…die Rechtsansicht der Finanzverwaltung, wonach die Fläche freistehender (ohne Schutz vor Witterung) Kraftfahrzeugabstellplätze (dazu gehören auch Carports) bei der Ermittlung des Gebäudewertes generell unberücksichtigt bleibt (unabhängig davon, ob die Nutzfläche oder die Bruttogrundrissfläche herangezogen wird), im Ergebnis richtig (weil kein "Gebäude" vorhanden ist; BMF-GrEStG…
…10), zu entnehmen. Die im Gutachten angeführten Buttogrundrissflächen weichen aufgrund der neu erhobenen Datenlage geringfügig von jenen ursprünglich in der Abgabenerklärung angegebenen Flächen ab, was jedoch insgesamt keine wesentliche Auswirkung auf die anfallende GrESt hat." Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche für die oben angeführten Gebäude, der…
…10), zu entnehmen. Die im Gutachten angeführten Buttogrundrissflächen weichen aufgrund der neu erhobenen Datenlage geringfügig von jenen ursprünglich in der Abgabenerklärung angegebenen Flächen ab, was jedoch insgesamt keine wesentliche Auswirkung auf die anfallende GrESt hat." Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche für die oben angeführten Gebäude, der…
…10), zu entnehmen. Die im Gutachten angeführten Buttogrundrissflächen weichen aufgrund der neu erhobenen Datenlage geringfügig von jenen ursprünglich in der Abgabenerklärung angegebenen Flächen ab, was jedoch insgesamt keine wesentliche Auswirkung auf die anfallende GrESt hat." Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche für die oben angeführten Gebäude, der…
…Übernahme der aushaftenden Schulden übertragen. Aus dem Übergabevertrag ist unter dem Pkt. "Steuern speziell - Grunderwerbsteuer" ersichtlich, dass die Bruttogrundrissfläche des Hauses 152 qm beträgt und ein Wohngeschoss vorhanden ist. Eine Melderegisterabfrage betreffend ***5*** ergibt, dass dieser im Beschwerdejahr mit Hauptwohnsitz in Adr1 gemeldet war. ***4…
…des Gebäudewertes: 1. Für den (anteiligen) Wert des Gebäudes ist zunächst die (anteilige) Nutzfläche (lit. a), wenn diese nicht bekannt ist, die um 30% gekürzte (anteilige) Bruttogrundrissfläche (lit. b), mit einem Baukostenfaktor (Z 2), der im Ausmaß der Z 3 anzusetzen ist, zu multiplizieren. ……
…des Gebäudewertes: 1. Für den (anteiligen) Wert des Gebäudes ist zunächst die (anteilige) Nutzfläche (lit. a), wenn diese nicht bekannt ist, die um 30% gekürzte (anteilige) Bruttogrundrissfläche (lit. b), mit einem Baukostenfaktor (Z 2), der im Ausmaß der Z 3 anzusetzen ist, zu multiplizieren. ……
…Wert des Gebäudes ist zunächst die (anteilige) Nutzfläche (§ 2 Abs 3 Z 1 lit a), wenn diese nicht bekannt ist, die um 30 % gekürzte (anteilige) Bruttogrundrissfläche (§ 2 Abs 3 Z 1 lit b), mit einem Baukostenfaktor (§ 2 Abs 3 Z 2) im dazu anzunehmenden Ausmaß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Feststellungsbescheid (Zurechnungs- und Artfortschreibung gemäß § 21 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG zum 1. Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, z, vertreten durch VERAX Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungs GmbH, Rotenturmstraße 16/DG, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 20. Mai 2011 sowie 16. Mai 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde…