…Auto selbst exportiert habe. Das Finanzamt habe ungerechtfertigter Weise an den Händler die Normverbrauchsabgabe ausbezahlt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.2.2014 wurde die Beschwerde (ehemals Berufung) gegen den Zurückweisungsbescheid vom 21.5.2012 abgewiesen, weil die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Begründend wurde Folgendes…
…Oktober 2014 wird vom Beschwerdeführer nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde entschieden werden. Nach der bis zum 31.12…
…nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde entschieden werden. Nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage war für…
…die gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat beträgt, nach der festgestellten Aktenlage nicht verlängert worden ist, erfolgte die Zurückweisung dieser ( zwar formgerecht erhobenen ) Berufungen betreffend die Einkommensteuerbescheide 2003, 2005 -2009 als nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO (idF. BGBL I…
…leg. cit.). § 273 Abs. 1 lit. b) BAO normiert, dass die Abgabenbehörde eine Berufung zurückzuweisen hat, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Entsprechend § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…
…Post aufgegebene und als Beschwerde gewertete „Begründung zur Berufung“ ist somit nach Ablauf der Beschwerdefrist eingebracht worden. Die Beschwerde der A GmbH war daher gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO in Verbindung mit § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen…
…die Einbringung der Berufung erst am 02.01.2013 erfolgte. Conclusio Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO in der vom 01.01.2003 bis 31.12.2013 geltenden Fassung hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde.…
…einen Monat. Gemäß § 273 Abs 1 BAO in der bis 31.12.2013 gültigen Fassung hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. 4) Erwägungen: Auf Grund des Inhaltes des Verwaltungsaktes steht fest, dass in der Beschwerde gegen…
…die Bf als Haftungspflichtige gemäß § 248 BAO die Mitteilung des noch nicht zur Kenntnis gebrachten Haftungsanspruches. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 14. November 2013 zurück. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bf im Wesentlichen aus, dass sie und Herr EA unter…
…Zulässigkeit der Berufung § 260 BAO lautet i.d.g.F: 7. Zurückweisung der Beschwerde § 260. (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. (2) Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb…
…1 BAO aF, weil die betreffende Berufung nicht zulässig war. Der angewendete § 273 Abs. 1 BAO aF lautete: "Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." § 243 BAO aF lautete: "Gegen Bescheide…
…Behandlung einer nicht fristgerecht eingebrachten Bescheidbeschwerde (vormals Berufung) neu gestaltet. Nach der bis 31.12.2013 gegoltenen Rechtslage des § 273 Abs 1 BAO, zuletzt idF BGBl I 97/2002, war die Berufung u.a. dann durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde entschieden werden. Nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage war für…
…dass die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen hat, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Da es sich bei meiner Eingabe vom 20.07.2011 um einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und nicht um eine Berufung gegen einen (ab…
…und die zurückweisende Berufung, welche nochmals auf dem Postweg am 02.09.2012 eingebracht wurde, entschieden worden ist. Damit wurde bislang immer noch nicht über die Berufung vom 14.10.2011 entschieden, welche mit der Post am 19.10.2011 - sohin fristgerecht - eingebracht worden ist…
…2011 in Höhe von € 3.126,00 nicht fristgerecht bis 21. Jänner 2013 entrichtet worden sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten, als Einspruch bezeichneten Beschwerde vom 18. Februar 2013 teilte der Bf. mit, dass aufgrund seiner Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 dieser mit Datum…
…Die Beschwerde vom 11. April 2017 wird gemäß § 260 Abs 1 lit b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Der Einkommensteuerbescheid 2008 wurde unbestritten am 7.10.2011 an den steuerlichen Vertreter zugestellt. Der Bescheid enthält eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung. Die Berufungsfrist endete daher am 7.11.2011. Die am 14.11.2011 zur Post gegebene Berufung gegen…
…Als Begründung wurde ausgeführt: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde." Im Schreiben vom 4.3.2014 (eingelangt am 7.3.2014) wurde dagegen vorgebracht, dass der Umsatzsteuerbescheid 2012 vom 18.12.2013 dem Insolvenzverwalter auf dem Postwege am 30.12.2013…
…dass die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen hat, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Da es sich bei meiner Eingabe vom 14.03.2012 um einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und nicht um eine Berufung gegen einen (ab…