…0013-W/12, und UFS 23.5.2012, RD/0012-W/12, wurden diese Devolutionsanträge mit der Begründung, das Finanzamt habe die Entscheidungspflicht nicht verletzt, als unzulässig zurückgewiesen (das Finanzamt hatte im Bezug habenden Verfahren zur GZ. RD/0012-W/12 argumentiert, die S betreffenden…
… 260 Abs 1 lit b BAO iVm § 264 Abs 4 lit e BAO als verspätet zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren gilt dadurch (wieder) als durch die Berufungsvorentscheidung vom 7.7.2009 erledigt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Erlassen einer Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung). Mit Vorlage der Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat ging die Entscheidungspflicht an den damaligen Unabhängigen Finanzsenat über ( Ri2 ). § 323 BAO idgF: ... (38) Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom…
…und sind, soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Wie sich aus den dem Bundesfinanzgericht vom Finanzamt Kufstein Schwaz vorgelegten Akten ergibt, wurde dem Beschwerdeführer die Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2013 mittels RSb-Rückscheinbrief durch Hinterlegung (§ 17…
…betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Die §§ 209b, 302 Abs. 2 lit. d, 303a, 311 und 311a, treten mit 1. Jänner 2014 außer Kraft. (42) Wurde eine Berufung vor dem 1. Jänner 2014, ohne vorher eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen…
…Gemäß § 323 Abs. 37 BAO ist diese Bestimmung auf alle am 1.1.2014 unerledigten Berufungen anzuwenden. Wurde eine Berufung vor dem 1. Jänner 2014, ohne vorher eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt, so ist § 262 BAO (Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anwendbar (…
…RECHTSANWÄLTE GmbH, ADRESSE2 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08. November 2013, ERFNR*** - Team 11 betreffend Zurückweisung einer Berufung in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 246 Abs 1 BAO iVm §…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.11.2013, Erf.Nr. x/y, St.Nr. y/x, betreffend Zurückweisung einer Berufung (nunmehr Beschwerde) in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm …
… 188 BAO) oder ein Bescheid des Inhaltes, dass eine Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben hat (Nichtfeststellungsbescheid). Die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags ist daher zu Unrecht erfolgt."" Nach Ergehen der abweisenden Berufungsvorentscheidung (Verf40) vom 25. April 2013 (auf die umfangreichen Ausführungen in der Bescheidbegründung wird an dieser…
…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.11.2013, ERFNR x1 - Team 11 betreffend Zurückweisung einer Berufung/Beschwerde in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…dieser Berufung. Im Falle einer Abweisung der Berufung beantragte die Bf. eine mündliche Verhandlung beim unabhängigen Finanzsenat. Die belangte Behörde legte die nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vor und gab im Vorlagebericht an, dass die Bf. zu…
…300,00 €) und I***** K***** (29.700,00 €), die Feststellungserklärung solche von -8.442,56 €, wobei der Punkt 8. des Formulars E 6a (Gewinn- / Verlustverteilung) nicht ausgefüllt wurde. Zurückweisung Mit Bescheiden vom 8. 11. 2010 wies das Finanzamt die am 29. 10…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Säumnisbeschwerde vom 31.07.2017 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt Wien 4/5/10 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt. Eine Revision an den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerden vom 19. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 20. November 2013, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahre 2003 bis 2011 beschlossen: Der…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Zurückweisung eines Vorlageantrages als unzulässig ist im Gesetz eindeutig gelöst und wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf. Feldkirch, am 18…
… 264 Abs. 4 lit e BAO für Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Das Finanzamt hat die abweisende Beschwerdevorentscheidung am Dienstag, 11.12.2012, erlassen und ohne Zustellnachweis versendet. Im Falle der Versendung ohne…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. November 2011, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 4. Oktober 2011 (betreffend Familienbeihilfe), zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Antrages ist damit, dass die Abgabenbehörde erster Instanz eine wirksame Beschwerdevorentscheidung (bis zum 31. Dezember 2013 Berufungsvorentscheidung) erlassen hat (vgl VwGH 10.6.1991, 90/15/0111, oder VwGH 8.2.2007…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch C , gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 29.01.2018, betreffend Einkommensteuer 2016 beschlossen: Der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde wird gemäß §§ 260 Abs.1 lit.a…
…1 lit. b BAO ist ein nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageantrag zurückzuweisen. Gemäß § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Mit dem hier angefochtenen Bescheid, zugestellt am 26. Februar 2016, wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung von…