Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ES in der Beschwerdesache IR, nunmehr IS, R--g 44/18, mm-, gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde iSd Art. 130 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 29. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN NN, Adresse, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.05.2017, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache der Berufungswerberin B, über die Berufung vom 9. Juni 2011 in der Fassung des Vorlageantrages vom 22. September 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA ****** vom 6. Juni 2011, betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 5. Juni 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012, zu…
Das Bundesfinanzgericht stellt daher fest, dass sich die Bf. in einem anderen Beruf als dem einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aus- oder weiterbilden lässt und sieht nach der ggstl. Sach- und Beweislage als erwiesen an, dass ihre Vorgangsweise dafür spricht, dass sie tatsächlich beabsichtigt, den Beruf einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 24. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Peter Neumann und Leopold Pichlbauer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Alfred Holzinger Steuerberater GmbH, Am Rauschberg 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 16.09.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 zu Recht erkannt: Die Berufung (nunmehr) Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
Das BWL-Studium führe der Bf. weiter, weil er beabsichtige das erlernte Wissen in einem Buch zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurden Nachweise über das Absolvieren von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von drei Semesterwochenstunden vorgelegt. Mit 08.03.2018 ergingen die Einkommensteuererstbescheide für die Jahre 2014 bis…
…die Durchführung der Grobreinigungsarbeiten (§ 19 Abs 2 StKBBG). Die Bf trug im Streitjahr alle iZm den von ihr geltend gemachten Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fachliteratur und Bildungskosten) selbst. Dies ergibt sich schlüssig aus den von der Bf vorgelegten Belegen und Rechnungen. Sie erhielt weder Förderungen noch Zuschüsse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schwab & Partner Steuerberater GmbH, Evangelische Kirchengasse 7/5, 7400 Oberwart, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vertreten durch Steuerberaterin, vom 22. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 25. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA XYZ vom 14.8.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | |…
…Gründe - in Kenntnis gesetzt, dass das BFG beabsichtige, die auf das Arbeitszimmer entfallenden Werbungskosten nicht anzuerkennen. Bezüglich der NLP-Bildungskosten wurde mitgeteilt, dass diese überwiegend als Umschulungskosten zu qualifizieren sei, und deren beabsichtigte Aufteilung auf die betrieblichen und nichtselbständigen Einkünfte bekanntgegeben. Zur WAFF-Förderung wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA X vom 28.03.2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid betreffend Einkommensteuer…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 23. August 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter GK in der Beschwerdesache Mag. Bf, vertreten durch stV, über die Beschwerde vom 10.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 26.01.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht: I. Der…