…Der Bf stehe daher ein Forschungsfreibetrag zu und der Bescheid sei derzeit nicht korrekt. Gleiches gelte für den Bildungsfreibetrag aufgrund der Ausbildungs- und Schulungskosten der Dienstnehmer. Es sei die Neufestsetzung des Bescheides auf Basis der nunmehr übermittelten Grundlagen vorzunehmen (die korrigierte Bilanz sei ebenfalls dieser…
…Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. 8. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (lit. a oder b) in Rechnung gestellt werden. Der Freibetrag steht insoweit zu…
…der Aufwendungen (Ausgaben) und für Bildung in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind. (2) Prämienbegünstigt sind: 1. Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird…
…B | | Jahr der Zurechnung | 2005 | Prozentzahl der Zurechnung | 100,0000 % | Bildungsfreibetrag | 3.212,54 | Pensionsrückstellungen | 144.226,73 | Abfertigungsrückstellungen | 89.810,40 Begründend wurde ausgeführt: Die Dividenden aus Norwegen iHv. € 10.507…
…und für - Bildung in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind. (2) Prämienbegünstigt sind: 1. Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein…
…KBG 2002, BGBl I 68/2002 eingeführten Bestimmung des § 108c EStG die Möglichkeit geschaffen werden, an Stelle eines gewinnmindernd geltend zu machenden Freibetrages (Forschungsfreibetrag, Bildungsfreibetrag) eine staatliche Prämienauszahlung zu erwirken. Im Gegensatz zum Forschungsfreibetrag, welcher zu einer Minderung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer führt, ist die…
…Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. 8. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (lit. a oder b) in Rechnung gestellt werden. Der Freibetrag steht insoweit zu…
…4.730,45 | Festgesetzte Körperschaftsteuer | 59.107,96 | Körperschaftsteuer 2005 | | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 46.540,93 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 46.540,93 | Einkommen | 46.540,93 | Körperschaftsteuer (25 %) | 11.635,23 | Bildungsfreibetrag …
…Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. 8. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (lit. a oder b) in Rechnung gestellt werden. Der Freibetrag steht insoweit zu…
…Dezember 2001 anfallen, die Möglichkeit geschaffen, an Stelle eines gewinnmindernd geltend zu machenden Freibetrages (Forschungsfreibetrag, Bildungsfreibetrag) eine staatliche Prämienauszahlung zu erwirken. Mit dem HWG 2002 wird der Prozentsatz der Forschungsprämie von 3 auf 5 angehoben (ab Veranlagung 2003, § 124b Z 73). Mit dem WaStoG 2003…
…und für - Bildung in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind. (2) Prämienbegünstigt sind: 1. Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein…
…Bildung in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind. (2) Prämienbegünstigt sind: 1. Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die … 2. Auftragsforschung … (3) Die Prämien können erst nach Ablauf des jeweiligen…
…Bildung in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind. (2) Prämienbegünstigt sind: 1. Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die … 2. Auftragsforschung … (3) Die Prämien können erst nach Ablauf des jeweiligen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. Juni 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Einzelrichter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 30.08.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13.08.2018, betreffend die Rückforderung im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 bezogener Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes H vom 03.04.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vom 18.3.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 16.3.2015, wonach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Dr. A K, A-Gasse, Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 14.05.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Laut Website der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (https://www.kug.ac.at/studieren/interessierte/zulassungsanforderungen/studien-mit-zulassungspruefung/zulassung-bachelor-instrumentalstudium/) gibt es derzeit folgende Zulassungsprüfungstermine: Wintersemester: 03. Juni oder 03. September (ACHTUNG: gilt nicht für alle Instrumente!) Sommersemester: 13. Jänner Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, vertreten durch Adlbauer & Adlbauer WT-GesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8.-Mai-Straße 47, 9020 Klagenfurt gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14.01…