…das Vorliegen des Befreiungsgrundes glaubhaft zu machen. Selbst die Behörde gehe davon aus, dass die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren der Bf an Donauschiffahrtsunternehmen erfolgt seien, weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG (stellvertretend für die sinngemäßen Bestimmungen im BierStG und…
…das Vorliegen des Befreiungsgrundes glaubhaft zu machen. Selbst die Behörde gehe davon aus, dass die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren der Bf an Donauschiffahrtsunternehmen erfolgt seien, weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG (stellvertretend für die sinngemäßen Bestimmungen im BierStG und…
…das Vorliegen des Befreiungsgrundes glaubhaft zu machen. Selbst die Behörde gehe davon aus, dass die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren der Bf an Donauschiffahrtsunternehmen erfolgt seien, weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im…
…das Vorliegen des Befreiungsgrundes glaubhaft zu machen. Selbst die Behörde gehe davon aus, dass die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren der Bf an Donauschiffahrtsunternehmen erfolgt seien, weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im…
…das Vorliegen des Befreiungsgrundes glaubhaft zu machen. Selbst die Behörde gehe davon aus, dass die Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren der Bf an Donauschiffahrtsunternehmen erfolgt seien, weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im…
…Anhand von Ermittlungen sei festgestellt worden, dass die gegenständlichen Zigaretten auf ukrainischen Donauschiffen nach Linz verbracht worden seien. Die Menge von 1500 Stangen ergebe sich zum Einen aus den am 3.8.2010 im (in Linz nahe dem VÖEST-Gelände situierten) "Lager" des Beschwerdeführers sowie…
…zwischen 2012 und 2015 die in Rede stehenden aus dem aus dem freien Verkehr Deutschlands stammenden verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu gewerblichen Zwecken per LKW von Deutschland nach Österreich verbracht bzw. verbringen lassen und anschließend in Österreich an verschiedene Donauschifffahrtsunternehmen geliefert. Diese Erzeugnisse waren unstrittig dazu bestimmt…