…30 € fest. Hinsichtlich der Beilagengebühr und der darauf entfallenden Gebührenerhöhung wurde der Beschwerde stattgegeben, da unbeschriebene Fotografien keine Beilage iSd § 14 TP 5 Abs. 1 GebG darstellen würden. Gegen dieses Erkenntnis, soweit damit der Beschwerde des Bf stattgegeben wurde (Nichtfestsetzung der Beilagengebühr gemäß § 14…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.06.2016, ErfNr*** Team 13 betreffend 1. Eingaben und Beilagengebühr und 2 Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…am 24. Februar 2016 mit folgender Sachverhaltsdarstellung vor: "Sachverhalt: Ein amtlicher Befund wurde vom X Verwaltungsgericht Y, Adresse über die nichtentrichtete Eingabengebühr in Höhe von € 14,30 und Beilagengebühr in Höhe von € 15,60 an das FAGVG gesandt. Mit Gebührenbescheid v. 2.11…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel der Befund des Z ein. Demzufolge waren einmal die Antragsgebühr über die Gewerberechtserweiterung (€ 47,30) und dreimal die Beilagengebühr (je € 3,90) nicht entrichtet worden. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 24. März 2014 setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Vertr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.07.2013, ErfNr, betreffend Darlehensgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der…
…2 BAO) begründe ich wie folgt: a. Mir wurden nachstehende Gebühren vorgeschrieben: | TP 6 (1) (Gebühr für eine Eingabe) | EUR 14,30 | TP 5 (1) (Beilagengebühr, 1 x EUR 3,90) | EUR 3,90 | Gesamtgebühren | EUR 18,20 b…
…2 BAO) begründe ich wie folgt: a. Mir wurden nachstehende Gebühren vorgeschrieben: | TP 6 (1) (Gebühr für eine Eingabe) | EUR 14,30 | TP 5 (1) (Beilagengebühr, 1 x EUR 3,90) | EUR 3,90 | Gesamtgebühren | EUR 18,20 b…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
…betreffend die Verlängerung einer Berufspilotenlizenz Lizenznr. A-1-JAR (Eingabengebühr € 43,80, Beilagengebühr € 3,60 und Gebühr für eine Ausfertigung € 77,00). In eventu beantragte der Bf. einen im Rechtsmittelweg bekämpfbaren Gebührenbescheid unter Ausweis der entsprechenden Gebührentatbestände. Dazu brachte der Bf. bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22. Juni 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer ***ErfNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juli 2024 gegen den Gebührenbescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Juni 2024 zu Steuernummer ***BfStNr*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
Für die Auslegung und Anwendung der GRC ist die Rechtsprechung des EuGH maßgebend. Der EuGH berücksichtigt wiederum die Rechtsprechung des EGMR (Hinweis E VfGH 14. März 2012, U 466/11 ua, SlgNr. 19632). Auch die Erläuterungen zu Art. 47 Abs. 3 GRC (ABl. 2007 C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens, St.-Nr.: ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen ... - ... gemeinnützige GmbH, Anschrift, über die Beschwerde vom 10.04.2015 gegen den Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.03…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. September 2013, ErfNr. 123, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17. Oktober 2019 betreffend Gebühren 2019 Steuernummer 10-StNr zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. ,über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.Mai.2016, ERFNR yyy, betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 24a VwGG, zu Recht erkannt: Die…