…Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2009 (15. Februar 2010) zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen…
…maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Umsatzsteuer 12/2014 (16.02.2015) und Umsatzsteuer 01/2015 (16.03.2015) zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…von Mitteln mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…des Musterhauses und die Rückstehungserklärung im Insolvenzverfahren eingehe und keine Darstellung der Verwendung des am 30.09.2013 zugeflossenen Betrages von € 28.463,73 erfolgt sei, eine Unrichtigkeit deren Verrechnung jedoch nicht behauptet wurde, sind allfällige Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bf und der Abgabenbehörde darüber…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…durfte mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was der Bf nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…und in der Beschwerdevorentscheidung dargestellt, hat die Bf nicht vorgelegt. Es wurde lediglich unter Verweis auf PV und den Akt des ***LG*** vorgebracht, die Primärschuldnerin habe keine liquiden Mittel gehabt, um die Abgaben zu entrichten. Ein solches Vorbringen ist nicht geeignet, die geforderte Darstellung eines…
…In die Liquiditätsrechnung sind jedenfalls die gesamte Einnahmesituation (VwGH 5.4.2002, 99/15/0253), die gesamte Liquiditätssituation (VwGH 24.2.2011, 2009/16/0108), die freiwillig geleisteten Zahlungen (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0010), die im Wege der Exekution entrichteten Beträge (VwGH 27…
…In die Liquiditätsrechnung sind jedenfalls die gesamte Einnahmesituation ( VwGH 5.4.2002, 99/15/0253), die gesamte Liquiditätssituation (VwGH 24.2.2011, 2009/16/0108), die freiwillig geleisteten Zahlungen (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0010), die im Wege der Exekution entrichteten Beträge (VwGH 27…
…Lage hätte der Beschwerdeführer nicht um Zahlungserleichterung ansuchen dürfen. Er habe auffallend sorglos gehandelt. Nunmehr seien Unterlagen mit ziffernmäßig konkretisierten Beweisen (Quotenberechnung) vorgelegt worden. Mit welchem Anteil die Finanzverwaltung bei einer Gleichbehandlung aus vorhandenen finanziellen Mitteln befriedigt worden wäre, werde mangels Darstellung der Einnahmensituation nicht…
…Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgte ebenfalls durch die H Tourismus GmbH. Die seitens der Abgabenbehörde abverlangte Erläuterung der Maßnahmen, mit denen die in der Prognoserechnung bekannt gegebene Einnahmensteigerung erzielt werden sollen, wurden ebenso nicht erbracht wie eine chronologische Darstellung der Nutzung und Auslastung nach den…
…durch die sie verursacht worden sind, sind die Sozialversicherungsbeiträge zur SVA der Bauern im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Laborarzt nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. (Zur zahlenmäßigen Darstellung der Änderungen wird auf den Bp-Bericht verwiesen) Tz. 5 km-Gelder Im Prüfungszeitraum wurden km-Gelder für…
…Mittel, ihre offenen Verbindlichkeiten und die von ihr geleisteten Zahlungen enthalten. Diese Voraussetzungen und Anforderungen seien auch durch die dreifach adaptierte Aufstellung der Verbindlichkeiten und Tilgungen nicht im Ansatz erfüllt worden. Keine Erwähnung in diesen Aufstellungen finde z.B. die Einnahmensituation der Primärschuldnerin. Die Behauptung…