…vor, dass der vom Finanzamt herangezogene Pendlerrechner im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auf Grund von Fahrplanänderungen zu einem falschen Ergebnis führe. IX. Mit BFG-Schreiben vom 06.11.2018 wurde die belangte Behörde ersucht, die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels iSd § 16 Abs. 1 Z 6 lit…
…Gesetzeswortlaut (§ 16 Abs 1 Z6 lit d EStG 1988 iVm § 2 Abs 1 Z 1 lit a PendlerVO) im einzelnen Kalendermonat überwiegend die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrstrecke nicht zumutbar sein darf, um das "große" Pendlerpauschale zu erhalten…
…Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. c) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale: Bei mindestens 20 km bis 40 km…
…das von ihm am 20. Februar 2014 unterschriebene Berechnungsformular L34 EDV („Erklärung/Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro ab 01.01.2014“) vor, das die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels dokumentiert. Diesem Formular wurden für den abgefragten Tag 3. März 2014 ein Arbeitsbeginn…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km 630 Euro jährlich 40 km bis 60 km 1.242 Euro jährlich…
…Z 6 EStG 1988 nicht von der Zumutbarkeit des Pendelns an sich, sondern davon, ob den Pendlern ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt einer Teilnahme am Individualverkehr gelegener Verzicht auf eine Verkürzung der Fahrzeiten zugemutet werden kann (vgl. weiters das hg. Erkenntnis vom 31…
…samt Verweis auf die Ergebnisse des Pendlerrechners, wonach der beschwerdeführenden Partei die große Pendlerpauschale zustehe, der Erfolg versagt bleiben. Zur Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels durch die beschwerdeführende Partei gilt es sodann auszuführen, dass dem Gesetz eine nähere ausdrückliche Bestimmung, was unter dem Begriff der …
…B) Erwägungen: 1. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren war strittig, ob der Bf im Jahr 2013 für die Zurücklegung ihres Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar gewesen war. Die Beantwortung dieser Frage war maßgeblich für die Beurteilung, ob ihr das sog. "große Pendlerpauschale"…
…PKW und Weiterfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fußweg von B Hauptbahnhof zur Arbeitsstätte bzw. umgekehrt auf dem Heimweg berechnet. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist somit zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar. Damit sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales aus Gründen des …
…Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. c) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale: Bei mindestens 20 km bis 40 km…
…ein großes Pendlerpauschale. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum das Finanzamt im Jahr 2013 von der Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels ausgehe und der Pendlerrechner ab dem Jahr 2014 die Unzumutbarkeit feststelle. Die Verhältnisse hätten sich in den beiden Jahren nicht geändert. Es werde daher…
…In der Begründung wird ausgeführt, dass das große Pendlerpauschale nur zustehe, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Unzumutbarkeit läge vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 40 km eine Fahrzeit von 2,5…
…Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. (…) Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale (…) bei mehr als über 60…
…3 für die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PendlerVO ist die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach Z 1 und Z 2 zu beurteilen. Dabei sind die Verhältnisse gemäß § 1 zu Grunde zu legen. Gemäß § 2 Abs…
…Strecken bei normalem Verkehrsaufkommen ca 10 bis 12 Minuten. Unter Berücksichtigung der Kernarbeitszeit des Bf von täglich 09.00 bis 12.00 Uhr betragen die Wegzeiten inklusive Fußwege und Wartezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Benützung eines Massenbeförderungsmittels (Autobuslinie 2 bzw VOR-Kursnummer 2.0…
…Arbeitsverhältnisses | Daten 06: 30 Uhr | Ende | 17:00 Uhr | Fahrten im Monat | mehr als zehn | Unzumutbarkeit | nein | Kfz | nein Ergebnis: Folglich lag die Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels vor und das große Pendlerpauschale wurde nicht anerkannt…
…RV/2159-W/09). Aus diesem Grund hat auch der VwGH ausgesprochen, dass das große Pendlerpauschale den Arbeitnehmern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Unzumutbarkeit der Benutzung von Massenbeförderungsmitteln) auch dann zusteht, wenn der Arbeitnehmer trotzdem öffentliche Verkehrsmittel nutzt (VwGH 24.4.2014, 2010/15/0156…
…mit folgender Begründung: "Bei Wohnadresse: bezirkAwien und Arbeitsstättenadresse: BEZIRKaWIEN ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist zumutbar. Aufgrund der Wegstrecke von weniger als 20 km besteht kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Da keine ärztliche Feststellung einer Diätverpflegung besteht kann diesbezüglich keine steuerliche Berücksichtigung erfolgen." Dagegen erhob…
…wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale") Laut VOR-Fahrplanauskunft besteht für die Strecke…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km 546 Euro jährlich 40 km bis 60 km 1.080 Euro jährlich…