…einschließlich Anhänger). Die von der Bf verwendete und auch für den Drittlandsverkehr gültige Belohnungsgenehmigung gilt nach dem Wortlaut derselben "für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei" und berechtigte die Bf für eine Hin- und Rückfahrt. Nicht unwesentlich erscheint dem BFG an dieser Stelle…
…der Gemeinschaft erfolgt sei. Für die Vorschreibung der Zollschuld sei bei einer fehlenden Genehmigung für das Entladen der Mitgliedstaat des Entladens zuständig. Die vorgelegte Belohnungsgenehmigung sei für den durchgeführten Drittlandsverkehr nicht gültig gewesen, mit dem Eintritt nach Österreich sei die Zollschuld entstanden. Freizonen seien Teil…
…eine solche Beschränkung dar. Die Ausnahmen von der güterbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht für Transporte mit in Serbien zugelassenen Kraftfahrzeugen würden ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr gelten und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage). Für den Drittlandverkehr würden die Ausnahmen insoweit gelten, als nur die Genehmigungspflicht entfalle. Die Verpflichtung…
…ihrer Sicht - maßgeblichen Sachverhaltes wiedergegeben: - Die Bf sei Halterin der gegenständlichen Zugmaschine iun. - Der Lenker sei aus Italien kommend in Arnoldstein mit der Zugmaschine und dem angekoppelten Sattelauflieger nach Österreich eingefahren. - Bei der Einfahrt habe der Lenker eine Belohnungsgenehmigung die auch für den Drittlandsverkehr bzw…
…eingefahren. - Bei der Einfahrt habe er am Grenzübergang die Belohnungsgenehmigung mit der Nr. f/2009, die für den Drittlandsverkehr bzw. den internationalen Straßen-Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gültig gewesen sei bzw. mit welcher der Transit mit einem einzelnen KFZ oder mehreren aneinander gekoppelten…
…eingefahren. - Bei der Einfahrt habe er am Grenzübergang die Belohnungsgenehmigung mit der Nr. e/2009, die für den Drittlandsverkehr bzw. den internationalen Straßen-Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gültig gewesen sei bzw. mit welcher der Transit mit einem einzelnen KFZ oder mehreren aneinander gekoppelten…
…eingefahren. - Bei der Einfahrt habe der Lenker die Belohnungsgenehmigung Nr. bbbb/2009, die auch für den Drittlandsverkehr bzw. den internationalen Straßen-Güterverkehr zwischen Österreich und der Türkei gültig gewesen sei bzw. mit welcher der Transit mit einem einzelnen KFZ oder mehreren aneinander gekoppelten Fahrzeugen berechtigt…
…wodurch die Zollschuld gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK mangels Vorliegens einer für den durchgeführten Drittlandverkehr gültigen Güterbeförderungsbewilligung entstand. Diese Rechtsansicht wird durch das Urteil des EuGH vom 16.06.2011, Rs C-351/10 (Laki DOOEL) gestützt, in dem der Gerichtshof Folgendes…