…Boden) übertragbar sind. Grundstücksgleiche Rechte in diesem Sinne sind daher insbesondere Baurechte an fremden Grundstücken, Fischereirechten an fremden Gewässern oder Bergwerksberechtigungen nach dem Mineral-Rohstoff-Gesetz. Anteile an einer Agrargemeinschaft stellen keine grundstücksgleichen Rechte dar (siehe Rauscher, Die Veräußerung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften, SWK 2…
…86/15/0044, - noch unter der Herrschaft des BergG 1975 - zu Bergwerksberechtigungen ausgesprochen, dass für die Lösung der Frage, ob mehrere Ansuchen oder mehrere Bewilligungen im Sinne des § 12 Abs. 1 oder 2 GebG Bergwerksberechtigungen für mehrere Grubenmaße betraf, zum Vorteil des Gebührenpflichtigen als Verleihung…
…des § 30 Abs. 1 EStG zählen. Würde man außerdem Rechte wie das Fischereirecht nicht zu den grundstücksgleichen Rechten zählen, blieben lediglich das Baurecht und die Bergwerksberechtigungen (kraft gesetzlicher Erklärung unbewegliche Sache) übrig. Wäre dies gewollt, hätte der Gesetzgeber wohl die beiden Rechte explizit angeführt, anstatt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Eder SteuerberatungsgmbH & CoKG, Babenbergerring 9a, 2700 Wiener Neustadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.03.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 21.03.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch V, gegen die Bescheide des FA Klagenfurt vom 16.10.2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 und vom 09.07.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***AdrRA***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Mai 2016 betreffend Festsetzung der…