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BFG RV/7100477/2013Kreditaufnahme zur Verringerung von Gesellschaftsschulden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2014Teil 1/2

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…

BFG RV/7104350/2016Zahlungen aufgrund einer Bürgschaftsübernahme als außergewöhnliche Belastung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2016

…ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hierzu ausführt, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Sie (die Bürgschaftszahlungen) erwachsen nicht zwangsläufig, wenn sie sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellen. Genau dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen…

BFG RV/5100842/2013Bürgschaftszahlungen und Haftungszahlungen für Sozialversicherungsbeiträge eines GmbH-Geschäftsführers als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2014

…07). Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Motiven die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen worden ist. Die Klärung der beruflichen Veranlassung von Bürgschaftszahlungen ist somit eine Frage der Beweiswürdigung. Das bestimmten Handlungen zugrunde liegende subjektive Element bzw. die mit bestimmten Handlungen verfolgte Absicht kann nur…

BFG RV/6100044/2016Außergewöhnliche Belastung und Bürgschaftsübernahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2018

…St. Johann Tamsweg Zell am See vom 28.08.2015, betreffend die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen des Jahres 2013 als außergewöhnliche Belastung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…

BFG RV/7105093/2014Bürgschaftsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers (keine SVS Beiträge) sind keine Betriebsausgaben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1, vertreten durch Dr. stb, adr2 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2013, betreffend Einkommensteuer 2011 und 2012 zu Recht…

BFG RV/5100746/2012Bürgschaftszahlung an ein Kind als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2014

… 34, Anm. 78, Stichwort „Bürgschaftszahlungen“): Der Steuerpflichtige muss glauben, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt allerdings nicht…

BFG RV/7103204/2023Bürgschaft eines Geschäftsführers nicht beruflich veranlasst bei Naheverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH, über die Beschwerden vom 25.11.2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4.11.2022 betreffend Einkommensteuer 2020…

BFG RV/7103299/2019§ 33 TP 7 GebG: Bürgschaft oder Erfolgszusage gemäß § 880a (zweiter Fall) ABGB zu einem Bestandvertrag?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. März 2019 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…

BFG RV/7104396/2017Haftung eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Betriebskredite als nachträgliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2019

…32 Z. 2 EStG 1988 seien. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH seien Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafters grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (Anmerkung: Zahlungen auf Grund von Garantieerklärungen werden wie Bürgschaften behandelt, vgl VwGH E 28.1.1998, 95/13…

BFG RV/6200033/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 28.05.2002, Zahl: 610/0000/7…

BFG RV/6100349/2024Fremdvergleich auch bei einem engen Freundschaftsverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ralf Schatzl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch wertvoll Steuerberatung GmbH & Co KG, Zeller Straße 16, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 17. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…

BFG RV/6200015/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen die Bescheide des ZA Salzburg/Erstattungen vom 21.05.2002, Zahlen: 610/0000/7…

BFG RV/7102908/2015Entrichtung der Eingabengebühren für Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017Teil 2/3

Für die Auslegung und Anwendung der GRC ist die Rechtsprechung des EuGH maßgebend. Der EuGH berücksichtigt wiederum die Rechtsprechung des EGMR (Hinweis E VfGH 14. März 2012, U 466/11 ua, SlgNr. 19632). Auch die Erläuterungen zu Art. 47 Abs. 3 GRC (ABl. 2007 C…

BFG RV/6200022/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 21.05.2002, Zahl: 610/0000/7…

BFG RV/6200008/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 27.05.2002, Zahl: 610/00000/7…

BFG RV/6200024/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen die Bescheide des ZA Salzburg/Erstattungen vom 16.05.2002, Zahlen: 610/00000/7…

BFG RV/6200026/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen die Bescheide des ZA Salzburg/Erstattungen vom 17.05.2002, Zahlen: 610/00000/7…

BFG RV/6200016/2016Haftung eines Zessionars für zu Unrecht gezahlte Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 15.05.2002, Zahl: 610/00000/7…

BFG RV/6200034/2016Haftung des Zessionars für die Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 23.05.2002, Zahl: 610/000/7…

BFG RV/6200009/2016Haftung des Zessionars für zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattungsbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 27.05.2002, Zahl: 610/00000/7…