…für den beschwerdegegenständlichen Mietvertrag festgesetzt, wobei die Bemessungsgrundlage lt. der Erklärung herangezogen wurde. Bescheidadressat war die "ARGE ***2***" mit der Adresse ***xxx*** und der Steuernummer ***BfStNr***. Mit Beschwerde vom 2. Juli 2018 wurde diese Vorschreibung von der ***Bf***, vertreten durch die RA Mag. Barbara Bauer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Norbert Weber, Pframa 75, 2305 Eckartsau, betreffend Beschwerde vom 21. September 2016 gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 31 Wiener Wasser, vom 10…
…sich unzweifelhaft, dass der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 von der Verlassenschaft nach ***Bf1***, vertreten durch den ***Bf2***, eingebracht wurde. Bescheidadressat ist die natürliche oder juristische Person, für die ein Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Wie oben dargelegt wurde, wurde…
…sich unzweifelhaft, dass der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 von der Verlassenschaft nach ***Bf1***, vertreten durch den ***Bf2***, eingebracht wurden. Bescheidadressat ist die natürliche oder juristische Person, für die ein Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Wie oben dargelegt wurde, wurde…
…keine Zustimmung zur Erhebung eines Vorlageantrages erteilt; weder die Gf noch der Rechtsvertreter der Bf seien mit ihr (MV) diesbezüglich in Kontakt getreten. Über diese Beschwerde hat das Bundesfinanzgericht erwogen: Bescheidadressat des beschwerdebelasteten Feststellungsbescheides war die ***1*** GmbH. Der Bescheid erging am 25.11.2019…
…Abgaben sind während des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Masseverwalter festzusetzen (VwGH 26.6.2014, 2013/15/0062). Die Bescheidadressierung hat zu lauten: "An XY als Masseverwalter im Insolvenzverfahren des <Schuldners> Z". Die Beschwerdevorentscheidung vom 21.1.2019 wurde fälschlicherweise trotz aufrechtem Konkursverfahren an die Bf. adressiert…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.O in der Beschwerdesache Mag. A.M, vertreten durch Dr. D P., Rechtsanwalt, Str 2, S.St., über die Beschwerde vom 06.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes L1 vom 08.05.2014, betreffend Haftung…
…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH 25.09.2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (vgl. VwGH 26.06.1997, 97/16/0174, und Ritz…
… 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO intendierten Erledigungen vom 1. April 2011 des Finanzamtes an die Miteigentümergemeinschaft A und Mitgesellschafter gerichtet. Eine Bescheidadressierung an eine Miteigentümergemeinschaft, welche es als steuerrelevante Einkünfteerzielungsgemeinschaft (§ 188 BAO) aber nicht gibt, geht ins Leere, zumal derartige Personenzusammenschlüsse auch zivilrechtlich keine…
…erneut an B und nicht die Verlassenschaft nach A. Daher stand gegen die Beschwerdevorentscheidung auch nur B ein Vorlageantrag zu und nicht der Verlassenschaft nach A, weil sie nicht Bescheidadressat war. Der Vorlageantrag war somit spruchgemäß zurückzuweisen. Da, wie dem geschilderten Verfahrensablauf zu entnehmen ist…
… 279 BAO aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im an die Beschwerdeführerin (als Bescheidadressaten iSd § 93 Abs.2 BAO gerichteten, angefochtenen) Bescheid (= Entscheidung iSd Art.6 Zollkodex) vom 7.5.2014…
…als solcher zu bezeichnen. Er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Der Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist somit im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache "ELP-OEG" in 5020 Salzburg, vertreten durch die STB in Salzburg, gegen die Bescheide des FA Salzburg-Stadt vom 7.3…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1*** ***2***, AdrTochter, vom 18. Februar 2025 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 3. Jänner 2025, GZ. MA67/GZ/2024, iZm einer Verwaltungsübertretung…
…Bundesfinanzgericht. Die in Beschwerde gezogenen Erledigungen des Finanzamtes vom 14.8.2009 betreffend Umsatzsteuer sowie Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 bis 20007, weisen als Bescheidadressaten "***1***." aus. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…Abgabenbescheid erlassen werden. Einheitliche Abgabenbescheide haben alle Gesamtschuldner im Spruch zu nennen, die Gemeinschaft als solche kann nicht Bescheidadressat sein. Vielmehr müssen die einzelnen Mitglieder der Schuldnermehrheit bereits im Abgabenbescheid mit der ihnen zukommenden zivilrechtlichen Klassifikation individuell angesprochen werden (VwGH 24.6.2010, 2010/15…
…er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH 25.09.2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (vgl. VwGH 26.06.1997, 97/16/0174; Ritz…
…Dieser Bescheid war an die Bf/Holding als Bescheidadressatin gerichtet. Nach einer Betriebsprüfung ergingen weitere Bescheide vom 13.08.2012 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 2008 sowie betreffend Körperschaftsteuer 2008 und Anspruchszinsen 2008 wiederum an die Bf/Holding. Nach Einwendung des steuerlichen Vertreters…
…Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten nicht…
…dass M offensichtlich nicht als Abwesenheitskurator des H.G. sondern als Drittschuldner den Zurückweisungsbescheid zugestellt erhalten habe. Daher erstatte der Bescheidadressat innerhalb offener Frist Berufung. In der Sache wurde ausgeführt, dass der Bescheid zur Gänze wegen Rechtswidrigkeit angefochten werde. In der Begründung des Bescheides führe…