…Wahlrecht betreffend die Krankenversicherung (d.h. freiwilliges Verbleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Abschluss einer privaten Krankenversicherung) ergibt sich aus einer Information des deutschen Bundesverwaltungsamtes (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Entgelt/095kv_pfl.html, abgerufen am 03.09.2026)…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 25. März 2021, betreffend den Bescheid des Finanzamtes 2/20/21/22 vom 30. Oktober 2020, mit dem die Gewährung der Familienbeihilfe ab August 2020 abgewiesen wurde…
e) jede andere Person, die nicht unter die Buchstaben a bis d fällt, unterliegt unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats. (4) Für die Zwecke dieses Titels gilt eine…
Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Es liegt somit ein Studienwechsel nach dem zweiten Studienjahr bzw. dem (bei Berücksichtigung der Studienunterbrechung im Sommersemester 2016) vierten inskribierten Semester vor. Bei einem Studienwechsel gelten gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 Satz 10 die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 angeführten Regelungen auch für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. März 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 16. März 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer…
Mietvorauszahlungen führen zu einem sofortigen Einnahmenzufluss. Eine allfällige Rückzahlung stellt Werbungskosten dar. Im Fall der Verknüpfung des Mietvertrages mit einem Darlehensvertrag (der Mieter gewährt dem Vermieter in Gestalt einer Mietvorauszahlung ein Darlehen) kommt es zu einem Zufluss von Mieteinnahmen nach Maßgabe der vereinbarten Darlehensrückzahlungen. Eine…
| 217,47 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in Pauschalierung enthalten) | 0,00 € | Zahllast | 217,47 € Revisionsnichtzulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die (ordentliche) Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
Gesamtbetrag der Vorsteuern (in Pauschalierung enthalten) | 0,00 € | Zahllast | 65,06 € Revisionsnichtzulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die (ordentliche) Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
Das Amtssitzabkommen enthält keine positivrechtliche Regelung, die einen allfälligen ungerechtfertigten Übergenuss bei der Bf verhindert, sollte sie im Streitzeitraum vom Zentrum vergleichbare Familienleistungen in ungekürzter Höhe bezogen haben, indem die belangte Behörde die Familienbeihilfe unmittelbar an das Zentrum überweist. Die vorrangige Leistungspflicht Österreichs entfällt nicht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Cecilienallee 6 -7, 40474 Düsseldorf, betreffend Beschwerde vom 5. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Oktober 2024 betreffend Zurückweisung…
Angefochtener Bescheid im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist der Bescheid vom 28. Jänner 2021, mit welchem der Antrag vom 18. März 2020 auf Erlassung eines Bescheids, dass das Finanzamt "Amstetten Melk Scheibbs respektive AD ***12*** ***11***, AD ***13*** ***14*** und AD ***26*** ***27a*** nicht zur Vornahme von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache MV als Insolvenzverwalter der Bf, vertreten durch STB, nach Vorlage der Beschwerde durch das Finanzamt gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 04.01.2013, betreffend Abweisung eines Antrages nach § 299 BAO, beschlossen…
Der Bf. formulierte im Vorlageantrag: "[…] Es wird sohin der Vorlagsantrag gestellt: die Beschwerdevorentscheidung vom 25. Februar 2021 aufzuheben, eine erneute Überprüfung mit persönlicher Vorsprache anzusetzen und die maßgeblichen Beweise zu berücksichtigen." Die Formulierung "Eine erneute Überprüfung mit persönlicher Vorsprache" stellt keinen Antrag nach § 274…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch den V, Adresse1, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 4. Mai 2016 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 7. September 2007, betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Austria Treuhand Holding Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 1c / Top 4a, 1060 Wien, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 1.3.2017, betreffend Umsatzsteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, nach Vorlage der Beschwerde durch das Finanzamt gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31.07.2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. März 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Februar 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…