…wenn ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde. Im Zuge der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Da das Finanzamt Österreich den angefochtenen…
…Verfahren festzusetzen. Bei der Veranlagung besteht für die Behörde keine Bindung an die Feststellungen, die etwa in einem vorangegangenen Lohnsteuerverfahren getroffen wurden (siehe Quantschnigg/Schuch, a.a.O., Tz 1 zu § 39). Auf Grund der dargelegten Ausführungen konnte den gegenständlichen Beschwerden für die Jahre 2006…
…Die Einkommensteuer ist nach § 39 EStG 1988 für jedes Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in einem mit Bescheid abzuschließenden eigenständigen Verfahren festzusetzen. Bei der Veranlagung besteht für die Behörde keine Bindung an die Feststellungen, die etwa in einem vorangegangenen Lohnsteuerverfahren getroffen wurden (siehe Quantschnigg…
…Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei blieben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz. Steuerfreie Einkünfte nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 und § 68 EStG 1988 sowie Bezüge, die mit den festen Steuersätzen nach den…
…Einkommensteuerbescheid 2017 wird abgeändert. Die festgesetzte Einkommensteuer sowie deren Bemessungsgrundlagen sind im beiliegenden Berechnungsblatt (Spalte Erkenntnis BFG) dargestellt, das einen Bestandteil des Spruches bildet. Die dortigen Spalten Erstbescheid und Beschwerdevorentscheidung dienen nur dem Vergleich. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs…
…Abs 1 EStG 1988 vorzunehmen war, ist eine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzugs vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Bei einem zu Unrecht unterbliebenen…
…VwGH 20.11.2012, 2008/13/0252). Dabei besteht nach der ständigen Rechtsprechung bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (§ 41 EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber (vgl. VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227). Bei einem zu Unrecht…
…Beträge nicht erhalten haben. Da sich diese Beträge aber aus den beim Arbeitgeber vorgefundenen EDV-Programmen ergeben, erscheinen sie dem Finanzamt schlüssig und nachvollziehbar. Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der…
…VwGH 20.11.2012, 2008/13/0252). Dabei besteht nach der ständigen Rechtsprechung bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (§ 41 EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber (vgl. VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227). Bei einem zu Unrecht…
…den Bescheid stützenden Antrages ist eine materielle Entscheidung, die mit Erkenntnis (§ 279 BAO) auszusprechen ist. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2007 entfällt mit ex-tunc-Wirkung. Damit wird der Rechtszustand erreicht, als ob der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht gestellt worden wäre. 2.) Anspruchszinsenbescheide sind an…
…im Einzelfall zu prüfen. Der Umstand der Bindung an einen bestimmten Kursort sei dabei nicht alleine aussagekräftig, wesentlich sei, dass sich der Vertragspartner nach Gutdünken vertreten habe fassen können. Ob der Vertreter durch den Beschäftigten oder den Empfänger der Arbeitsleistung entlohnt werde, sei dabei ohne…
…Arbeit (Abs 4). Im VA-Verfahren lstpfl Einkünfte besteht weder eine Bindung an eine allenfalls unzutr Vornahme des LStAbzugs durch den ArbG (ein fehlerhafter LStAbzug ist iRd VA zu korrigieren) noch an den Inhalt eines dem StPfl erteilten Freibetragsbescheids (LStR 912h; s VwGH 25.11…
…Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein österreichischer Staatsbürger, welcher eine Haftstrafe im…
… 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an den Studienort trotz Nennung in einer Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht…
… 39 Abs. 3 EStG 1988) | -193,00 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe ist dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Beschwerdespruches bildet. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gebe. Wirtschaftlichen Beziehungen komme dabei in der Regel eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Unter letzteren seien all jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden familiären Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher…
…Richterin am Finanzamtskonto hat ergeben, dass folgende Erledigungen an den Bf. an die Adresse im Ort 2-Ö adressiert sind: Freibetragsbescheid 2018 und Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber, beide vom 10.01.2018 Freibetragsbescheid 2019 und Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber, beide vom 19.12…
…10. Juli 2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 9. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer 2017, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…