…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) betreibt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft die XXX (Beförderungsunternehmen). Mit Eingabe vom 25.01.2015 stellte die Bf einen Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für die Wirtschaftsjahre 2011/12 und 2012/13. Das zuständige…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) betreibt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft die X (Beförderungsunternehmen). Mit Antrag vom 27.04.2016, eingebracht am 13.05.2016, begehrte die Bf eine Vergütung von…
…Er habe seinen Dienstvertrag mit dem damaligen Rechtskörper [Firma] abgeschlossen, der sowohl Infrastrukturbetreiber als auch Beförderungsunternehmen gewesen sei. Durch die Aufteilung der [Firma] im Jahre 2005 seien mehrere Konzerngesellschaften gegründet worden und die Mitarbeiter entsprechend ihrer damaligen Tätigkeit den einzelnen Gesellschaften zugeteilt worden. Der Bf…
…Ferner wurden Geburtsurkunden der Kinder vorgelegt. Das Finanzamt erließ abweisende Beschwerdevorentscheidungen und führte aus, die Bekanntgabe des Fahrpreises für die Strecke Wien-Polen durch das Beförderungsunternehmen stelle keinen geeigneten Nachweis dar. Dieser wäre nur durch eine laufend geführte Aufzeichnung ("Fahrtenbuch") und die Aufbewahrung der einzelnen…
…Er habe seinen Dienstvertrag mit dem damaligen Rechtskörper [Firma] abgeschlossen, der sowohl Infrastrukturbetreiber als auch Beförderungsunternehmen gewesen sei. Durch die Aufteilung der [Firma] im Jahre 2005 seien mehrere Konzerngesellschaften gegründet worden und die Mitarbeiter entsprechend ihrer damaligen Tätigkeit den einzelnen Gesellschaften zugeteilt worden. Der Bf…
…von der Finanzbehörde die Sachwerte und Besteuerungen vorgeschrieben worden (die Bandbreite reiche von gar keiner Besteuerung bis 2.420 € und Rücknahme auf die unterschiedlichsten Beträge). Der Status des Bf. beim Beförderungsunternehmen ÖBB (auch nach verschiedenen Betriebsübergängen) sei Bundesbahnbeamter im Ruhestand (Bundesbahn-Pensionsgesetz 2001 § 1, …
…im Beschwerdejahr das Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro zusteht. Der Bf. ist Dienstnehmer des Beförderungsunternehmens ***X*** und arbeitet dort im unregelmäßigen Schichtdienst. Er wohnt an der Adresse ***Bf1-Adr***. Der Dienstantritt lag im Beschwerdejahr zwischen 03:00 Uhr und 23:00 Uhr. Um von seiner Wohnadresse…
…an die von Ihnen angeführten Organisationen betrachtet werden. Weiter findet kein Eigentumsübergang von Sachen an begünstigte Empfänger statt. Ausgaben die zu einer Gegenleistung des Empfängers führen (Beförderungsunternehmen) sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig". Mit Datum vom 14. August 2017 wurde ein Vorlageantrag gem § 264 BAO eingebracht…
…1988 setzt voraus, dass die eigenen Arbeitnehmer/Dienstnehmer oder deren Angehörige befördert werden. Damit sind nur die aktiven Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen gemeint. Für Pensionisten ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut keine Steuerfreiheit der Sachbezüge gegeben. Hinsichtlich der Höhe des Sachbezuges wird darauf hingewiesen, dass ohnehin nur…
… 3 Abs. 1 Z 21 EStG idF vor dem StRefG 2015/2016 "Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen" umfasste nicht nur aktive Dienstnehmer und schloss weder Pensionisten noch andere ehemalige Arbeitnehmer aus. Die Formulierung "eigene" Arbeitnehmer…
…nichts beitragen, da es in diesen Entscheidungen zusammengefasst um die Beurteilung der Frage geht, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988 auf die Inanspruchnahme bzw. Zuerkennung…
…Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt, durch Beförderungsunternehmen, 2. den Werkverkehr mit solchen Kraftfahrzeugen sowie 3. die Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern…
…der A-KG]. Die Verschleppungsabsicht betreffend den vorgenannten Antrag ist auch aus dem Beruf des Bf. abzuleiten, weil er als Angestellter in einem Beförderungsunternehmen mit Pkw. seinen Kunden nicht nur seinen Ausweis zu zeigen hat, sondern auch eine Rechnung/ einen Zahlungsnachweis pro Fahrt auszustellen hat…
…Massenbeförderungsmittels oder b) mit Massenbeförderungsmitteln. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 stellt unmissverständlich klar…
…eingekauft, die ihrerseits diese von inländischen Unternehmern (Beherbungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Theaterkartenbüros etc.) erwarb und an die (unternehmerische) Kundin weiterverkauft. In rechtlicher Hinsicht sind folgende Bestimmungen maßgeblich: Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen…
…dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen gemäß § 3 Z 21 EStG 1988 (im gegenständlichen Fall gemäß § 3 Abs…
…Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die Bedeutung der Bestimmung, dass dem Arbeitnehmer, der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr befördert wird…
…BAO, 1167). Die Beschwerde ist daher mangels Nachweises der Zustellung vor dem 14.10.2014 als rechtzeitig eingebracht zu beurteilen. Die Bf. ist ein Beförderungsunternehmen, das in Österreich mit eigenen Fahrzeugen Personenbeförderungen vornimmt. Damit erbringt sie in Österreich steuerpflichtige Leistungen im Sinne des § 3a UStG…
…tätig; die Betriebssumme der Bruttolöhne beträgt 24.097,07 €.] Es zeigt sich somit, dass der Beschwerdeführer sehr wohl etliche Dienstnehmer hatte mit welchen er sein Beförderungsunternehmen führen konnte. Geht man nun logischerweise davon aus, dass Herr [Bf.] selbst ganzjährig im Rahmen der Beförderung tätig…
…bezeichnet als Arbeitgeber nicht den früheren Arbeitgeber, sondern die pensionsauszahlende Stelle, das ist idR der Sozialversicherungsträger. Nach Ansicht der Finanzbehörden gelten durch die Umstrukturierung der ÖBB nicht mehr alle ÖBB-Teilgesellschaften als Beförderungsunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 und erfolgt…