anzuwendenden Immobilienpreisspiegel samt Höhe eines Abschlages festzulegen. Im Sinne…
…der Ehegatte der Bf das Kontaktrecht in jedem Kalendermonat von mindestens 8 Tagen zukommt, wobei das exakte Kontaktrecht bis längstens 25. des Vormonats einvernehmlich festgesetzt wird. Geregelt wird im gegenständlichen Vergleich auch, dass aus Rücksichtnahme auf den Schichtdienst des Ehegatten der Bf dessen Kontaktrecht, (inkl…