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BFG RV/7101785/2013Nachsicht gemäß § 236 BAO - sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Stundungszinsen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2014

…Unbilligkeit nicht feststellbar sei, sei es der Behörde per Gesetz untersagt, eine Ermessensentscheidung zu treffen. Rechtzeitig am 15. Mai 2013 erhob der Bf. Berufung gegen den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten vom 8. Mai 2013. Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß VwGH vom…

BFG RV/6100308/2013Berufung gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) für Umsatzsteuer welche mit strittiger Vorsteuer eines anderen Abgabepflichtigen abgedeckt werden sollte.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2014

…würden. Die Begründung ihres Ansuchens reiche für eine stattgebende Erledigung nicht aus. Gegen diese Entscheidung erhob die Bf durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Schriftsatz vom 12. Februar 2013 das Rechtsmittel der Berufung (welches nunmehr als Beschwerde zu werten ist). In der Begründung wurde ausgeführt, dass…

BFG RV/7101829/2013Stundung, beantragte Frist abgelaufen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2014

…Berufung) war somit spruchgemäß, ohne weiteres Eingehen auf das Vorbringen zu den Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung einer Stundung, abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer…

BFG RV/6300006/2015Beschwerde gegen die Vorschreibung von Stundungszinsen im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2016

…Geldansprüche von insgesamt mehr als € 750,-- vorzuschreiben sind, für die aufgrund des Zahlungserleichterungsansuchens bzw. aufgrund der Bewilligung einer Zahlungserleichterung ein Zahlungsaufschub eintrat. Gegen diesen Bescheid brachte der Bf mit Anbringen vom 1. Juli 2015 Einspruch ein, der als Beschwerde im Sinne des § 150 Abs…

BFG RV/6100546/2013Beschwerde gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2014

…dass dies regelmäßig nur auf Grund einer Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des dem Abgabepflichtigen zur Begleichung dieser Forderung zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens beurteilt werden könne. Dem ist der Bf in seinen Sachverhaltsdarstellungen in der Berufung nur teilweise nachgekommen. Vom Finanzamt wurde zu Recht…

BFG RV/2100545/2022Anspruchszinsen sind von Stundungszinsen zu unterscheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2024

…Eine rechtskräftige Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung wird vom Gesetz nicht verlangt (VwGH 27.3.2008, 2008/13/0036). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Im gegenständlichen Fall bekämpft die Bf. die Anspruchszinsenbescheide mit dem Vorbringen, dass gegen die Vorschreibung kein Ansuchen um Stundung eingebracht worden sei…

BFG RV/6100103/2017Beschwerde gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2018

…nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Gleiches hat demnach für Beschwerden vor dem BFG zu gelten. Da bereits aus den oben genannten Gründen die Beschwerde abzuweisen ist, ist eine Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen…

BFG RV/4100520/2013Stundungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2017

…sich sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit der Festsetzung von Umsatzsteuern in den Jahren 2009 und 2010 bei der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und dem Herrn S persönlich richten, vermochten diese keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzuzeigen. Schließlich ist die Festsetzung von Stundungszinsen eine in der…

BFG RV/3100413/2025Festsetzung von Stundungszinsen nach Terminverlust
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2026

…veranlasst gewesen, insgesamt 6 Schriftsätze mit insgesamt 44 Seiten zu verfassen, um sich gegen die Falschbearbeitung seiner Arbeitnehmerveranlagung 2021 durch das Finanzamt Österreich und die Behauptung des Finanzgerichts, dass das Studium an der renommiertesten Hochschule Europas ein sogenanntes Kurzstudium sei, zur Wehr zu setzen. Für…

BFG RV/5100025/2014Festsetzung von Stundungszinsen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2016

…9. Oktober 2013 wurde gegen den Bescheid vom 9. September 2013 über die Festsetzung von Stundungszinsen das Rechtsmittel der Berufung (nunmehr Beschwerde) eingebracht, die ersatzlose Aufhebung des Bescheides, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO und die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor der Berufungsbehörde beantragt…

