…6 EStG. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 67 Abs. 8 lit. f EStG auf Empfängerebene eine begünstigte Besteuerung für freiwillige Abfertigungen aufgrund eines Sozialplanes - angelehnt an die Bestimmung des § 67 Abs. 6 EStG - vorsehe, mache diese nicht automatisch zu Bezügen nach § 67 Abs. 6…
…8 des Berichtes der GPLA angeführte Feststellung; nämlich gegen Festsetzung von DB / DZ für Abfertigungen/Sozialplanzahlungen in den Jahren 2008 bis 2010. Mit Beschluss des BFG vom 29.4.2022 wurde dieser Schriftsatz der Bf. der Amtspartei übermittelt und um Stellungnahme dazu ersucht. In der…
…3.1 Grundbetrag freiwillige Abfertigung Die Höhe der freiwilligen Abfertigung ergibt sich aus folgender Tabelle (in Brutto-Gehältern, Bemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt zum Stichtag 01.09.2014): [...] 3.2 Untergrenze/Obergrenze Beträgt das monatliche Bruttogehalt unter EUR 3.500,--, werden für die obige Berechnung EUR…
…ergibt: 3.1 Grundbetrag freiwillige Abfertigung Die Höhe der freiwilligen Abfertigung ergibt sich aus folgender Tabelle (in Brutto-Gehältern, Bemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt zum Stichtag 01.09.2014): [...] 3.2 Untergrenze/Obergrenze Beträgt das monatliche Bruttogehalt unter EUR 3.500,--, werden für die obige Berechnung …
…erkennenden Richters sind auch allenfalls trotz Rechtsanspruches nicht erzielte Einnahmen, nicht als Einnahmen zu erfassen und in konsequenter Weise auch nicht als Werbungskosten einzustufen. Warum ein nicht ausbezahlter Betrag die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung beeinflussen sollte, kann im streitgegenständlichen Sachverhalt und den Bezug habenden gesetzlichen…
…EStG 1988 stellt weiterhin klar, dass für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen die Spezialnorm des § 14 EStG 1988 hinsichtlich deren Bildung und Ermittlung der Bemessungsgrundlagen maßgebend ist. Durch die Streichung des § 9 Abs 5 EStG 1988 wäre die Höhe des Rechnungszinsfußes für Jubiläumsgeld-, Pensions- und sonstige…
…EStG 1988 stellt weiterhin klar, dass für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen die Spezialnorm des § 14 EStG 1988 hinsichtlich deren Bildung und Ermittlung der Bemessungsgrundlagen maßgebend ist. Durch die Streichung des § 9 Abs 5 EStG 1988 wäre die Höhe des Rechnungszinsfußes für Jubiläumsgeld-, Pensions- und sonstige…
…Zinssatzes iHv 3,5 % auch auf die nach den Grundsätzen des § 14 EStG 1988 ermittelte Bemessungsgrundlage für Jubiläumsgelder als langfristige ungewisse Verbindlichkeiten erreichen. Sowohl Abfertigungs- als auch Pensionsrückstellungen würden jedoch aufgrund ihrer Besonderheiten nicht in die Verzinsung mit 3,5 % mit einbezogen werden. 2…
…| Zw_Summe | 47.631,93 | 49.127,45 | 49.089,55 | abzüglich Rückstellungen (RS) | RS für Abfertigungen | 3.020,00 | 3.590,00 | 4.190,00 | | sonstige RS | 4.980,19 | 600…
…EStG 1988 stellt weiterhin klar, dass für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen die Spezialnorm des § 14 EStG 1988 hinsichtlich deren Bildung und Ermittlung der Bemessungsgrundlagen maßgebend ist. Durch die Streichung des § 9 Abs. 5 EStG 1988 wäre die Höhe des Rechnungszinsfußes für Jubiläumsgeld-, Pensions- und sonstige…
