…Indem die vom Erstgericht angegebenen Gründe insgesamt keine verlässliche Basis für eine nachvollziehbare Überprüfung der Beweiswürdigung der Tatrichter abgeben, leiden die Feststellungen an einem Begründungsdefizit (Z 5 vierter Fall), das zur Aufhebung der Schuldsprüche zwingt." Das zeige sich auch bei den Ausführungen auf Seite 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schubertstraße 68, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 6. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24. Mai 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Dr. Tibor Lászlo Robert Nagy, Hainburger Straße 20, Tür 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29.1.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
…über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013. In der Begründung wurde, zusätzlich zur Standardbegründung lt. Begründungscode, auf die Tz. 3 des Betriebsprüfungsberichtes vom 06.07.2016 verwiesen. Mit selbem Datum erging der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013; am 05.03 2018 erging der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe…
…Bf. aus: "1. Mangelnde Begründung: Die belangte Behörde gibt in ihrer Stellungnahme (Seite 4 von 4) bereits an, dass "ein falscher Begründungscode ausgewählt" wurde. Eine Berichtigung und Ergänzung der Begründung kann im Vorlagebericht der Behörde nicht durchgeführt werden. 2. Gefährdung der Einbringlichkeit: Die allgemeine Begründung…
…aufhalten". Handschriftlich ist dazu auf der im Akt erliegenden Ausfertigung vermerkt, dass (bei der EDV-unterstützten Erstellung des Bescheides) irrtümlich ein falscher Begründungscode eingegeben worden sei; richtig wäre der Code C230 gewesen. Die rückgeforderten Beträge wurden auf einem eigenen Abgabenkonto mit der StNr. 000/0000…
…ist insoweit unzutreffend, als der Lohnzettel vom Betriebsstättenfinanzamt und nicht vom Arbeitgeber des Bf berichtigt wurde.(Es betrifft dies automatische Begründungscodes bei Übermittlung berichtigter oder neuer Lohnzettel vom Arbeitgeber). Im nunmehr beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 21.4.2008 jedoch wird –woa - im Wesentlichen ausgeführt, dass beim…
…Gebietskrankenkasse und nicht von der C GmbH berichtigt wurde. Der automatische Begründungscode des Vorliegens eines berichtigten oder neuen Lohnzettels ist daher falsch. Im beschwerdegegenständlichen Wiederaufnahmebescheid vom 11.12.2018 wird dementgegen ausgeführt, es sei anlässlich einer im Jahr 2018 bei der C GmbH durchgeführten Prüfung…
…wobei F. bereits im 10/2019 die Altersgrenze von 24 Jahren erreicht hat. Die Begründung des Abweisungsbescheides wird hiermit berichtigt. Es wurde irrtümlicherweise ein falscher Begründungscode eingesetzt. Es geht hier nicht um einen fehlenden Studienerfolgsnachweis, sondern es geht um die Gewährung der Familienbeihilfe für den…
…Staatsbürgerschaft besitzen, sich aber rechtmäßig in Österreich aufhalten, abzuweisen. Hierfür gäbe es im lT-Verfahren einen bereits vorgegebenen Begründungscode. Die Bf sei mit dem Aufenthaltstitel für Studierende in Österreich (Hauptgrund ihres Aufenthaltes sei im Beschwerdezeitraum und auch momentan noch das Studium in Österreich). Alles andere…
…da den Lohnzettel nicht der Arbeitgeber, sondern das Betriebsstätten-Finanzamt berichtigt hat. Es handelt sich bei der vormaligen Begründung und einen automatischen Begründungscode, der eingespielt wird, wenn ein neuer/geänderter Lohnzettel vom Arbeitgeber übermittelt wird. Im Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2000…
…12.2004, 2000/14/0197). Im Bescheid vom 11.02.2008 wird die Wiederaufnahme des Verfahrens damit begründet, dass von einem der Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Dabei handelt es sich um einen automatischen Begründungscode, der eingespielt wird, sobald…
…1965, 2043/64). Demnach ist es auch nicht relevant ob der innere Begründungsmangel in einen irrtümlichen Fehlgebrauch der technischen Anlagen - hier irrtümliche Verwendung eines unvollständigen Begründungscodes (also einem Standardbegründungstext) - mündet. Sohin erweist sich der Bescheid gem. § 293 BAO vom 11.2.2022 aus diesem Grund…
…20.3.2019 abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus, die unrichtige Bezeichnung des Ausstellers der Lohnzettel ("Arbeitgeber" anstelle von "Lohnsteuerprüfung") beruhe auf einem Fehler durch die automationsunterstützte Bescheidbegründung (Verwendung des damals gängigen Begründungscodes in derartigen Fällen), der aber nicht entscheidungsbedeutsam sein könne. Die in Rede…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A., gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 31.07.2012, Zl. a., betreffend Erstattung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf1, Adr1, (Erstbeschwerdeführer) und Bfin2, Adr2, letztere vertreten durch V., Adr3 (Zweitbeschwerdeführerin) über die Beschwerden vom 9. November 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 29. September 2015, Zahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 27. März 2013 gegen die Bescheide des FA Grieskirchen Wels vom 26. Februar 2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi über die Beschwerde der Vertreterin, als Masseverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, vom 27.5.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 23. April 2014 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre…
Die Amtssignatur dient gemäß § 19 Abs 2 E-GovG der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs unter den näheren Bedingungen des Abs 3 bei der elektronischen Unterzeichnung und bei…