IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Michael Peter NN, Adr., über die Beschwerde vom 14.11.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt ABC - vom 14.09.2016 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für 04-12/2014…
…dem Ausmaß und zu dem Zeitpunkt zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn, in dem die auf Grund des Lohnverzichts bereits versteuerten Beträge überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn die Pension nur zum Teil aus einer Bezugsumwandlung resultiert. Wird die Pension abgefunden, ist sinngemäß vorzugehen. (Jakom/Ebner…
… 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 sieht dies vor (§ 26 Z 7 a zweiter Satz EStG 1988). Die Bestimmung über die Bezugsumwandlung wurde aber erst mit BGBl. I Nr. 106/1999 mit Wirkung ab 15.07.1999 eingeführt und kann somit auf vor dem…
…Hinblick auf eine Bezugsumwandlung abgeschlossenen Lebensversicherungen nicht abgerechnet und die sich daraus ergebenden Guthaben nicht an die betroffenen Dienstnehmer ausbezahlt wurden. Aus der Niederschrift vom 20.11.2013 mit einem Mitarbeiter der bevollmächtigten steuerlichen Vertretung ergibt sich, dass die Polizzen iZm der Bezugsumwandlung unverändert weitergelaufen…
…von einer Bezugsumwandlung auszugehen. Auch der Umstand, dass der Gehaltsbetrag, auf den mittels Verschlechterungsvereinbarung verzichtet worden sei, der Berechnungsbasis für andere bezugsabhängige und arbeitsrechtliche Ansprüche (z.B. Abfertigung, Urlaubsersatzleistung) hinzu geschlagen werde, sei dem Arbeitsrecht nicht fremd. Daraus lasse sich eine steuerlich schädliche Bezugsumwandlung nicht…
…4). Aufgrund der gewählten Auszahlungspraxis der deutschen Rentenversicherung Bund liegen gegenständlich nur laufende und keine sonstigen Bezüge vor, welche bei der Ermittlung des Progressionsvorbehaltes auszusparen wären. Was die durch Bezugsumwandlung finanzierte Firmenpension anbelangt, so wurde diese laut Ausführungen des Bf in Deutschland steuerfrei gestellt. Dies…
…Covid19-Prämie" oder "Covid19-Zulage" in eine steuerfreie Bonuszahlung umgewandelt werden könnte. Demnach sollen "Bezugsumwandlungen" jeglicher Art zugunsten der Steuerbefreiung vermieden werden und - der Intention des Gesetzgebers entsprechend - nur tatsächliche zusätzliche "Belohnungen" aufgrund der COVID-19-Krise steuerlich begünstigt werden (Seebacher, PV-Info 6/2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 26.3.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Schabernig WTH GmbH, Grünhüblgasse 23, 8750 Judenburg, über die Beschwerde vom 03.02.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 19.01.2015…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Bf-Adr über die Beschwerde vom 19. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer Bf-StNr zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 27.8.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 28.7.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch NameVertreter, AdresseVertreter, über die Beschwerde vom 14.01.2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 2012 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
Bei der betrieblichen Kollektivversicherung übernimmt der Versicherer die Gefahrtragung, selbst die Altersvorsorge an den Versicherten (Arbeitnehmer) bei deren Pensionsantritt leisten zu müssen. Der Versicherer übernimmt vom Arbeitgeber =Versicherungsnehmer die Pensionszusage, der Versicherungsnehmer überträgt dafür einen bestimmten Kapitalbetrag (§ 48 PKG und § 18i VAG). Die betriebliche Kollektivversicherung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik, die Richterin Mag. Daniela Regina Denk sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Petra Pintér, Rosengasse 6, 2232 Deutsch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***16*** Steuerberatung GmbH, ***17*** , hinsichtlich der gemäß § 253 BAO weitergeltenden Beschwerde vom 07.09.2022 gegen den Bescheid des ***FA*** DS ***1*** vom 20.04.2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA, sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR 1*** und ***LR 2*** in der Beschwerdesache *** Bet 1***, ***Bet 2***, ***Bet 3***, ***Bet 4***, ***Bet 5***, ***Bet 6…