…Gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 UmgrStG sei die übernehmende Körperschaft im Rahmen einer Buchwerteinbringung für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung wie ein Gesamtrechtsnachfolger zu behandeln (siehe Seite 6 der Beilage zum Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung [OZ 16]). Anzuwenden sei die Bestimmung des § 14…
…innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten oder ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich waren. Die unmittelbare Anwendung des Unionsrechts erfordert daher den Eintritt der Rechtsfolge der Buchwerteinbringung des § 16 Abs. 1a erster Gedankenstrich UmgrStG in der in den…
…den nach § 16 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 UmgrStG maßgeblichen Werten angesetzt wird ("Buchwerteinbringung"). Unter Pkt. VI ("Einbringungsbilanz und Verkehrswert") des Einbringungsvertrages wird festgehalten, dass die Einbringung auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31.12.2015 und der Unternehmensbewertung (Beilage. /2) erfolgt. Einvernehmlich festgehalten wurde…
…Bf1*** eingebracht und von dieser fortgeführt. § 18 Abs. 1 UmgrStG enthält lediglich die Fiktion einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge im Falle einer Buchwerteinbringung. Diese Fiktion gilt nur für Zwecke des materiellen (Ertrag)Steuerrechts. Ansonsten bleibt es aber bei der Einzelrechtsnachfolge (VwGH 27.05.1999, 99/15/0014)…
…der 31.3.2008) entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum in den der Einbringungsstichtag fällt nicht verrechnet sind, im Rahmen der Buchwerteinbringung ab "dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum" der "übernehmenden" Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft gelten, als sie dem übertragenen Vermögen im Sinne des …
…zwei partiarische Darlehen gewesen, was von der belangten Behörde jedoch nicht anerkannt werde. Aus der Buchwerteinbringung der Beteiligungen ergäben sich steuerliche Einbringungswerte von 18.168,21 (MLG) + 18.168,21 (LLG) + 17.500 (FCG) + 17.500 (CNG) = 71.336,42 Euro, die in das…
…und bis zum Veranlagungszeitraum, in den der Einbringungsstichtag fällt, nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen im Sinne des § 12 Abs…
…Bf. ist zum Einbringungsstichtag 1.1.1998 unter Anwendung des Art. III UmgrStG. (Buchwerteinbringung) in die XGmbH ohne Gewährung von Anteilen (§ 19(2)5 UmgrStG.) eingebracht worden. Die Aufwertung des Sachanlagevermögens unter gleichzeitiger Anpassung der Abfertigungsrückstellung an die handelsrechtlichen Vorschriften erbrachte den erforderlichen positiven Verkehrswert…
…genannten Frist, gilt als Einbringungsstichtag der Tag des Einlangens. (2) Einbringungsstichtag kann auch ein Tag sein, an dem das Vermögen dem Einbringenden noch nicht zuzurechnen war, wenn das Vermögen im Erbwege erworben wurde und eine Buchwerteinbringung (§§ 16 und 17) erfolgt. (Anmerkung: Bei dieser in § 202…
…anzuwendenden Fassung auszugsweise wie folgt: "(1) Der Einbringende hat das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz und einzubringende Kapitalanteile im Einbringungsvertrag mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung). […] (5) Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben…
…daraus erwachsende steuerliche Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot erfasst somit auch Drittstaatsangehörige. Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst die Freiheit des Kapitalverkehrs (Art 63 AEUV) auch die Einbringung von Mitunternehmeranteilen nach Art. III UmgrStG. Folgerichtig ist eine Buchwerteinbringung auch Drittstaatsansässigen zu gewähren. Die Tauschregel nach § 16 Abs…
…I Nr. 62/2018 lautete: "Der Einbringende hat das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz (oder im Einbringungsvertrag) und einzubringende Kapitalanteile im Einbringungsvertrag mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung)." § 16 Abs. 1a UmgrStG idF BGBl. I Nr. 117/2016 sowie…
…1) Der Einbringende hat das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz und einzubringende Kapitalanteile im Einbringungsvertrag mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung). […] (5) Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach …
…keine Einlagenrückzahlung vor, weil der behauptete positive Einlagenstand sich nur aus dem Ansatz der Verkehrswerte ergebe. Steuerlich liege aber eine Buchwerteinbringung vor. Mangels positiven Einlagenstandes könne die Ausschüttung somit nicht in eine Einlagenrückzahlung umgedeutet werden. In der Beschwerde räumt die Bf ein, die Gewinnerhöhung bei…
…hat "der Einbringende (..) das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz (oder im Einbringungsvertrag) (…) mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung)". Gemäß § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 112/2012 gilt beim Wechsel der Gewinnermittlungsart - soweit…
…Einbringende hat das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz (oder im Einbringungsvertrag) und einzubringende Kapitalanteile im Einbringungsvertrag mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung)..... (5) Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach…
…keine Einlagenrückzahlung vor, weil der behauptete positive Einlagenstand sich nur aus dem Ansatz der Verkehrswerte ergebe. Steuerlich liege aber eine Buchwerteinbringung vor. Mangels positiven Einlagenstandes könne die Ausschüttung somit nicht in eine Einlagenrückzahlung umgedeutet werden. In der Beschwerde räumt die Bf ein, die Gewinnerhöhung bei…
…UmgrStR). Steuerlich sehe § 18 Abs. 1 Z 4 UmgrStG vor, dass die übernehmende Körperschaft im Rahmen der Buchwerteinbringung für Zwecke der Gewinnermittlung so zu behandeln ist, als ob sie Gesamtrechtsnachfolger wäre (siehe RZ 643, 951 ff UmgrStR). Steuerlich sei bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12…
…1 UmgrStG hat der Einbringende das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz und einzubringende Kapitalanteile im Einbringungsvertrag mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung). Gemäß § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG idF BGBl I 2003/71 können abweichend von § 14 Abs…
…1 UmgrStG hat der Einbringende das in § 15 genannte Vermögen in der Einbringungsbilanz (oder im Einbringungsvertrag) mit den in § 14 Abs. 1 genannten Werten anzusetzen (Buchwerteinbringung). § 24 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988 normiert, dass der Veräußerungsgewinn für den Zeitpunkt der Veräußerung oder der Aufgabe…