…Dazu verwies die Bf. auf VwGH 4.9.1986, 85/16/0001. Weiters sei unter Berücksichtigung des § 26 GebG gemäß § 17 Abs. 3 BewG der in Zukunft voraussichtlich erzielbare Durchschnittswert zu schätzen. Ein treffenderer Durchschnittswert, als der tatsächlich in den ersten 36 Monaten angefallene Wert…
… 16 Abs. 3 BewG (aF) festgesetzten Zeiträume durch Tod des Berechtigten oder Verpflichteten erloschen ist, dann ist die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Abgaben nach der wirklichen Dauer der Leistungen zu berichtigen. Im konkreten Fall war die Fruchtgenussberechtigte im Jahr 1999 (Tod des Erblasser) 85…
…sei, unter Berücksichtigung des § 26 GebG, gemäß § 17 Abs.3 BewG der ,in Zukunft voraussichtlich erzielbare, Durchschnittswert der Gebühr zu Grunde zu legen. Dieser Wert sei von der Behörde zu erforschen und wenn notwendig zu schätzen. (Hinweis VwGH 04.07.1990,89/15/0140) Diesem…
…der Zinsfreistellung eine Potestativbedingung vor. Es ist hier aber auf das Erkenntnis VwGH 30.3.1998, 97/16/0313 zu verweisen, wonach Voraussetzung für eine Berichtigung nach § 5 Abs. 2 BewG 1955 der Eintritt einer auflösenden Bedingung ist. Dass im hier gegenständlichen Fall in keine…
…Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder…
…Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 26 GebG 1957). Nach § 17 Abs. 3 BewG 1955 ist bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss…
…Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder…
…Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder…
…überprüfen“. Das FAG wertete diese Eingabe als Antrag gem. § 16 Abs. 3 BewG auf Berichtigung des o.a. Erbschaftssteuerbescheides vom 08.01.2010. Mit dem nunmehr angefochtenen an den Bf. gerichteten Bescheid vom 29.02.2016 wies das FAG diesen Antrag als verspätet zurück. Die…
…und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 BewG sind Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG 1955 ist bei Nutzungen und Leistungen, die in…
…zu überprüfen“. Das FAG wertete diese Eingabe als Antrag gem. § 16 Abs. 3 BewG auf Berichtigung des o.a. Erbschaftssteuerbescheides vom 08.01.2010. Mit dem an den Bf. gerichteten Bescheid vom 29.02.2016 wies das FAG diesen Antrag als verspätet zurück. Die Rentenzahlung…
…Berichtigung des Wiederaufnahmebescheides vom 20.12.2016 betreffend Einheitswert zum 01.01.2006. Der berichtigte Einheitswert müsse rund EUR 354.000,00 betragen. Das Finanzamt erließ hierauf am 22.03.2017 einen gemäß § 293b BAO berichtigten Feststellungsbescheid (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG…
…16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Gemäß…
…16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Gemäß…
…16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Gemäß…
…16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Gemäß…
…Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder…
…16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Gemäß…
…wiederkehrenden Leistungen die Anwendung der Bestimmungen des § 15 Abs. 1 über den Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 BewG ausgeschlossen ist. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken…
…bei dem diese Abschläge 16 % betragen. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a bis c BewG 1955 der "Musterbetriebe" MB 1 und MB 2 unterscheiden sich erheblich in Bezug auf die Geländeneigungen der Feldstücke: während beim MB 1 rund 72 % der…