…hat die Amtspartei bereits seit 29. Oktober 2013 Kenntnis von den noch zu treffenden Ermittlungen und Ergänzungen. Nach nunmehr fast vier Monaten liegt weder ein konkretes Datum für die Beantwortung des Vorhaltes noch ein Fristverlängerungsansuchen vor. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde…
…oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…
…GP 19, führen zur Möglichkeit einer Bescheidaufhebung gem. § 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen §…
…Zentralen Melderegister. Die Angaben betreffend die ***österreichische Gesellschaft*** stammen unzweifelhaft aus dem Firmenbuch. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 278 Abs 1 BAO kann das Verwaltungsbericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn dieser…
…angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des…
…GP 19, führen zur Möglichkeit einer Bescheidaufhebung gem. § 278 Abs. 1 BAO aus, „über Beschwerden absprechende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes bzw. der Landesverwaltungsgerichte sind einerseits formale Entscheidungen (z.B. Zurückweisung einer verspäteten Beschwerde), Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen §…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I Sachverhalt: Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin für die Jahre 2003 bis 2007 durchgeführten gemeinsamen…
…der Bescheid vom 17.7.2015 geändert werde, oder in eventu den angefochtenen Bescheid mit Beschluss unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufheben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. Oktober 2016 wurde die Beschwerde abgewiesen. Bei dem Pachtgegenstand handle es sich um ein Gewerbeobjekt (Hotel). Die…
…das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen…
…dem Bundesfinanzgericht die in Aussicht gestellten Unterlagen nicht übermittelt. Mit Schriftsatz vom 9.12.2016 stellte der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter den Antrag, die angefochtenen Bescheide aufzuheben unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz. Begründend führte er im Wesentlichen aus, der Sachverhalt…
…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz auf. Einkommensteuerbescheid 2008 vom 14.8.2013 Mit Bescheid vom 14.8.2013 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2008 mit € 3.112,51 fest. Demnach betrugen die Einkünfte aus selbständiger…
…dem Bundesfinanzgericht die in Aussicht gestellten Unterlagen nicht übermittelt. Mit Schriftsatz vom 9.12.2016 stellte der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter den Antrag, die angefochtenen Bescheide aufzuheben unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz. Begründend führte er im Wesentlichen aus, der Sachverhalt…
…Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Dieser hob mit Bescheid vom 18. Oktober 2012 die angefochtenen Bescheide gemäß § 289 Abs. 1 BAO (in der damals geltenden Fassung) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz auf. In der Begründung wurde…
…oder als gegenstandlos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären,so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…
…BAO mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückweisung des Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen. Eine solche Aufhebung ist nur dann unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen…
…kann im vorliegenden Beschwerdeverfahren eine abschließende Sachentscheidung durch das Bundesfinanzgericht nicht getroffen werden. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen…
…ist festzustellen, dass diesbezüglich vom Finanzamt keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen wurden. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…
…2022, Ra 2020/15/0001, Rn 17). Diesbezüglich wurden im ersten Verfahrensgang keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (…
…oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…