IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Maria Daniel über die Beschwerde von Bf***, geb. am ttmmjjjj, Wohnadresse unbekannt, vom 7.8.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25.7.2023 (Ordnungsbegriff 123***) betreffend Abweisung des Antrags auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D in der Beschwerdesache F.B., über die Beschwerde vom 12.12.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.11.2017, betreffend Rückforderung Familienbeihilfe…
…Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "blaue Legitimationskarte") und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention (ggf. iVm Art. XI Abschn. 32 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache F.T., Anschr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 22. November 2013, betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung von Familienbeihilfe, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 12.3.2015, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 23.2.2015, mit welchem der Antrag…
(4) Die in § 8 Abs. 1 Z 5 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 677/1977 vorgesehene Befreiung sofern sie nicht österreichische Staatsbürger sind und unter der Bedingung, daß die privilegierten Personen von den im österreichischen Einkommensteuergesetz jeweils für beschränkt Steuerpflichtige nicht anwendbaren Begünstigungsvorschriften zur Gänze ausgeschlossen…
…BGBl Nr 66/1966, über diplomatische Beziehungen (Wiener Diplomatenkonvention) ist der Diplomat (bzw der wie ein Diplomat zu behandelnde Bedienstete der internationalen Organisation) von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder –abgaben mit Ausnahme der in den lit a bis f genannten ortsbezogenen…
…betreffend Botschaftsangehörige und deren Familienmitglieder, welche wie dargestellt für Drittstaatsangehörige von Bedeutung sind, finden sich im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBI. Nr 66/1966 ("Wiener Diplomatenkonvention" - WDK), sowie im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBI. Nr 318/1969 ("Wiener Konsularkonvention" - WKK). Anmerkung: Die vorliegenden…
§ 19. (1) Dokumente, die weder zugestellt werden können, noch nachzusenden sind oder die zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber nicht abgeholt worden sind, sind entweder an den Absender zurückzusenden, an eine vom Absender zu diesem Zweck bekanntgegebene Stelle zu senden oder auf Anordnung des Absenders nachweislich…