…des amtlichen Vordruckes ein Ereignis vorliegen, das eine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat und verweist auf eine Entscheidung des UFS vom 23.5.2006, RV/0701-L/05. Die Bf. meint auch, dass die nachträgliche Vorlage des…
…Außenprüfung erst nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides 2007 gefasste Vorsatz zur rückwirkenden Einbringung des Betriebes bzw. die Verwirklichung dieses Vorsatzes durch Abschluss eines Einbringungsvertrages stellt den Eintritt eines Ereignisses dar, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches betreffend die Einkommensteuer…
…den negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte umfasst. Die Korrektur ist im Wege des § 295a BAO vorzunehmen." im Recht. Erfordert § 295a BAO das Eintreten eines Ereignisses, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat, war dies unter Bedachtnahme auf die…
…sondern auch, dass dieses abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. Dafür würde es einer Rechtsgrundlage im Gesetz oder in einer Verordnung bedürfen. Dies sei bei einer Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen aber gerade nicht der Fall. Wie der…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalt muss "abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches haben". Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich also "in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu…
…Ereignis, welches eine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches beim Beschwerdeführer hat, nämlich den Bescheid über die Feststellung von Einkünften des Beschwerdeführers als (ehemaliger) atypisch stiller Gesellschafter an der A AG in Höhe von ATS 19.623,00 (Sanierungsgewinn)…
…78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat. (§ 295a Abs.1 BAO) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden…
…In diesen Anträgen sei vorgebracht worden, dass "das Vorliegen einer Betriebsstätte in Mitgliedstaat X" ein Ereignis im Sinne des § 295a BAO sei, welches abgabenrechtliche Wirkung für den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruchs habe. Diesem Argument habe sich die Finanzverwaltung im Bescheid vom 31.5.2007…
…nachträglich (nach Erlassung des Bescheids) eintritt (Ritz, BAO6, § 295a Tz 3ff). Zu prüfen war daher, ob hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Jahre ein entsprechendes Ereignis iSd § 295a BAO vorliegt und ob dieses abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang des Abgabenanspruches hat. Mit…
…die Vergangenheit auf den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches habe. Denn bei jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 9.417 € ab dem Jahr 2010 sei nach der vorliegenden Prognoserechnung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erzielbar und liege somit Liebhaberei im Sinne des …
…28.8.2025 ab und begründete dies damit, dass kein Ereignis eingetreten sei, welches abgabenrechtliche Wirkung auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches habe. In ihrer Beschwerde vom 2.9.2025 gegen den Abweisungsbescheid brachte die Beschwerdeführerin vor, sie habe nicht mehr als 6 Monate…
…nach Erlassung des Bescheides ein, so ist zu überprüfen, ob dieses Ereignis eine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches entfaltet. Für diesen Fall stellt § 295a BAO den Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen…
…der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO…
…iSd § 295a BAO. Zu prüfen ist folglich, ob ein Ereignis iSd § 295a BAO vorliegt und ob dieses Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang des Abgabenanspruches hat. § 295a BAO ist dann anzuwenden, wenn abgabenrelevante Umstände rückwirkend erfasst werden müssen, weil…
…oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden Bescheides zuständig war oder…
…des Finanzamtes vom 22. Februar 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO sei nur dann möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang des Abgabenanspruches…
…des Finanzamtes vom 2. September 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO sei nur dann möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang des Abgabenanspruches…
…Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Da aber § 16 Abs 2 dennoch unverändert geblieben ist, kommt dieser Bestimmung mE als speziellere Norm der Vorrang zu“. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das Erkenntnis des VwGH vom 4.2.2009…
…2017, eingelangt am 9.11.2017, die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2014 gemäß § 295a BAO, weil ein Ereignis eingetreten sei, das abgabenrechtlich Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der VwGH mit Erkenntnis vom 26.04.2017…
…gemäß § 295a BAO einen Antrag auf Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses durch Abänderung des Abgabenbescheides zu stellen, da eine nachfolgend erteilte Baubewilligung für eine "übergeordnete Baumaßnahme" grundsätzlich ein Ereignis darstellt, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches haben kann, zumal…