…Oktober 1986, 04 0101/72-IV/4/86. Diese Vereinbarung wurde zwar betreffend das alte DBA Deutschland (1954) getroffen, beim Neuabschluss des DBA im Jahr 2002 hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung finden soll. § 138 (1) BAO lautet: Auf Verlangen…
…und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt. Diese Vereinbarung wurde zwar betreffend das alte DBA-Deutschland (1954) getroffen, beim Neuabschluss des DBA im Jahr 2002 hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung finden soll. Kehrt also…
…04 0101/72-IV/4/86. Diese Vereinbarung wurde zwar betreffend das alte DBA Deutschland (1954) getroffen, beim Neuabschluss des DBA im Jahr 2002 hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung finden soll. Der BFH hat zu der Anwendung der 45…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Mitglieder S im Beisein der Schriftführerin T in der Beschwerdesache der Bw., vertreten vom DrA, vom 5. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. Mai 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Ploner, Mag. Josef Bramer und Dr. Georg Lamp im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Stb-Kanzlei, gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Stb-Kanzlei, vom 18. Oktober 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 23. September 2011 betreffend Dienstgeberbeitrag (DB), Säumniszuschlag für den DB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V., betreffend die Beschwerde vom 21. April 2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 7. April 2015, über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2, Bei1 und Bei2, im Beisein der Schriftführerin SF, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb, vom 7. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom…
aa.)Sie kamen überein, mehrere kleinere Tochtergesellschaften der späteren (seit 25.4.2006) Holding (damals 2004: "BFK Baugesellschaft mbH") zu gründen, diese zu lenken, und zu überwachen und möglichst rasch durch je zwei Fremdgeschäftsführer führen zu lassen, um möglichst rasch deren Selbstständigkeit zu erreichen. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer, LL.M., M.B.L., sowie den fachkundigen Laienrichtern, Beisitzer1 und Beisitzer2, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Helmut Wasserbacher Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaftm.b…
Im Zeitraum 1.1.2012 bis 10.6.2012 hat er zwar ebenso wie in den Jahren zuvor seit 2005 die Geschäfte des Konzerns, bestehend aus den Konzerngesellschaften, darunter die bf GmbH geführt, er war aber in diesem Zeitraum nicht organschaftlich bestellter Geschäftsführer der bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Februar 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1…
Das Bundesfinanzgericht hatte zunächst über die Einbeziehung der an die wesentlich beteiligten Gesellschafter ausbezahlten Honorare in die Bemessungsgrundlage für den DB und über die Berechtigung zu Erlassung von Festsetzungsbescheiden zu entscheiden. Darüber wurde im Sinne der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs befunden. Des Weiteren war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerde vom 31.3.2014 der ABC UO GmbH , vertreten durch die Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, RL , gegen die Bescheide des ***FA*** vom 23.1.2014 (Gesamtrechtsnachfolger FA für Großbetriebe) betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***VertreterBf***, über die Beschwerde vom 16. September 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 29.2.2008 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Bruck Eisenstadt Oberwart vom 25.1.2008 betreffend Aufhebung gem. § 299 BAO des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb, vom 7. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. April 2009 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages samt Säumniszuschläge für die Jahre 2005, 2006…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***8***, ***9***, betreffend Beschwerde vom 18. April 2023 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. März 2023 betreffend Normverbrauchsabgabe 11.2014 : Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1…
…die im Streitjahr in Deutschland lediglich Verluste erwirtschaftet hatte, betonte der VwGH, dass Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland lediglich die Vermeidung der Doppelbesteuerung sei. Grundsätzlich seien grenzüberschreitende Sachverhalte nicht anders zu besteuern als rein innerstaatliche Sachverhalte. Da bei rein innerstaatlichen Sachverhalten gemäß …