…Schreiben vom 26. März 2013 das Rechtsmittel der Berufung (nunmehr Beschwerde) eingebracht. In der Beschwerde wurde ua. Folgendes ausgeführt: .... der Bescheid des FA ist nicht korrekt, da mein Sohn bereits im Jahr 2012 und nicht ab 1. März 2013 seine Berufsausbildung begann ... .. in diesem Fall…
…VwGH zu verweisen, wonach die Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens in der Form einer Aufnahmeprüfung oder eines Aufnahmetests oder dergleichen nicht vor dem Ende eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes erforderlich ist, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Beginns der folgenden Berufsausbildung zu führen (siehe oben, VwGH 23.09…
…auch auf obige Ausführungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Beginns des Studiums Bezug genommen. Das Bundesfinanzgericht ist zur Ansicht gelangt, dass im beschwerdegegenständlichen Zeitraum keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 idgF vorlag, und weiters, dass kein frühestmöglicher Studienbeginn der Tochter der Bf…
…in dieser Zeit eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 vorliegen würde. Da die Voraussetzungen des iSd § 2 Abs. 1 lit. d und lit. e FLAG 1967 nicht erfüllt sind, besteht nach Ende der Schulausbildung bis zum tatsächlichen Beginn der Berufsausbildung kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Voraussetzung des Beginns der Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. d FLAG zu erfüllen (VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0033 mit Hinweis auf VwGH 29.6.2020, Ra 2019/16/0131: in diesem Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich…
…Voraussetzung des Beginns der Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. d FLAG zu erfüllen (VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0033 mit Hinweis auf VwGH 29.6.2020, Ra 2019/16/0131: in diesem Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich…
…der Universität X das Bachelorstudium Umweltwissenschaften – Betriebswirtschaft aufzunehmen. Auch für Kinder, die an einer inländischen Schule die Reifeprüfung erst im Rahmen einer Wiederholung im Februar ablegen, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung…
…FLAG erfordert nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes die tatsächliche Fortsetzung oder den tatsächlichen Beginn der Berufsausbildung nach Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes. Die Möglichkeit, eine bestimmte gewünschte Berufsausbildung zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt zu beginnen, war auch im Jahr 1980 zur Zeit der Schaffung des …
…1 lit. e FLAG 1967 die Unmöglichkeit ("frühestmöglicher") eines früheren Beginns (oder einer früheren Fortsetzung) einer Berufsausbildung, bloße Untunlichkeit reicht für die Verwirklichung dieser Tatbestände nicht aus (vgl. BFG 9.5.2017, RV/7101655/2017). Wenn auch von der Universität Wien empfohlen wurde, das Biologiestudium…
…zum Basistest (der EP) aufgewendet. Daneben hat er dreimal abends für den seit dem 7. Lebensjahr betriebenen Kampfsport Taekwondo trainiert. 4. Rechtliche Würdigung 4.1 Erfüllung des Tatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit d FLAG 1967 - frühestmöglicher Beginn einer weiteren Berufsausbildung nach Abschluss der Schulausbildung …
…bei den Studienplätzen – nicht zum gewünschten (frühestmöglichen) Zeitpunkt tatsächlich begonnen wird, besteht wegen Nichterfüllung des Tatbestandsmerkmales des „frühestmöglichen Beginnes der weiteren Berufsausbildung“ für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Studium), kein Anspruch auf FB (VwGH 26.05.2011…
…Die Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit d FLAG 1967 stelle klar und unmissverständlich auf den frühestmöglichen Zeitpunkt für den Beginn weiterer Berufsausbildung ab. Es sei der tatsächliche Beginn der Berufsausbildung zum objektiv frühestmöglichen Zeitpunkt gefordert. Subjektive Gründe könnten nicht berücksichtigt werden. Es gäbe „andere…
…sie ihren Präsenzdienst aus gesundheitlichen Gründen mit Dezember 2014 beenden müssen, hätte sie in der Zeit zwischen Ende des Präsenzdienstes und dem Beginn ihrer Ausbildung Anspruch auf Familienbeihilfe gehabt, da sie so rasch wie möglich nach Ende ihres Dienstes ihre Berufsausbildung fortgesetzt bzw. begonnen habe…
…Beginn der Gerichtspraxis als Juni 2012 nicht möglich gewesen wäre. Nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit d) FLAG hätten volljährige Kinder, welche das 24. Lj. noch nicht vollendet hätten, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird". Bis 28.2.2011 lautete diese Bestimmung: "für volljährige Kinder, die das 26…
… 2). 2. Zum "frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung": Nach der Rechtsprechung des VwGH gilt die Zeit zwischen Beendigung einer Ausbildung und dem Beginn einer weiteren Ausbildung grundsätzlich weder als Ausbildungszeit iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 noch als unschädliche Lücke zwischen zwei Ausbildungsarten…
…das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird". Bis 28. Februar 2011 lautete diese Bestimmung: "für volljährige Kinder, die…
…1 lit d FLAG 1967 damit, dass für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums nur dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) bestehe, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen werde. Die Tochter habe die Schulausbildung im…
…dass die der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b neunter Satz FLAG zugrundeliegende - gesetzlich aufgestellte - Vermutung, dass bei Pflege und Erziehung eines Kindes (bis zum zweiten Lebensjahr) die vorgesehene Studienzeit nicht eingehalten werden kann, nur bei Geburt eines Kindes nach Beginn der Berufsausbildung (konkret…
…um ein Jahr oder gar mehrere Jahre späterer Studienbeginn immer noch als "frühestmöglich" angesehen wird. In Zusammenhalt mit einem sozusagen "schicksalshaft" bedingten "Aufschub" des Beginns der weiteren Berufsausbildung nach abgeschlossener Schulausbildung hat der Verwaltungsgerichtshof etwa in Bezug auf eine Erkrankung des Kindes stets darauf hingewiesen…