…bei doppelt so hohen Getränkepreisen zugänglich gewesen. Der Bonuskartenpreis und der Mindestverzehr seien somit als Konsumationskomponente ebenfalls der Vergnügungssteuer mit 8% zu unterwerfen. Mit 23.02.2011 sei die Ausgabe von für Besucher und Besucherinnen nicht obligat zu erwerbenden € 1,00 Bonuskarten eingestellt worden…
…die Lesbarkeit und Verständlichkeit erhöht werden. Die Entrichtung der Vergnügungssteuer als Pauschsteuer mangels Einhebung von Eintrittsgeld ist nunmehr in § 3 Abs. 7 VGSG 2005 mit dem Zusatz 'sofern die einzelnen Tatbestände dies vorsehen' geregelt. Dazu wird in den Materialien ausgeführt, dass für nach dem Entgelt…
…Vergnügungssteuer vom Entgelt aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, wenn für eine nach dem Entgelt zu besteuernde Veranstaltung kein Eintrittsgeld eingehoben worden sei, entschieden, dass das Entgelt für die "Bonusbänder" einen Bestandteil des Entgelts für die Getränkekonsumation darstelle. Trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine…
…nicht schlüssig dargestellt werden, warum und unter welcher Beweisgrundlage Bareinkäufe der Firma Metro den sonstigen Wareneinkäufe der Firma zugerechnet wurden. Die von der Behörde erster Instanz gewählten Aufschläge für Speisen und Getränke sind zu hoch gegriffen. Aufschläge von 350 % auf Speisen, da nicht nur Pizzen…
…Verwendung natürlich als Einsatz zu werten. Im Regelfall wird davor eine Umwandlung in Echtgeld erfolgen. Im zweiteren Fall wäre der Bonus nach Gewährung sofort frei verfügbar und unabhängig von einer weiteren Spielteilnahme einlösbar und daher als Einsatz in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn er für eine…
…1212). Demgemäß hat der BFH den Vorsteuerabzug für von einem Kantinenbetreiber bezogene Leistungen der "Kantinenbewirtschaftung" verneint, wenn diese Leistung ausschließlich dazu dienen soll, als sog. unentgeltliche Wertabgabe bzw. Eigenverbrauch den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu verschaffen, in der Betriebskantine verbilligt Speisen und Getränke zu beziehen (vgl…
…Kollektivvertrag) als gewöhnlichen Arbeitsort zu vereinbaren. Innerhalb dieses Regionaleinsatzgebietes kann ein Wachorgan an beliebige Einsatzorte versetzt werden, ohne dass dadurch für das Wachorgan ein Anspruch auf Fahrtvergütung entsteht. Unseres Erachtens ist die Regelung hier doch sehr eindeutig. Der KV spricht hier von einem Arbeitsplatz (und…
…für Leistungen für den Besuch eines Fitnessstudios die miteingeschlossene Verabreichung von Elektrolytgetränken als gesonderte Leistung oder als einheitliche Leistung zu betrachten ist. Da die Getränke unter dem ermäßigten Steuersatz fallend betrachtet wurden, wurden aus den Zeitverträgen Anteile zwischen 3,65% und 33,33% herausgerechnet und…
…Einkaufspreis und Verkaufspreis - Bruttonutzen - beim verkauf von Speisen, Getränken, Blumen, Juxartikeln udgl. und aus der Erbringung sonstiger Leistungen anlässlich steuerpflichtiger Veranstaltungen) bemessen. Wenn hingegen für eine nach dem Entgelt zu besteuernde Veranstaltung kein Eintrittsgeld eingehoben wird, so ist die Steuer als Pauschsteuer zu entrichten. [...] Die…
…der Streitjahre als solche an zwei bzw. ab April 2007 an drei Standorten in Y L Fast- Food Restaurants. Laut den Feststellungen im Zuge einer Außenprüfung bot die Bf. ihre Produkte (Speisen und Getränke) entweder einzeln oder im Rahmen von Menüs (2 Speisen und 1…
…Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes innehat. Darüber hinaus ist auch die Zustellung oder Bereitstellung zur Abholung (Mitnahme) von warmen Speisen, angerichteten kalten Speisen (z.B. angemachte Salate) und von offenen Getränken für Zwecke der Ermäßigung als eine Verabreichung von Speisen bzw. Ausschank von Getränken iSd …
…Jahr UND ein negativer Wert der Schwankungsrückstellung abzeichnen, das heißt als solche erkannt werden. Zusammenfassend kam das Bundesfinanzgericht in den genannten Entscheidungen nach eingehender Würdigung sämtlicher Argumente zum Schluss, dass die von der Beschwerdeführerin bis zum Wirtschaftsjahr 2010/2011 praktizierte Vorgangsweise, wonach lediglich der für…
…Veranstaltung einen bestimmten Betrag und zahle die gleichen Getränkepreise wie bislang) – lediglich die pauschalierte Steuer zu entrichten sei. Vielmehr seien die Entgelte für die Bonuskarten als Eintrittsgelder zu werten. Bei der Betrachtung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes dieses Modelles sei daher von einer Entgeltlichkeit der Veranstaltung…