…Zumal unter Bedachtnahme auf sein abgelegtes Geständnis, einer vollständigen Schadensgutmachung (Zahlung vom 8. Oktober 2009, Kontoabfrage) und des genannten Umstandes, dass es großteils beim bloßen Versuch geblieben war, wurde über A trotz der konstatierten Mehrzahl der deliktischen Angriffe bei einem Strafrahmen von € 325.195…
…VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…welcher unter Bedachtnahme auf das derzeitige geringe Einkommen der Beschuldigten noch weiter auf € 8.000,00 (das sind lediglich 11,69 % des Strafrahmens) zu verringern war. 9.2. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch eine Verringerung aufgrund der schlechten Finanzlage…
…WiEReG. § 20 Abs. 1 FinStrG: Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. § 20 Abs. 2 FinStrG: […] Bei Finanzvergehen, deren Ahndung in den Fällen des § 58 Abs. 2 lit…
…Strafzumessungsgründe erscheint eine Herabsetzung der Geldstrafe auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß gerechtfertigt. Einer weiteren Reduzierung standen jedoch vor allem generalpräventive Gründe entgegen, um mögliche Finanzstraftäter in vergleichbaren Situationen von der Begehung von Finanzvergehen abzuhalten. Unter den gleichen Strafbemessungsgründen war die Ersatzfreiheitsstrafe des Erstbeschuldigten mit…
…reo" die Einstellung des Verfahrens zu erfolgen (VwGH 3.7.1996, 95/13/0175). Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als…
… 49 Abs. 2 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird die über die Beschuldigte deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 1.200,00 und gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in…
…noch dem auf den Angaben des Bf beruhenden, vorgelegten Gutachten entnommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon in seinem Erkenntnis vom 16.2.1994, 90/13/004, dargelegt, dass tatsächliches Handeln die Annahme einer Dispositionsunfähigkeit selbst dann ausschließt, wenn eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorliegt. Der Bf…
…der E-AG eine Garantie in Höhe von € 180.000,00 für die F-GmbH abgegeben hatte, obwohl er das gesamte Schnittholzlager dieses Unternehmens erst im Oktober 2003 übernommen haben wollte. Vom Beschuldigten trotz Andrängen des Betriebsprüfers verdunkelt gebliebene Bareinzahlungen auf seinen Bankkonten in…
…einer Tat ergibt, ist als milderes jenes Recht anzusehen, nach dem der Täter im konkreten Fall eine günstigere Beurteilung erfährt, wobei jedoch auf die Strafausmessung selbst nicht einzugehen ist. Daraus folgt für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren bezüglich Finanzstraftaten, welche bis zum 22. Juli 2019 (Abschaffung des…
…Bemessung der Verbandsgeldbuße war mildernd: die Unbescholtenheit des Verbandes, die überwiegende Schadensgutmachung, sowie der Umstand, dass die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat; erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeiten ist die…
…zugestellt und nicht einem steuerlichen Vertreter. Die Zwangsstrafen wurden auf das Konto ***34*** verbucht und am 27.8.2024 und 5.9.2024 entrichtet. Der Sachverhalt ergibt sich aus den Daten aus den Finanzanwendungen sowie den Angaben der Registerbehörde und den Aussagen des Beschuldigten und…
…der Strafbemessung auf das Erkenntnis vom 8. September 2014 (SN2011) im wiederaufgenommenen Verfahren Bedacht zu nehmen (Zusatzstrafe), da alle Tatzeitpunkte im verfahrensgegenständlichen Finanzstrafverfahren vor dem 8. September 2014 lagen und somit schon eine Bestrafung in diesem vorangegangenen Verfahren hätte erfolgen können. Entsprechend der Bestimmung des …
…für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, nämlich an Einkommensteuer 2017 in Höhe von € 19.111,00 bewirkt zu haben. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 23…
…Voraussetzung für eine (noch weitere) außerordentliche Strafmilderung nicht gegeben sind. Es bleibt damit – auch unter Bedachtnahme auf die Mehrzahl der deliktischen Angriffe über einen längeren Zeitraum – für eine Herabsetzung der vom Spruchsenat bereits weit unterhalb der Mindeststrafe festgesetzten Geldstrafe kein Raum. Mangels Anfechtung des Erkenntnisses…
…Aspekte, auch unter Bedachtnahme auf die vom Beschuldigten dem Spruchsenat vorgetragene Sorgepflicht, der obige Ausgangswert auf € 15.000,00 zu verringern. Der laut Aktenlage auch derzeit noch gegebene und laut Aktenlage wohl andauernde angegriffene Gesundheitszustand des Bestraften berechtigen zu einem Abschlag von einem Drittel…
…hat, dass die Zahlungen der GmbH auf das Bankkonto des Bruders geleistet werden sollen (Erklärung der Bf. v. 10.01.2012). Die Zahlungen der GmbH gingen entsprechend der Erklärung vom 10.01.2012 auf ein Bankkonto des Bruders. Daraus leitet der erkennende Richter denklogisch ab…
…2 FinStrG unter Bedachtnahme auf die Strafverfügung des Finanzamtes Baden Mödling im wiederaufgenommenen Verfahren AZ 016-2011/y vom 8.9.2014 auf eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.800,-, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von…
…des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt. Hat der Täter wie im gegenständlichen Fall durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben und auch verschiedener Art begangen, ist gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2 FinStrG dabei auf eine…
…eine Herabsetzung der verhängten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe, zumal auch unter Bedachtnahme auf seinen nunmehrigen Gesundheitszustand. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (siehe bereits VwGH 15.5.1986, 84/16/0209). Ist somit der Schuldspruch des…