…2020, StrNr. ***4***, vertreten durch ***2***, betreffend die Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte gemäß § 99 Abs. 6 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Absicht, diese (nach Durchführung von Adaptierungsarbeiten) steuerpflichtig an nachstehende AG zu vermieten. Die KG ist alleinige Gesellschafterin der Berufungswerberin. An der KG sind die Bankgeschäfte tätigende AG zu 100% und die GmbH zu 0% beteiligt. Anlässlich einer Außenprüfung vertrat das Finanzamt ist die Ansicht, die…
…Ort, an dem die Verwaltungsunterlagen erstellt und die Bücher geführt und aufbewahrt, die Bankgeschäfte wahrgenommen und die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung getroffen werden (siehe dazu auch Urteil des EuGH vom 28.06.2007 C-73/06, Planzer Luxembourg Sàrl ). Der Einwand der Bf, eine…
…36, Tür 13, 1030 Wien, über deren Beschwerde vom 15. Jänner 2024 gegen die Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte des Vorsitzenden des Spruchsenates Wien W-1 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 30. November 2023, Geschäftszahl ***Zahl1***, Amtsbeauftragte Mag. Kerstin…
…FinStrG) vom 30.11.2023, zugestellt am 13.12.2023 endete am 15.01.2024 um Mitternacht. Am 13.01.2024 wurde die Beschwerde mit der Datumsbezeichnung 13.01.2023 gegen den Bescheid über die Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte gemäß § 99 Abs…
…Rechtliche Beurteilung 3.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdestattgabe) Entsprechend obiger Feststellungen gab die Beschwerdeführerin, eine in Österreich ansässige Aktiengesellschaft, die Bankgeschäfte betreibt, eine Kreditkarte heraus. In diesem Zusammenhang bezog sie ein Bündel von sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Abs 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG…
…unterlassene Information, dass eine Kontenregisterabfrage durchgeführt wurde, die Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte vom 2.9.2020 in Bezug auf meine Geschäftsverbindungen mit der ***14*** und der ***15*** und der Vollzug durch Vernehmung von Angestellten der Kreditinstitute, BESCHWERDE an das Bundesfinanzgericht. Die Anordnungen…
…der Entwicklung, der Bewirtschaftung und der Verwertung von Immobilien, insbesondere des Objektes ***O1***, sowie in der Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Betriebsgegenstand, ausgenommen Bankgeschäfte, liegt, wurde mit Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom ***Datum1*** errichtet. Ihr Geschäftsführer, Herr…
…Geschäftszweig ist laut Firmenbuch der Handel mit Waren aller Art (ausgenommen Bankgeschäfte) sowie Beteiligung an und die Gründung von anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand. Mit Bescheid über einen Prüfungsauftrag vom 15.04.2019 führte die belangte Behörde bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung ua…
…vertreten durch Hosp Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, Hellbrunner Straße 9a, 5020 Salzburg, vom 7. Juli 2015 gegen den Bescheid betreffend Ersuchen um Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 8. Juli 2015, Strafnummer 2015…
…a FinStrG iVm § 38 FinStrG über die Beschwerde der Bf, AdresseBf, vom 25. August 2014 gegen den Bescheid "Ersuchen um Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte gemäß § 99 Abs. 6 Finanzstrafgesetzes (FinStrG)" der Steuerfahndung Wien, Team 4, für das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als…
…dem begünstigten Steuersatz des § 27a Abs 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs 2 EStG zählen beispielsweise "Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt" (Z 1), "Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen" (Z 2 1. TS)…
…wie die unterschiedliche Besteuerung von Darlehen, denen ein bzw. kein Bankgeschäft zugrunde liegt, dem Gedanken der fairen Steuerlastenverteilung gerecht werden kann. Die in § 27 f EStG normierte Ungleichbehandlung aus privaten und Unternehmensdarlehen sowie stillen Beteiligungen stelle rechtlich - wie auch volkswirtschaftlich - eine nicht mehr zu rechtfertigende…
…dem begünstigten Steuersatz des § 27a Abs 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt" (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS)…
…dem begünstigten Steuersatz des § 27a Abs 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt" (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS)…
…dem begünstigten Steuersatz des § 27a Abs 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt" (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS)…
… 27a Abs. 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs. 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt“ (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung…
… 27a Abs. 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs. 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt“ (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung…
… 27a Abs. 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs. 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt“ (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung…
… 27a Abs. 1 EStG unterliegen. Zu den Ausnahmen des § 27a Abs. 2 EStG zählen beispielsweise „Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt“ (Z 1), „Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen“ (Z 2 1. TS), „Einkünfte aus der Beteiligung…