…aber keinerlei Zahlungen von der ***BF1*** GmbH (weder an die ***4*** (diese hat ihre Anteile an der **J** im Jahre 2009 an die ***D*** verkauft) noch an sonst jemanden) geleistet. Im Jahr 2011 wurde der anteilig auf die ***BF1*** GmbH entfallende Veräußerungsgewinn (ohne anteilige Ausschüttung…
…ist - ein Gewinnverteilungsbeschluss der Altgesellschafter vor. B. Zum (Eventual-)Antrag des Finanzamtes iZm "Einlagenrückzahlung" Der auf die Bf entfallende Teil der Einlagenrückzahlung wurde von dieser sowohl als Ertrag verbucht als auch in der MWR als steuerfrei abgezogen. Keine Änderung erfuhr allerdings der Buchwert der Beteilung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
…den Veräußerungsgewinn gleichmäßig auf drei Jahre verteilt und somit für das Jahr 2013 lediglich einen Betrag von 166.105,52 Euro (statt 498.313,55 Euro) anzusetzen. In der antragsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung verwies der rechtsfreundliche Vertreter der Bf auf das bisherige Vorbringen und die…
…2007 gegebenen gewesen. Nur aus steuerlichen Gründen wurde auf eine formelle Abschichtung - und dies auch nur für die "Kleinanleger" -verzichtet. Für die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes durch Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundige Laienrichterin ***R3*** und den fachkundigen Laienrichter ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch G. Denk Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, Neubaugasse 68 Tür 13s, 1070…
…2007 gegebenen gewesen. Nur aus steuerlichen Gründen wurde auf eine formelle Abschichtung - und dies auch nur für die "Kleinanleger" -verzichtet. Für die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes durch Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Peter Bilger, die Richterin Mag.a Claudia Mauthner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Wolfgang Bahl und Bernd Feldkircher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Marktstraße 30, 6850…
…2007 gegebenen gewesen. Nur aus steuerlichen Gründen wurde auf eine formelle Abschichtung - und dies auch nur für die "Kleinanleger" -verzichtet. Für die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes durch Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 18. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juli 2023 betreffend Einkommensteuer 2022 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Erich Schwaiger, den Richter Mag. Patrick Brandstetter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Niklas, LL.M. und Mag. Armin Üblagger in der Beschwerdesache ***Bf1*** e.U. als Gesamtrechtsnachfolger der ***GmbH***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer , vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 20.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.12.2015, betreffend Kapitalertragsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache ***Bf1*** vertreten durch Micheael Haberl, Winkler Straße 516, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 5. Juni 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 29. April 2014 betreffend Einkommensteuer 2010 und…
• Chancen und Risiken an der Substanz (Wertsteigerung/Wertverluste an den Anteilen) gehen mit Abschluss des SHA vom 3.10.2007 auf den Mehrheitsgesellschafter über. • Option ist verbindlich und unwiderruflich und gilt gegengleich für Alle • Minderheitsgesellschafter haben die Anteile beim Treuhänder zu hinterlegen, sie begeben sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, vertreten durch B & G Wirtschaftstreuhand GmbH, Sieveringer Straße 129, 1190 Wien, über die Beschwerde vom 08.11.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, BA und BK in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch STB, gegen die zu St.Nr. xxxx ergangenen Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch AB, vom 24.05.2012…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
…Positionstitel innehaben, Meldung bzw. Kontrolle der Erreichung der von der Mutter vorgegebenen Ziele, organisatorische Abwicklung iZm der Optionsausübung) mitwirkt, aber keinen Einfluss auf Auswahl der Mitarbeiter und Höhe der Zuwendung hat. Warum es - wie das Finanzamt meint - nicht möglich bzw. "denkunmöglich" sein soll, dass die…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…