BFG RV/6100254/2007Beschwerde/Berufung gegen die Vorschreibung von Aussetzungszinsen bei zu Unrecht gewährter Aussetzung der Einhebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2018

…ist jedoch gegen den Einkünftefeststellungsbescheid nie eine Berufung eingebracht worden, sodass es aufgrund der Versagung der Aussetzung auch zu keiner Vorschreibung von Aussetzungszinsen kommen hätte dürfen. Es werde daher beantragt, Aussetzungszinsen für den Zeitraum 2001 bis 2006 mit € 0,00 festzusetzen. Diese Berufung wurde…

BFG RV/7101284/2024Stundungszinsen und Säumniszuschläge mit Einwendungen lediglich gegen die Stammabgaben nicht bekämpfbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2026

…Beschwerde hinsichtlich der Säumniszuschläge als unbegründet ab, da die Säumniszuschlagspflicht nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetze und demnach die gegen den Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Beschwerde (vorerst) keinen Einfluss auf die Festsetzung des Säumniszuschlages habe. Mit Eingabe vom 4.3.2024 erhob der Beschwerdeführer Vorlageantrag gem. …

BFG RV/3100394/2026Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2026

…Mai 2026 erstellt worden. Gegen das Erkenntnis sei von ihm am 3. Mai Beschwerde, der Eventualantrag auf Abtretung der Beschwerde und ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eingebracht worden. Es werde daher die Aufhebung der Bescheide beantragt Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung…

BFG RV/3100303/2026Nachsichtsansuchen betreffend Stundungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2026

…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt/Verfahrensgang Am 28.10.2024 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) die Bewilligung einer Entrichtung der Nachforderung aus dem Einkommensteuerbescheid 2023 in monatlichen…

BFG RV/4100157/2013Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2015

…über die Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 23.05.2007 abgesprochen und hat der Beschwerdeführer die Vorlage des Rechtsmittels beantragt. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten Aussetzungszinsen in Höhe von 2% über den jeweils geltenden Basiszinssatzes zu entrichten, solange aufgrund eines Antrages auf…

BFG RV/2100447/2015Festsetzung von Stundungszinsen nach bescheidmäßiger Abweisung von Stundungsansuchen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2015

…am 16.06.2014 das Rechtsmittel der Berufung [richtig: Beschwerde] ein und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die Bf. habe gegen den Bescheid vom 06.05.2014, mit dem die Stundung der Abgaben abgewiesen worden sei, fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung [richtig: Beschwerde]eingebracht…

BFG RV/6100270/2021Beschwerde gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung in Form von Stundung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2021

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich, vertreten durch ***2***, vom 5. Juli 2021, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.   Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…

BFG RV/5300023/2013Bemessungsgrundlage für Stundungszinsen bei nachträglicher Anerkennung einer weiteren Ratenzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2014

…des Finanzamtes FA als Finanzstrafbehörde vom 11. März 2013 wurden dem Beschwerdeführer (Bf.) im Zusammenhang mit einer im Finanzstrafverfahren StrNr. 12 mit Bescheid vom 10. Juli 2012, Ordnungsbegriff 34, bewilligten Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) zur Entrichtung der (im bezeichneten Finanzstrafverfahren gegen den Bf. verhängten) Geldstrafe samt Nebenansprüchen …

BFG RV/6100646/2018Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2020

…133 Abs. 4 B-VG). Wie oben dargestellt, ergibt sich die Entscheidung des BFG über die Beschwerde betreffend die Anspruchszinsen aus dem Gesetz und der dazu ergangenen Judikatur des VwGH. Eine Revision gegen dieses Erkenntnis ist daher nicht zulässig. Salzburg-Aigen, am 6. Mai 2020

BFG RV/7101016/2014Stundungsantrag bis zur Entscheidung durch den VwGH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2014

…9. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. Dezember 2013 betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…