…eine Rückwarenbehandlung nach Art 184 ZK (Zollbefreiung für Rückwaren) vorlägen - die Begünstigung nach Art. 212a ZK (Abgabenbefreiung trotz Unregelmäßigkeiten) zugestanden. Art. 212a ZK lautet auszugsweise: Sieht das Zollrecht ….. eine Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln…
…diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war." Art. 212a ZK lautete: „Artikel 212a Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21…
…212a ZK: Sieht das Zollrecht eine zolltarifliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware, Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21, 82, 145 oder 184 bis 187 vor, so findet die zolltarifliche Begünstigung…
…wird (UFS 3.9.2013, ZRV/0176-Z3K/12). Artikel 212a ZK lautet: "Sieht das Zollrecht eine zollrechtliche Begünstigung aufgrund der Art oder der besonderen Verwendung einer Ware Zollfreiheit oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikel 21, 82…
…der Zollschuld jede weitere Einfuhr von einer erneuten Zollabgabe. Auch Art. 212a ZK steht mit den Verjährungsvorschriften in keinem Zusammenhang und insbesondere verlängert die in Art. 212a ZK normierte (Rückwaren-)Begünstigung (wohlgemerkt ein Privileg zugunsten des Abgabenschuldners) die 3-jährige Verjährungsfrist nicht. Es steht fest…
…Verkehr angemeldet habe. Durch die unrechtmäßige Wegbringung vom Warenort seien die Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Die zollrechtliche Begünstigung unter Anwendung des Art. 212a ZK könne nicht gewährt werden, weil offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege. Dagegen erhob die Bfin mit Eingabe vom 19. März 2013 den…
…Fahrlässigkeit liegt und dieser nachweist, dass die übrigen Voraussetzungen für die Begünstigung erfüllt sind. Der Beschwerdeführer hat weder das Vorliegen einer (direkten) Ausfuhr aus dem Zollgebiet als Gemeinschaftsware, noch die nach Art. 186 ZK geforderte Wiedereinfuhr im gleichen Zustand nachgewiesen. Letzteres ist insofern zweifelhaft als…
…eingangsabgabepflichtigen Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union zu Grunde legte und begründend Befreiungsbestimmungen des Art. 212a ZK (für eine zolltarifarische Begünstigung), Art. 12 bis 16 der Zollbefreiungs-Verordnung (für Reisegut) und Art. 848 ZK-DVO (für Rückwaren) – ohne diese näher hinsichtlich einer Nichtanwendung zu…
…mit Grundlagenbescheid nach § 87 ZollR-DG zu ermitteln sei. Im Grundlagenbescheid habe das Zollamt entschieden, dass es sich aufgrund der Bestimmungen des Art. 212a ZK nicht um steuerfreies Anlagegold handle. Die Abgabenerhöhung sei jedoch unter Berücksichtigung, dass das Zollamt bereits mit 5. November 2012 in…
…BMI (richtig wohl: BMF) vom 8. Oktober 2013 sei. Unter dem Hinweis auf die Beschwerde hat der Bf im Anbringen weiters den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK (212a BAO) des Inhaltes gestellt, es möge die Vollziehung der mit Bescheid des Zollamtes…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…
…Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit unter anderen des verfahrensgegenständlichen Ursprungszeugnisses und veranlasste in einem sogenannten Verifizierungsverfahren die Überprüfung desselben durch die hierfür zuständige ausländische Stelle in der Ukraine. Gemäß Art. 97t Abs. 1 ZK-DVO erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder ..…