…EStG 1988 stellt weiterhin klar, dass für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen die Spezialnorm des § 14 EStG 1988 hinsichtlich deren Bildung und Ermittlung der Bemessungsgrundlagen maßgebend ist. Durch die Streichung des § 9 Abs. 5 EStG 1988 wäre die Höhe des Rechnungszinsfußes für Jubiläumsgeld-, Pensions- und sonstige…
…Zinssatzes iHv 3,5 % auch auf die nach den Grundsätzen des § 14 EStG 1988 ermittelte Bemessungsgrundlage für Jubiläumsgelder als langfristige ungewisse Verbindlichkeiten erreichen. Sowohl Abfertigungs- als auch Pensionsrückstellungen würden jedoch aufgrund ihrer Besonderheiten nicht in die Verzinsung mit 3,5 % mit einbezogen werden. 2…
…Zinssatzes iHv 3,5 % auch auf die nach den Grundsätzen des § 14 EStG 1988 ermittelte Bemessungsgrundlage für Jubiläumsgelder als langfristige ungewisse Verbindlichkeiten erreichen. Sowohl Abfertigungs- als auch Pensionsrückstellungen würden jedoch aufgrund ihrer Besonderheiten nicht in die Verzinsung mit 3,5 % mit einbezogen werden. 2…
…Zinssatzes iHv 3,5 % auch auf die nach den Grundsätzen des § 14 EStG 1988 ermittelte Bemessungsgrundlage für Jubiläumsgelder als langfristige ungewisse Verbindlichkeiten erreichen. Sowohl Abfertigungs- als auch Pensionsrückstellungen würden jedoch aufgrund ihrer Besonderheiten nicht in die Verzinsung mit 3,5 % mit einbezogen werden. 2…
…die Jahre 2006 bis 2009 traf der Prüfer unter anderem Feststellungen zum Dienstgeberbeitrag 2007. Diese betrafen zum einen Privatnutzungen des arbeitgebereigenen KFZ (Hinzurechnungen zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 5.700 €, woraus sich ein zusätzlicher Dienstgeberbeitrag von 256,50 € ergab)…
…berücksichtigen. Dies ergebe einen Anspruch auf neun Monate freiwillige Abfertigung. Es könne nicht sein, dass eine Dienstnehmerin, die im letzten Kalenderjahr nur teilweise volle Bezüge von ihrem Arbeitgeber gehabt und teilweise Karenzgeld bezogen habe, abgestraft werde, weil ihre Bemessungsgrundlage für die freiwillige Abfertigung marginalisiert werde…
…in diese Sonderprojekte eingebunden. Zudem weisen wir darauf hin, dass wenn es die Absicht der BF gewesen wäre, lediglich die Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Abfertigung zu erhöhen, nach dem Aktualitätsprinzip eine einmalige Erhöhung im letzten Monat des Dienstverhältnisses ausgereicht hätte. Es wäre nicht erforderlich gewesen…
…6.2010 bzw. 30.6.2011 gelöst, die Abfertigungen in Höhe von jeweils Euro 24.780,00 begünstigt besteuert zur Auszahlung gebracht (begünstigter Steuersatz von 6% und nicht in die Bemessungsgrundlage für den DB und DZ einbezogen) und per 1.8. 2010 bzw. 1.8…
…23 AngG keine Abfertigung "aufgrund gesetzlicher Vorschriften" i.S.d. § 67 Abs. 3 EStG 1988 vor (VwGH 27.4.2017, Ra 2015/15/0037). Das Gehalt der ***GF*** einschließlich aller Zulagen sowie unter Einrechnung des anteiligen 13. und 14. Monatsbezuges (Bemessungsgrundlage für die Abfertigung) wurde…
…in diese Sonderprojekte eingebunden. Zudem weisen wir darauf hin, dass wenn es die Absicht der BF gewesen wäre, lediglich die Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Abfertigung zu erhöhen, nach dem Aktualitätsprinzip eine einmalige Erhöhung im letzten Monat des Dienstverhältnisses ausgereicht hätte. Es wäre nicht erforderlich gewesen…