…freiwillige Abfertigung gemäß § 67 Abs 6 Z 2 EStG 1988 im Ausmaß von neun Monatsentgelten abzüglich der gesetzlichen Abfertigung, sohin EUR 8.043,59. Begünstigt gemäß § 67 Abs 3 und 6 EStG 1988 seien somit EUR 48.174,36, zu versteuern, zum Tarif lediglich EUR…
…ein Porsche Cayenne angeschafft worden. Dieser ersetze das vorangegangene Fahrzeug. Die Betriebsnotwendigkeit des Fahrzeuges sowie die begünstigte Verwendung als Fahrschulfahrzeug seien zur Gänze festgestellt worden und somit NOVA und Vorsteuer zur Gänze anerkannt worden. Das Prüfungsergebnis habe keine Beanstandungen ergeben. Die gegenständliche Aberkennung stünde im…
…für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst, auf die Dr. Collin in seinem Beitrag verweisen würde. Die jeweiligen begünstigten Jahressechstel würden zur Gänze auf andere sonstige Bezüge fallen, sodass die Diensterfindungsvergütungen zur Gänze der Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz nach § 38 EStG zugänglich seien: |…
…Gehilfinnen handelt, der in seinen tatsächlichen (individuellen) Ausmaßen erheblich nach unten abweichen könne. Zur Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung wäre es jedenfalls unabdingbar die entsprechenden Nachweise zur Feststellung des tatsächlichen zeitlichen Ausmaßes vorzulegen. Weiters sei anzumerken, dass unter Einhaltung der gebotenen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen, wie das…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Verfahrensgegenständlich ist die Anerkennung der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG 1988 von freiwilligen Abfertigungszahlungen bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns. a) Betriebsprüfung Bei der Beschwerdeführerin fand eine am 5. August 2014…
…Unterlagen zufolge auf überobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteiles (1.381,85 CHF) an der Kapitalauszahlung. Hinsichtlich des auf obligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteiles (93.683,10 CHF) wurde die begünstigte Besteuerung mit der Begründung versagt, das obligatorische Altersguthaben sei dem gemeinschaftsrechtlichen Auszahlungsverbot zufolge von der Auszahlung ausgeschlossen…
…der darüber aufgenommenen Niederschrift vom 29.5.2015 hielt die Prüferin im Wesentlichen fest, der Bf habe in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 für nicht entnommene Gewinne von insgesamt 198.552,89 Euro die Hälftesteuersatz-Begünstigung gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen…
…in Abzug, beträgt der Eigenkapitalabfall 200.881,82 Euro. In diesem Betrag finden die gesamten in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 begünstigt besteuerten Gewinne in Höhe von insgesamt 198.552,89 Euro (2004: 19.315,19 Euro, 2006: 38.187,31 Euro, 2007…
…3.5.2019, RV/5101918/2017) unter die Bestimmung des § 124b Z 53 EStG 1988 falle und infolgedessen begünstigt zu besteuern sei. II. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin bezieht infolge des Ablebens ihres Vaters im Dezember 2018 seit Jänner 2019 Waisenrenten von der Pensionsversicherungsanstalt, der Liechtensteinischen Alters…
…I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin beantragte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017 hinsichtlich eines ihr von der beruflichen Vorsorgeeinrichtung ihres im Jahr 2016 verstorbenen Vaters ausbezahlten Todesfallkapitals in Höhe von 32.947,00 CHF die begünstigte Besteuerung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988. 2. Das…
…ihr ausgesprochene (dem Schreiben beigelegte) fristlose Entlassung des Abgabepflichtigen vom 15. März 2012. Die nach diesem "ursächlichen Ereignis" vom Abgabepflichtigen gezwungenermaßen unternommenen "Folgehandlungen" könnten keinesfalls als für die Dreijahresverteilung begünstigungsschädliche "Initiativen" seinerseits interpretiert werden, diese Schritte hätten sich eben zwangsweise (und nicht etwa freiwillig) nach…
…3 Rz 35). Bauausführung ist die Errichtung oder Erweiterung von Hoch- und Tiefbauten. Begünstigte Montagen liegen vor bei der Aufstellung von ortsfesten Anlagen und bei der Aufstellung nicht ortsfester Anlagen und Arbeitsgeräten, die wegen ihres Umfanges an Ort und Stelle montiert werden müssen (zB Tunnelbohrgeräte…
…Sinne des § 108 c EStG 1988 darstellen und ob allenfalls eine solche Begünstigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu gewähren wäre. Für den angenommenen Sachverhalt und die Aufgabenverteilung zwischen Sponsor und BF folgte das BFG im Wesentlichen der Darstellung der FFG, insbesondere in…
…ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Beschwerde, beantragte eine mündliche Senatsverhandlung und führte dazu im Wesentlichen aus, dass das alleinige Abstellen auf eine 25 %ige Reduzierung des Entgeltes für die Frage der begünstigten Besteuerung der Abfertigung zu kurz greife. Die BF habe alle Voraussetzungen erfüllt, die nach den…
…eine Weise aufrecht zu erhalten, dass eine spätere Auszahlung der Leistungen in Rentenform erfolge, könne die begünstigende Bestimmung des § 124b Z 53 EStG 1988 unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung nicht zur Anwendung kommen. Im Übrigen handle es sich bei den in § 124b Z 53 EStG…
…als Pensionsabfindung nach der (ab 2001 anzuwendenden) Regelung des § 124b Z 53 letzter Satz EStG 1988 zu einem Drittel steuerfrei zu belassen. Die Freiwilligkeit der Entscheidung zur Barabfindung steht der Anwendbarkeit der Begünstigung nicht entgegen (vwGH 19.4.2007, 2005/15/0010; 19.12.2007…
…1 EStG 1988 dar, welcher mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % zu besteuern sei. Zur Berechnung des österreichischen Jahressechstels seien die laufenden ausländischen Bezüge heranzuziehen. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung mit folgender Begründung ab: „Bei beschränkter Steuerpflicht sind in Österreich nur die in…
…sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn die Entnahmen übersteigt. Einlagen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie betriebsnotwendig sind. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird die Begünstigung des § 11a EStG für den Betrieb A für nichtentnommenen Gewinn von 5.084,27 anerkannt. F ü …
…Steuervertretung dagegen ein, gemäß § 67 Abs. 1 EStG werde für die Anwendung der begünstigten Besteuerung von sonstigen Bezügen in Höhe von 6% als Voraussetzung angeführt, dass ein laufender Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber bezogen werde. Dieser eindeutige Gesetzeswortlaut lasse nicht den Schluss zu, dass es sich…
…Ansprüche und Forderungen bereinigt seien. In der Lohnverrechnung sei dieser Pauschalbetrag als Abfertigung mit 6% versteuert worden. Die entsprechenden Unterlagen, die die Anwendung der Begünstigung rechtfertigen würden (Dienstzeiten/Vordienstzeiten ...) seien nicht beigebracht worden. Es liege daher eine Vergleichssumme gemäß § 67 Abs. 8 lit a EStG…