…hob der Bf. Berufung und begehrte die Anwendung des Freibetrages gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG für Betriebsübertragungen in Höhe von EUR 365.000,00 auch für den Erwerbsvorgang betreffend die Liegenschaftshälfte der X sen.. Begründend wurde ausgeführt, dass Y sen. den Gasthof als…
…Nach der Abrechnung vom 28.08.2008 seien keine weiteren Zahlungen an die N.GmbH bzw. an die die C.KG erfolgt. Mit der (formellen) Betriebsübertragung sei zugewartet worden, weil für die P.KG die ordentliche Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens Voraussetzung für den Kauf des Warenlagers…
…Für die Betriebsübertragung wurde keine Gegenleistung vereinbart und führte der Beschwerdeführer die zum Übergabestichtag 30.6.2016 maßgeblichen steuerlichen Buchwerte fort (siehe zum Ganzen den aktenkundigen Übernahmevertrag vom 30.6.2016). Im Kalenderjahr 2017 erlitt der Beschwerdeführer einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von EUR…
-3.328,79 €…….Leasing Ford Connect -25.920 €……….Leasing Betonmischer -16.501,47 €…...Betriebsaufwand LKW -70.483,36 €…...Treibstoffe LKW -19.909,14 €…...Versicherungen LKW -486,41 €……….Inserate…
…beherrschende Person (Betriebsinhaber) bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Als Kalendermonat der Betriebsübertragung wurde Juli 2011 angegeben. Beantragt wurde ua eine Befreiung von der Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten. 1.3. Gesellschaftsteuerbescheid im Zuge einer Wiederaufnahme des Verfahrens Die belangte Behörde erließ…
…§ 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz (Neugründungen/Betriebsübertragungen ab 01.01.2013)) erfolgte nicht. Mit Bescheiden vom 29.3.2017 wurde die Grunderwerbsteuer für beide Eigentumshälften in Höhe von jeweils € 4.550,00 festgesetzt. Die Befreiung nach dem NeufFöG wurde nicht gewährt, da keine entsprechende…
…erfolgte. Gem. § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG wird bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen nicht erhoben, soweit der für die Steuerberechnung maßgebende Wert 75 000 Euro nicht übersteigt. Betriebsbeherrschend sind die neue persönlich haftende Gesellschafterin Frau L.E. und auch Frau Bf. (nicht…
…erfolgte. Gem. § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG wird bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen nicht erhoben, soweit der für die Steuerberechnung maßgebende Wert 75 000 Euro nicht übersteigt. Betriebsbeherrschend sind die neue persönlich haftende Gesellschafterin Frau Bf. und auch Frau L.E. (nicht…
…welche Weise im gegenständlichen Fall eine Betriebsübertragung an die damalige OEG im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge bzw. Buchwertfortführung vorliegt (Z.B. Zusammenschluss nach Art IV des Umgründungssteuergesetzes, Schenkung oder Erbschaft). Denn nur für den Fall einer Gesamtrechtsnachfolge bzw. einer unentgeltlichen Betriebsübertragung sind die Buchwerte fortzuführen und…
…Freibetrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG zuzuerkennen. Im Vorhaltschreiben des BFG vom 20.10.2014 wurde dem Bf die wesentliche Rechtslage zur Steuerbemessung bei Betriebsübertragungen samt detaillierter Berechnungsdarstellung sowie zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 2…
…oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG; § 5a)) wird – soweit hier maßgeblich – die Grunderwerbsteuer bei Betriebsübertragungen nicht erhoben. Der Eintritt der Wirkungen der Z 2 (Grunderwerbsteuerfreibetrag bis 75.000 Euro) sowie des § 1 Z 1, 3 und 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X, vertreten durch Mag. Oliver Lindermaier, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Roman-Felleis-Gasse 10/ Haus 3, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 9. August 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…jeweilige Behörde in Anspruch genommen wird, ist deshalb entscheidend, da das NeuFöG zwecks einfacher Handhabung der Förderung von Betriebsübertragungen eine Vorwegfreistellung von bestimmten Abgaben im Wege einer "Selbsterklärung" vorsieht. Damit aber die Steuer von vorne herein nicht erhoben wird, ist der amtliche Vordruck NeuFö2 spätestens…
… 4 Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch übermittelt werden. § 5a NeuFöG sieht besondere Bestimmungen für den Betriebsübergang vor und hat folgenden Wortlaut: "Eine Betriebsübertragung liegt vor, wenn 1. bloß ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits…
…2010, RV/2898-W/07; BFG vom 05.12.2019, RV/3101086/2017). In diesem Fall liege keine Neugründung, möglicherweise jedoch eine begünstigte Betriebsübertragung vor. Für eine solche sei jedoch gemäß § 5a Abs. 2 NeuFöG die Begünstigung des § 1 Z 7 NeuFöG nicht anwendbar, weshalb…
…jeweilige Behörde in Anspruch genommen wird, ist deshalb entscheidend, weil das NeuFöG zwecks einfacher Handhabung der Förderung von Betriebsübertragungen eine Vorwegfreistellung von bestimmten Abgaben im Wege einer "Selbsterklärung" vorsieht. Damit aber die Steuer von vorne herein nicht erhoben wird, ist der amtliche Vordruck NeuFö2 spätestens…
…die jeweilige Behörde in Anspruch genommen wird, ist deshalb entscheidend, weil das NeuFöG zwecks einfacher Handhabung der Förderung von Betriebsübertragungen eine Vorwegfreistellung von bestimmten Abgaben im Wege einer "Selbsterklärung" vorsieht. Damit aber die Steuervorschreibung von vorne herein unterbleiben kann, ist der amtliche Vordruck NeuFö2 spätestens…
…zu Wohnzwecken ist dadurch obsolet. Von der begünstigenden Regelung sind demnach auch alle Übertragungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke innerhalb des erfassten Personenkreises ohne jedwede weitere Voraussetzung erfasst. Das Gleiche gilt für sämtliche Betriebsübertragungen, die innerhalb des erfassten Personenkreises erfolgen, sodass mit einer allgemeinen Regelung…
…gem. § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG Im Zuge der Einführung des SchenkungsmeldeG 2008 sollte der bis dahin in § 15a ErbStG enthaltene Freibetrag für Betriebsübertragungen in angepasster Form in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen werden. Zu diesem Vorhaben ist in den erläuternden Bemerkungen (RV, 549 BlgNR 23…
…seit 1. August 2008 geltenden § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 wurde der bisher in § 15a ErbStG enthaltene Freibetrag für Betriebsübertragungen in angepasster Form übernommen (RV, 549 BlgNR 23. GP). ……………………….. Nach § 3 Abs. 1 Z…