…auch Kunden waren, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ansässig sind. Ab 21. Mai 2021 waren die coronabedingten Einreisebeschränkungen gegenüber den Nachbarstaaten weitgehend gelockert und waren auch die Beherbungsbetriebe in Wien wieder geöffnet. Es spräche gegen jede Lebenserfahrung, wenn man davon ausginge, dass kein…
…die Begründung enthalte keine Hinweise, um welche Beherbungsbetriebe es sich handle und auf Grund welcher Erhebungen oder Daten eine Schätzung hätte erfolgen können. Mit Schreiben vom 17.08.2011 sei um bescheidmäßige Feststellung ersucht worden, ob im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit der Beschwerdeführerin eine Verpflichtung…
…auch Kunden waren, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ansässig sind. Ab 21. Mai 2021 waren die coronabedingten Einreisebeschränkungen gegenüber den Nachbarstaaten weitgehend gelockert und waren auch die Beherbungsbetriebe in Wien wieder geöffnet. Es spräche gegen jede Lebenserfahrung, wenn man davon ausginge, dass kein…
…Behauptungen über die Nichtoffenlegung der Kalkulation des Entgelts nicht hinreichend überzeugend. In Wahrheit wurden Reisevorleistungen von der Bf. eingekauft, die ihrerseits diese von inländischen Unternehmern (Beherbungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Theaterkartenbüros etc.) erwarb und an die (unternehmerische) Kundin weiterverkauft. In rechtlicher Hinsicht sind folgende Bestimmungen maßgeblich: Verordnung des…
Zu den von der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung für ihre Rechtsansicht ins Treffen geführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 10. Februar 2022, Ro 2019/15/0179 und VwGH vom 29. Juni 2022, Ro 2021/16/0005) ist auszuführen, dass dem Erkenntnis zu Ro…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Arno Hirschvogl, Trattnerhof 2/3/301, 1010 Wien, über (1.) die Beschwerde vom 18.09.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter , gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabewesen vom 5. Dezember 2012, MA 6/0000 betreffend Haftung für Ortstaxe Beherbergungsbetrieb Adresse für…
Die Feststellungen in Abschnitt 2.2. dieses Erkenntnisses gründen auf der Beschreibung des Chalets in der E-Mail 10.12.2018 von *Agentur4* an *GF* in Zusammenschau mit den im Akt aufliegenden Bauplänen, Fotos und Videomaterial des Chalets, sowie den Angaben von *GF* in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerden vom 24.04.2009 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 26.03.2009, betreffend Umsatzsteuer 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Prodinger Leitinger & Partner Steuerberatung GmbH & Co KG, Karolingerstraße 1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 25. Juli 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Salzburg-Land vom…
Der Bf. ist es im Verlauf des Verfahrens nicht gelungen darzutun, aus welchem Grund das Ergebnis der belangten Behörde nicht jenes sein sollte, das den tatsächlichen Gegebenheiten am nächsten kommt. Auch im Beschwerdeverfahren wurden keine weiteren Unterlagen vorgelegt, die die Feststellungen der belangten Behörde entkräften…
Auch der Einwand, wonach zu berücksichtigen gewesen wäre, dass im Dezember 2003 eine Weinstube fertig gestellt und im Folgejahr teilweise hochwertige Weine erworben worden seien, lässt die Schätzung nicht für unsachlich erscheinen. Die Bf lässt offen, wie und in welchem Ausmaß diesem Umstand bei der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien - Rechnungs…
Im Beschwerdefall galt es primär, die von den Bf. vorgelegten (mehrfach geänderten) Prognoserechnungen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine auf Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. Insoweit liegt eine der Revision zugängliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch Steuerberater S, über die Beschwerde vom 25. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 27. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt gemäß § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG 1994 eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei). Gemäß § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 gilt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr1, vertreten durch Rechtsanwalt V, Adr2, über die Beschwerde vom 27.07.2011 gegen die Bescheide des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen, vom 06.07.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden ***Vo***, die beisitzende ***Ri*** Richter und die Laienrichter L1 und L2 in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch fp steuerberatung gmbh & co kg, Schulhausplatz 4b, 6500 Landeck, über die Beschwerde vom 9. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], vertreten durch Mag. Gerhard Walzl, Wollzeile 25, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 06.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…