…Die bP ist geschieden und hat ein minderjähriges Kind, welches im gleichen Mehrparteienwohnhaus bei der geschiedenen Ehefrau lebt. Der Dienstgeber der bP ist im Bereich Arbeitskräfteüberlassung tätig. 2018 war die bP als Maler und Anstreicher in Adr2 tätig. Die bP arbeitete und nächtigte unter der…
…beibehält, weil er dort z.B. ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist z.B. unzumutbar: - Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B, bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn…
…Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in folgenden Fällen unzumutbar: - bei ständigen wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung…
…wurden. In der Bescheidbegründung verwies das Finanzamt darauf, dass die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung eines Haushaltes am Familienwohnsitz eine der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung sei. Laut Aktenlage sei kein eigener Hausstand am Familienwohnsitz…
…den Bescheid vom 06.08.2021 als unbegründet abgewiesen und wie folgt begründet: "Nach Rz 345 der LStR 2002 ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort zB unzumutbar: •Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…der Beschwerdevorentscheidung für 2017 verwiesen. Hinsichtlich die Begründung der Nichtanerkennung der Werbungskosten ab 8/2018 geben wir folgende Ausführungen: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB. unzumutbar: •Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB. bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt ist. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…den jeweiligen tageszeit- und jahrezeitbezogenen (Straßen)Verhältnissen - abzuverlangen. Die Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes war sohin beruflich bedingt. Dem verheirateten Beschwerdeführer stünde nach Verwaltungspraxis eine wöchentliche Familienheimfahrt zu. Der Abgabepflichtige hat laut unstrittiger Aufstellung im Jahr 2004 47 Heimfahrten vom…
…sei davon auszugehen, dass diesen eine tägliche Rückkehr zu ihrem Familienwohnsitz (in Ungarn) nicht zugemutet werden könne. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages sei in der Arbeitskräfteüberlassung weder dem Überlasser noch der Arbeitskraft bekannt, wie lange die Arbeitskraft am ersten Einsatzort und nachfolgenden anderen Orten in Zukunft…
…privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehepartners haben. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist etwa bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter, bei saisonal beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) unzumutbar. Nach…
…Arbeitnehmerveranlagung 2010 gab er bekannt, dass er 30 Fahrten zwischen Wohnort (in D) und Beschäftigungsort (in Ö) vorgenommen hat. Bei einer Entfernung von 689 km würde dies 41.430 km ergeben. Weiters wurden Tankbelege vorgelegt (aus Deutschland) welche belegen hätten sollen, dass er oftmals nach…
…sowie unter Berücksichtigung der fehlenden Nachweise zur Untermauerung dieser Behauptung und der Tatsache, dass der tatsächliche Tätigkeitsort des Beschwerdeführers aufgrund seiner Beschäftigung bei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht eindeutig aus dem Verwaltungsakt hervorging, führte das Bundesfinanzgericht im Rahmen seines Ermittlungsauftrags Erhebungen durch und forderte von den damaligen Arbeitgebern…
…Familienwohnsitzes rechtfertigende dauernde Arbeitsstelle vorliegt (vgl VwGH 31.3.1987, 86/14/0165). Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) unzumutbar (vgl Zorn in Doralt et al, EStG21a § 16 Tz 202/1 bzw 202/5)…
…Ergänzungsersuchen vom 22. Mai 2019 blieb unbeantwortet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt ist erwiesen: Der Bf. ist im streitgegenständlichen Jahr in einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen beschäftigt. Laut Angaben des Bf. lebt er bei seinen Eltern, habe aber in derselben Stadt ein eigenes Wohnhaus, welches er…
…Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten für maximal sechs Monate geltend gemacht werden könnten, da er bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen tätig und somit eine Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort auch mehrmals im Jahr denkbar sei, weshalb ein Wechsel des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei. In der abweisenden…
…auf Basis des großen Pendlerpauschales) abschreibbar. Im Fall des Bf., der im Jahr 2018 bei einem slowakischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen angestellt war, war es für das Gericht als glaubhaft anzusehen, dass er jederzeit damit rechnen musste an einen anderen Beschäftigungsort entsendet zu werden. Tatsächlich war der Bf…
…2005, 2000/14/0154). Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar (vgl. Schubert, § 16 Anm. 25 "Doppelte Haushaltsführung - Dauerhaft angelegte doppelte Haushaltsführung") bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (etwa bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung), wenn von Vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist…
…2002, Rz 345) und Rechtsprechung (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059) ist bei einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) die Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn…
…wird (Lenneis, aaO). In der Judikatur wurde etwa in folgenden Fällen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort als unzumutbar erachtet: Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung): Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine…
…den Beschäftigungsort unzumutbar ist. Familienheimfahrten: 10. Tabellarische Kostenaufstellung im Zusammenhang mit Familienheimfahrten und: 11. weiterer belegmäßiger Nachweis der Beförderung mit dem Auto: ua. Fahrtenbuch (Datum und Grund der Fahrten, Abfahrtsort, Ankunftsort, Anzahl der zurückgelegten Kilometer, Kilometerstand des Autos), Nachweise über zurückgelegte Kilometer, Zulassungsschein. Bei Mitbeförderung…