…für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (vgl. VwGH 14.12.2015…
…besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes…
…nicht abträglich sein, vielmehr dokumentiert der nachgewiesene Studienerfolg in ausreichender Weise das ernstliche Bemühen um einen Studienfortgang im Sinne der Rechtsprechung des VwGH. Dass sich ***1*** neben dem Betreiben des ***6*** im Sommersemester 2019 auf die Aufnahmeprüfung für das Fach der ***3*** vorbereitet hat, ist…
…94/15/0170) manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 insbesondere im kumulativen Vorliegen folgender Merkmale: regelmäßiger Besuch der vorgesehenen Lehrveranstaltungen, Antritt zu den erforderlichen Prüfungen, Absicht zur erfolgreichen Ablegung der…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es nicht nur auf das (ernstliche und zielstrebige) Bemühen um den Studienfortgang an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. etwa VwGH 14.12.2015,Ro 2015…
…nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hierzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Das anspruchsvermittelnde Kind muss durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die…
…Abs. 1 lit.b FLAG besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinne des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des VwGH das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist…
…besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten…
…ist nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, Prüfungen abzulegen. Da lt. dem Semesterzeugnis SJ 2013/14 vom 27.6.2014 in sämtlichen Pflichtgegenständen die Beurteilung mit "Nicht beurteilt" erfolgte, ist kein Anspruch…
…Bestehen einer Prüfung allein könne nicht abgeleitet werden, dass der Tochter das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg abgesprochen werden könne, zumal sie gleichzeitig an der Universität Wien zahlreiche positiv absolvierte Prüfungen abgelegt habe, wie sich dies aus der Bestätigung vom…
…des Verwaltungsgerichtshofes, die unter anderem besage, dass nach außen hin das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang und den Studienabschluss erkennbar sein müsse. Die bloße Meldung zur Fortsetzung an der Unversität sei ein reiner Formalakt und sei nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen. S. habe…
…im Gesetz nicht näher definiert. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in seiner ständigen Rechtsprechung mehrere Kriterien entwickelt, zu denen das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg zählt. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden. Eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung kann nur dann unterstellt werden, wenn ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Dazu gehört auch…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…aus gesundheitlichen Gründen der Entschluss zur Beendigung gefallen. Die Berücksichtigung des FB-Anspruchs bis 27.11.2023 werde beantragt, da bis dahin ein ernsthaftes Bemühen um das Studium bestanden habe. Zum Nachweis wurden vorgelegt: - 2 Aufenthaltsbestätigungen der Universitätsklinik XX, wonach der Sohn A vom 10…
…am 29.08.2018 mit; die steuerliche Vertretung entgegnete, dass die Bf. weiter um Aufträge gerungen hätte, ein Bemühen, die selbständige Tätigkeit auszuüben sei demnach vorhanden gewesen, und es wären auch Werbemaßnahmen gesetzt worden. Diesbezügliche Nachweise seien, wie auch im Prüfbericht festgehalten, nicht vorgelegt worden…
…ist es demnach, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dabei muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (zB. VwGH 23.2.2011, 2009/13/0127). Ob ein Kind eine Berufsausbildung absolviert, ist eine…
…liegt dann vor, wenn sich der Studierende nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht. Ein derartiges Bemühen manifestiert sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur im laufenden Besuch der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern und insbesondere auch dadurch, dass die Prüfungen…
…einer Maturaschule alleine nicht ausreichend sei, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Die Bf. brachte gegen den Bescheid fristgerecht…
…iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011, 2009/13…