…Es werde der Antrag gestellt, die Einkünfte für die Komplementärin und den Kommanditisten entsprechend neu festzusetzen. Das BFG hat dazu erwogen: Das BFG nimmt den nachfolgend dargestellten Sachverhalt als erwiesen an. Dieser ergibt sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens, insbesondere aus dem von der BF…
…2009 der C-T-GmbH, FN uu, vom 3. Feb. 2009 an die FS, Iran, einschließlich div. Verzollungsunterlagen, nachgereicht. Weitere Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Steuerliche Feststellungen Tz 2 Einkünfte – Zurechnung; ausgen. GF-Bezug Entfaltet der Gesellschafter-Geschäftsführer eine eigenbetriebliche Tätigkeit in der Branche der Körperschaft…
…Strittig ist somit nur mehr die Höhe der der **GmbH1** zustehenden Vergütung für die Geschäftsführung der Bf.in. An der **GmbH1** & Co KG sind die **GmbH1** als Komplementärin (5 %) sowie **MW** (47,5 %) und **Bf2** (47,5 %) als Kommanditisten beteiligt. Gesellschafter der **GmbH1** sind wiederum *…
…Ausgangsrechnungen und sonstige Belege betreffend die GmbH und seiner Einzelfirma zu mir gebracht. Die Gattin hatte mit geschäftlichen Dingen wie oben erwähnt nichts zu tun." Herrn Dkfm. Stb werden die Anträge der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebracht. Dazu gibt er folgendes an: "Es hat nie einen…
…der GmbH das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus der Funktion als GmbH-Geschäftsführer wie auch für die Projektleitung bei dem österreichischen Auftrag hat. Nur für eine weitere fremdverhaltensübliche gesondert abgegoltene Funktion richte sich die Besteuerung nach dem Tätigkeitsort und nicht nach dem Sitzort der GmbH…
…der GmbH ausübt, hindert laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, dessen Bezüge insgesamt der Spezialbestimmung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu subsumieren. Die Bestimmung des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 stellt nämlich auf die Art der Tätigkeit des an der…
…GmbHG). Aufgrund des Verbots der Einlagenrückgewähr darf die **GmbH1** gegenüber ihren Gesellschaftern Leistungen (einschließlich Dienstleistungen) nur zu fremdüblichen Konditionen erbringen. Das gilt auch in Bezug auf Dienstleistungen gegenüber der **GmbH1** & Co KG, weil an dieser die Gesellschafter der **GmbH1**, also **MW** und **Bf2**, als Kommanditisten…
…nichtselbständiger Arbeit sind. Zum selben Ergebnis kommt man im Umkehrschluss aus VwGH 21.2.1990, 89/13/0060: die mangelnde Betriebsausgabeneigenschaft der Gehaltszahlungen an den Kommanditisten bedeutet, dass die Gehaltszahlungen ein Teil des Gewinnes aus Gewerbebetrieb sind. Abweichende Beurteilungen in anderen Rechtsbereichen, hier insbesondere im…
…nicht der OG zugerechnet worden sei, und unentgeltlich gewesen sei, ist nicht überzeugend: Alle Zahlungen, die die Konzerngesellschaften, darunter die bf GmbH, an die OG im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der OG-Gesellschafter für die Konzerngesellschaften geleistet haben, wurden auf Aufwandskonten mit der Bezeichnung "Geschäftsführungskosten…
…in der Verhandlung glaubwürdig und nachvollziehbar den Arbeitsablauf und die Aufteilung darlegte. So erfolgte etwa einerseits eine geographische Aufteilung der Tätigkeiten in den Wiener und den Kärntner Raum; andererseits kamen die Strategen jenen Aufgaben nach, die ihrem Naturell am ehesten entsprachen. Schließlich ist an dieser…
…dem Jahr 2008 der Zusammenschluss zu einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988, als deren Gruppenträgerin seitdem die Firma A fungiert. Auch wurden - vergleichbar mit anderen Gruppenmitgliedern - in den Jahren 2006 und 2014 Fremdgeschäftsführer bestellt, die an der Bf. beteiligt wurden. Die Tätigkeit der OG erschöpfte…
…individuellen Arbeitsleistung beruhen und keine Arbeitsleistungen der GmbH & Co KG an die Bf erbracht wurden. In den verfahrensgegenständlichen Jahren verfügte diese, wie oben ausgeführt, über keine eigenständige betriebliche Struktur und beschränkte sich die Tätigkeit somit auf die der Zahlstelle. Dass die GmbH & Co KG keine…
…dem Jahr 2008 der Zusammenschluss zu einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988, als deren Gruppenträgerin seitdem die Firma A fungiert. Auch wurden - vergleichbar mit anderen Gruppenmitgliedern - in den Jahren 2006 und 2014 Fremdgeschäftsführer bestellt, die an der Bf. beteiligt wurden. Die Tätigkeit der OG erschöpfte…
…Im vorliegenden Fall könnten – abhängig von der tatsächlichen Beteiligungssituation – alle drei unter Pkt. B dargestellten Varianten zu prüfen sein. In einem kurzen, wenige Tage dauernden Zeitraum des Jahres 2002 war Herr C****** möglicherweise überhaupt nicht an der GmbH beteiligt, da der Firmenbuchantrag (erst) am 14…
…und wird seine Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft auch an anderen Orten im In- und/oder Ausland ausüben. 2.5. Die Tätigkeit des Vorstandes ist hauptberuflich. Kommerzielle Nebentätigkeiten, welcher Art und Umfang auch immer, sind dem Vorstand untersagt. […] Bei Bedarf hat der Vorstand auch…
…Entlohnung. Er bilde durch die Ausübung der Tätigkeit im Interesse des Unternehmens einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus. Die längerdauernde Tätigkeit spreche für die Eingliederung. Nach § 20 Abs. 1 GmbHG bestehe eine Weisungsbindung des Geschäftsführers an die Vorgaben der Gesellschafterversammlung. Das dafür pauschal vereinbarte…
…Die Studiendauern für das Masterstudium "Biomedical Engineering" sowie die von der TU Wien angebotenen Bachelorstudien sind der Homepage der Technischen Universität Wien entnommen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gewinnanteile aus Beteiligungen an GmbHs unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d…
…ob zwischen der zwischengeschalteten Gesellschaft und jener Gesellschaft, für die die natürlichen Personen die vertraglichen Tätigkeiten ausüben sollen, eine klare, nach außen in Erscheinung tretende Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen besteht. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung und kommt der zwischengeschalteten Gesellschaft lediglich eine…
…dem Jahr 2008 der Zusammenschluss zu einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988, als deren Gruppenträgerin seitdem die Firma A fungiert. Auch wurden - vergleichbar mit anderen Gruppenmitgliedern - in den Jahren 2006 und 2014 Fremdgeschäftsführer bestellt, die an der Bf. beteiligt wurden. Die Tätigkeit der OG erschöpfte…
…dem Jahr 2008 der Zusammenschluss zu einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988, als deren Gruppenträgerin seitdem die Firma A fungiert. Auch wurden - vergleichbar mit anderen Gruppenmitgliedern - in den Jahren 2006 und 2014 Fremdgeschäftsführer bestellt, die an der Bf. beteiligt wurden. Die Tätigkeit der OG erschöpfte…