IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 8. Februar 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011, Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
…mit Ausnahme der Sozialversicherungsabgaben) nur die auf Grund des Internal Revenue Code erhobenen Bundeseinkommensteuern (federal income taxes). Fest steht, dass § 1 Abs. 3 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBI. II Nr. 474/2002, eine Anrechenbarkeit für "Steuern vom Einkommen" lokaler Gebietskörperschaften zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vorsieht. Streit besteht…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
…errechnete sich die festgesetzte Einkommensteuer in Höhe von 1.742,00 €. Die Beschwerde wurde mit folgender Begründung erhoben: Der Bescheid wird angefochten hinsichtlich der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags an ausländischer Steuer. Gemäß ESTR 2000 RZ 7583 ff. können aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl…
…Beschwerde (vormals Berufung) mit folgender Begründung: Auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, könne sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Einkommensteuer ergeben. Die Anrechnung erfolge dabei stets auf Grund des betreffenden Abkommens oder der Doppelbesteuerungsverordnung (EStR 2000…
…eine Anrechnung im Ansässigkeitsstaat der natürlichen Person erfüllt. Es sei darauf hinzuweisen, dass ausländische Steuern auf Grund der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverordnung somit nur bis zur Höhe des anrechenbaren Höchstbetrages angerechnet werden können. Zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages sei die Formel Einkommensteuer x Auslandseinkünfte /…
…Beschwerde (vormals Berufung) mit folgender Begründung: Auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, könne sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Einkommensteuer ergeben. Die Anrechnung erfolge dabei stets auf Grund des betreffenden Abkommens oder der Doppelbesteuerungsverordnung (EStR 2000…
…Grund von Doppelbesteuerungsabkommen und auf Grund der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, kann sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Einkommensteuer ergeben. Die Anrechnung erfolgt dabei stets auf Grund des betreffenden Abkommens oder der Doppelbesteuerungsverordnung und nicht auf Grund der Bestimmung des…
…2.2.2 Verwaltungspraxis: Auch die Verwaltungspraxis (EStR 2000, Rz 7583) geht davon aus, dass sich die Berechtigung zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die inländische Steuerschuld nur aufgrund des anzuwendenden DBA (oder der Doppelbesteuerungsverordnung), nicht jedoch auf Grund der Bestimmung des § 46 EStG 1988 ergibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***15*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf nun Finanzamt Österreich vom 24. Jänner 2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch R.B.G. Steuerberatung GmbH, Körblergasse 7/1/11b, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 3. Juni 2024 gegen die zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 14. Jänner 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 8. Jänner 2016, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christoph Kordik in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Contenda Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Stubenring 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** A****, [Adresse], StNr **-***/****, vertreten durch [Steuerberater], vom 8.2.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12.1.2021 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2019 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerden des Bf., Adresse, vom 29.10.2018, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 03.10.2018 und 04.10.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Roman Galehr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag Thomas Lässer, Unterlinden 21, 6922 Wolfurt, über die Beschwerde vom 13. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Februar 2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch R.B.G. Steuerberatung GmbH, Körblergasse 7/1/11b, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2025 gegen den zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, AdrNL (vormals AdrÖ), vertreten durch STB Steuerberatung- und Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 29.09.2010, St.Nr. xxx, betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt…