…müssen, die ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116; VwGH 13.5.1986, 85/14/0181). Die Beweislast dafür, dass Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind…
…Beweises. Gemäß § 167 Abs 2 BAO hat die Abgabenbehörde im übrigen unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Die Beweislast dafür, dass Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden…
…ein Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 % nicht festgestellt werden, trifft die Beweislast denjenigen, zu dessen Gunsten die entsprechende Tatsache wirken würde: Die belangte Behörde hat die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die einem Anspruch auf Familienbeihilfe und/oder den Erhöhungsbetrag entgegenstehen oder einschränken…
…ein Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 % nicht festgestellt werden, trifft die Beweislast denjenigen, zu dessen Gunsten die entsprechende Tatsache wirken würde: Die belangte Behörde hat die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die einem Anspruch auf Familienbeihilfe und/oder den Erhöhungsbetrag entgegenstehen oder einschränken…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, insbesondere im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten, nachzuweisen. Gelingt der Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht, so trifft die Beweislast, da es sich um steuerbegünstigende Tatsachen handelt, den Abgabepflichtigen (VwGH 0 7.08.1992, 91/14/0139; 28.02…
…hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Aus dieser erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es seine Sache ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis aufzuzeigen…
…sei als Bauland-Dorfgebiet im Flächenwidmungsplan ausgewiesen, welcher mit 28.6.1990 genehmigt wurde. Es werde auf die Beweislast der BF hingewiesen und sei die Beschwerde mangels Vorliegens von geeigneten Unterlagen, welche die Umwidmung vor dem 31.2.1987 bescheinigen, abzuweisen. Vom Bundesfinanzgericht wurde an…
…wenn sie ihren Empfänger tatsächlich erreicht, diesem also zugestellt wird (Ritz, BAO6, § 209 Tz 2 mwN). Im Fall einer Zustellung ohne Zustellnachweis trifft die Behörde die Beweislast für die Zustellung (Ritz, BAO6, § 26 ZustG, Tz 3), zumal der steuerliche Vertreter gegenständlich glaubhaft den Erhalt des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Kurt Gaar, Weihburggasse 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und…
…Ebensowenig Auftragsschreiben bzw. andere Unterlagen, die auf eine tatsächliche Leistungserbringung der Subunternehmen schließen hätten lassen können. Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung, sodass eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden kann, wenn sich aufgrund entsprechender Auseinandersetzung…
…belangte Finanzamt verkennt gehäuft die Rechtslage, die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips, des verfassungs- und europarechtlichen Eigentumsschutzes, die Rechtsprechung des EuGH und den Akteninhalt, den Sachverhalt und die Beweislage. Die Beschwerdeführerin, die X-GmbH, Firmenbuchnummer **** wurde am 12.2.2003 (!) gegründet. Lange Zeit wurde die X-GmbH…
…bewirkt worden sei. Die Behörde habe die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von amtswegen festzustellen. Stelle die Behörde ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann treffe sie im Zweifelsfall die Beweislast. Da die Bescheide vom 7. November 2008 niemals zugestellt worden seien, hätten sie auch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache A, Anschrift1, X-Land, nunmehr vertreten durch Vertreter1, Anschrift2, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 31. Oktober 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO beschlossen: 1. Die (als „Berufung“ bezeichnete) Beschwerde vom…
…bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, Türkei, vertreten durch V, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Adresse2, über die Beschwerde vom 22. November 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 7. November 2012, Zahl: 520000…
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist für die Vorschreibung einer Abgabe "nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften" jene Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes gegolten hat, nicht aber jene Rechtslage, die zum Zeitpunkt der Erlassung des (letztinstanzlichen) Abgabenbescheides (hier: des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Thuller & Partner Wirtschaftstreuhand & SteuerberatungsGmbH, Villacher Straße 83, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 12. November 2021 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri über die Beschwerde der Bf, Vermietungsgemeinschaft, Adr1, vertreten durch Dr. STB, Steuerberatung GmbH, Adr2, vom 13.07.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 21.05.2015 und 28.05…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6.8.2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Wien 3/5/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Peter Davidik, Mag a Belinda Maria Eder und Erwin Agneter über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Thum Weinreich Schwarz Chyba Rechtsanwälte OG, 3100 St. Pölten, Josefstraße…