…mit dem Ablauf der dort genannten Frist. § 36 Biersteuergesetz bestimmt: Ergeben sich in einem Steuerlager, einem Bierverwendungsbetrieb oder einem Betrieb eines registrierten Empfängers bei der Aufnahme von Bierbeständen Fehlmengen, deren Entstehen der Betriebsinhaber nicht aufklären kann, so gilt für diese Fehlmengen die Steuerschuld als im…
…zuzuordnen sind. Dies deshalb, da die Einkäufe zeitlich gelegen nicht nur zur Auffüllung des Bierbestandes gedient hätten (***Biermarke A***-Einkäufe erfolgen am Donnerstag). Es verwies dazu auch auf die eigenen Aussagen der Bf., dass in guten Monaten bis zu 40 Fässer pro Monat verkauft wurden…
…Verdacht auf innergemeinschaftliche Betrugshandlungen oder Finanzvergehen zulassen. § 36 BierStG: Ergeben sich in einem Steuerlager, einem Bierverwendungsbetrieb oder einem Betrieb eines registrierten Empfängers bei der Aufnahme von Bierbeständen Fehlmengen, deren Entstehen der Betriebsinhaber nicht aufklären kann, so gilt für diese Fehlmengen die Steuerschuld als im Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter A. und die weiteren Senatsmiglieder Richter B. (als Berichterstatter), C. und D. (als fachkundige Laienrichter) in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch E., über die Beschwerde vom 5.4.2012 gegen die Bescheide des Zollamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den vorsitzenden Richter R1, den beisitzenden Richter R2 sowie die fachkundige Laienrichterin L1 und den fachkundigen Laienrichter L2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die Beschwerde vom…
Im Ergebnis waren damit die Wiederaufnahmebescheide des FA zu den Umsatzsteuerverfahren 2010 bis 2012 sowie zu den Einkommensteuerverfahren 2009 bis 2012 zu bestätigen und die Beschwerden diesbezüglich als unbegründet zurückzuweisen (zur Umsatzsteuer 2009 siehe unten). 4.1.5 Ermessen, Geringfügigkeit Hier war die Wiederaufnahme der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter R1 und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2 sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2, in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die Beschwerde vom 15. Dezember 2014 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 24. April 2015, Zl. 100000/13157/2013-24, betreffend Biersteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache AA, Inhaber der Firma B, Anschrift, vertreten durch Mag. Trummer & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, Ahornerstraße 197, 8952 Irdning, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch NN. , gegen den Bescheid des Zollamt Linz Wels vom 26. November 2013, Zl. zzz , betreffend Alkoholsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird insofern zu Gunsten der Bf…